Verleih von Equipment

Hey,

vielleicht könnt ihr mir helfen. Weiss nicht ob der Beitrag genau hier rein
gehört, habe kein Recht-Forum gefunden.
Folgendes:

Ich lege nächste Woche auf einer VA auf. PA ist soweit vorhanden, nur CD-Player
müssen gestellt werden. Da ich selbst eine recht weite Reise dorthin habe kann
ich meine eigenen nicht mitnehmen u benötige Fremdgeräte. Ein Freund von mir
stellt mir seine vergleichsweise günstig zur Verfügung.

Mir selbst vertraut er, ich bekenne mich selbst zu einem ehrlichen Menschen,
sollte ich also mein eigenes Bier darüber kippen bin ich nicht der Typ, der dann
den Arsch einzieht sondern ehrlich dazu steht.
Vielmehr gehts um folgendes: Der DJ-Bereich ist gut abgetrennt auf einer Bühne.
Dennoch stellen wir uns nun die Frage, wie es zu handeln gilt, wenn im Falle des
Falles irgendwas durch Fremdverschulden zu Bruch geht. Für diesen Fall würde er
sich gern gegenüber dem Veranstalter absichern.

Inwiefern kann man dies schriftlich festhalten, vor allem, was gibt es zu
beachten, wenn hierfür ein solches Schreiben aufgesetzt wird?

Stehe gern Rede u Antwort bei weiteren Fragen!

Viele Grüße
Pat

Hi

ich würde meinen wenn er es DIR leiht, dann bist DU ihm gegenüber verantwortlich, egal wer die die Geräte Schrottet. DU müsstest dich gegebenfalls absichern, denn was hat der Eigentümer mit dem Veranstalter zu tun?

LCB

Abend!

habe kein Recht-Forum gefunden.

Du meinst allgemeine Rechtsfragen, Arbeitsrecht, etc. sind so
unscheinbar das man darüber hinwegsehen kann?

Ich würde mal vermuten du hast gar nicht gesucht!!

Falles irgendwas durch Fremdverschulden zu Bruch geht. Für
diesen Fall würde er
sich gern gegenüber dem Veranstalter absichern.

Wem leiht er die Geräte? Dem gegenüber müßte geklärt werden was
bei einer Zerstörung passiert.

Inwiefern kann man dies schriftlich festhalten, vor allem, was
gibt es zu
beachten, wenn hierfür ein solches Schreiben aufgesetzt wird?

Man kann alles schriftlich festhalten, da gibt es wirklich keine
oder kaum Grenzen.

Z.B. „Der Leiher haftet mit seinem Leben für die ordnungsgemäße
Rückgabe der Geräte.“
Dies könnte ein Richter dann allerdings anders sehen. :frowning:

Gruß
Stefan