Hey,
vielleicht könnt ihr mir helfen. Weiss nicht ob der Beitrag genau hier rein
gehört, habe kein Recht-Forum gefunden.
Folgendes:
Ich lege nächste Woche auf einer VA auf. PA ist soweit vorhanden, nur CD-Player
müssen gestellt werden. Da ich selbst eine recht weite Reise dorthin habe kann
ich meine eigenen nicht mitnehmen u benötige Fremdgeräte. Ein Freund von mir
stellt mir seine vergleichsweise günstig zur Verfügung.
Mir selbst vertraut er, ich bekenne mich selbst zu einem ehrlichen Menschen,
sollte ich also mein eigenes Bier darüber kippen bin ich nicht der Typ, der dann
den Arsch einzieht sondern ehrlich dazu steht.
Vielmehr gehts um folgendes: Der DJ-Bereich ist gut abgetrennt auf einer Bühne.
Dennoch stellen wir uns nun die Frage, wie es zu handeln gilt, wenn im Falle des
Falles irgendwas durch Fremdverschulden zu Bruch geht. Für diesen Fall würde er
sich gern gegenüber dem Veranstalter absichern.
Inwiefern kann man dies schriftlich festhalten, vor allem, was gibt es zu
beachten, wenn hierfür ein solches Schreiben aufgesetzt wird?
Stehe gern Rede u Antwort bei weiteren Fragen!
Viele Grüße
Pat
