Hallo!
Angenommen jemand hat sich vor ca. 3 Jahren einen Tontechnik Subwoofer ausgeliehen (kein Vertrag, keine rechnung, trotzdem dafür Geld bezahlt). ca. 3 Jahre (!!) später meint der Verleiher, man hätte den Subwoofer damals beschädigt und verlangt Schadensersatz. DAvor bestand kein Kontakt diesbezüglich!
=> Wohl keine Schuld des „Leihers“, oder? (Annahme: Der „Ausleiher“ ist sich keiner Schuld bewusst).
Diese Forderung (ohne Betrag) kam über einen Bekannten, der den Kontakt zum Verleih hergestellt hatte, an den Ausleiher. Dieser wünscht einen Anruf von dem Verleiher.
Angenommen, der „Ausleiher“ möchte dort nun anrufen und sich weigern auf irgendwelche Schadensforderungen einzugehen… Mit welchen Paragraphen/Gesetzestexten ist dies zu belegen?
(Abgesehen davon, dass die Subwoofer in einem nicht temperierten Raum, der einem gartenhäuschen ähnelt, gelagert wurden).
Vielen Dank schonmal für die Antworten!!!
Hallo
Angenommen jemand hat sich vor ca. 3 Jahren einen Tontechnik
Subwoofer ausgeliehen (kein Vertrag, keine rechnung, trotzdem
dafür Geld bezahlt).
Moment moment, hier sind schon gleich ein paar Dinge, die keinen Sinn machen. Wenn ich etwas ausleihe, dann habe ich eben doch einen Vertrag geschlossen.
Wenn ich etwas „ausleihe“ und bezahle, habe ich es nicht ausgeliehen sondern gemietet.
Aber das ist nicht immer so klar…bei meinem Getränkemarkt steht ein Anhänger mit der Aufschrift „Mich kann man kostenlos Mieten“…unsinnig sowas. Aber egal, ich werde wieder kleinkariert.
ca. 3 Jahre (!!) später meint der
Verleiher, man hätte den Subwoofer damals beschädigt und
verlangt Schadensersatz.
Angenommen, der „Ausleiher“ möchte dort nun anrufen und sich
weigern auf irgendwelche Schadensforderungen einzugehen… Mit
welchen Paragraphen/Gesetzestexten ist dies zu belegen?
Verjährung, etwaige Ansprüche des „verleihers“ der eigentlich ein Vermieter ist sind seit knapp 2 1/2 Jahren verjährt, § 548 BGB.
Gruß,
Florian.