Verletzt dies das Urheberrecht oder gilt es schon als neue Schöpfung?

Hallo an alle Profis!
Nehmen wir einmal spaßeshalber an, ein Mensch schreibt einen Roman, und in diesem Roman verwendet er einige Zeilen eines Liedtextes (Sänger/Komponist müsste noch leben oder - wenn gestorben - noch keine 70 Jahre), jedoch nicht untereinander, sondern er schreibt eine Liedzeile, dann wieder normalen Text, im Anschluss wieder eine Liedzeile.
Auf diese Weise würde der Autor 5 - 6 Zeilen des Songtextes mit in den Text einfließen lassen.
Handelt es sich dabei um Verletzung des Urheberrechts? Oder gilt das Ganze als eine Neuschöpfung? Wenn es als Zitat angesehen werden kann, darf der Autor dieses auch an einer anderen Stelle des Buches angeben? Oder muss es auf der Seite stehen, in der auch die erste/letzte Zeile des Songtextes geschrieben wurde?

Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus
Michael Vogl

Hallo,
eine Verletzung des Urheberrechts wäre es, wenn es einfach so geschrieben wird, ohne (an irgendeiner Stelle) auf die Quelle hinzuweisen.
Die Quellenangabe kann auch am Ende des Buches sein (so habe ich etwas Ähnliches gerade vor kurzem gesehen).

Beatrix

eine Verletzung des Urheberrechts wäre es, wenn es einfach so
geschrieben wird, ohne (an irgendeiner Stelle) auf die Quelle
hinzuweisen.

Ein Hinweis auf die Quelle spielt bei der Beurteillung, ob eine Urheberechtsverletzung vorliegt oder nicht, keine Rolle. Man kann auch mit korrektem Quellenhinweis die Rechte des Autoren verletzen, wenn die Verwendung nicht durch das Zitatrecht abgedeckt ist.

Gruß,
Max

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Handelt es sich dabei um Verletzung des Urheberrechts?

Ja, möglicherweise. Das lässt sich aber mE nur im Einzelfall berurteilen. Es macht einen Unterschied, ob die Zeilen einfach nur als „Material“ verwendet werden oder ob das Lied als solches eine Rolle in dem Text spielt. Im ersteren Fall würde ich eine Urheberechtsverletzung bejahen, im zweiten Fall eher nicht - und zwar unabhängig davon, ob eine Quellenangabe vorhanden ist.

Wenn es als Zitat
angesehen werden kann, darf der Autor dieses auch an einer
anderen Stelle des Buches angeben?

WENN es als Zitat angesehen werden kann und auch als solches im Textzusammenhnag erkennbar ist, sollte mE ein Hinweis im Kolophon oder auf dem Vorsatztitel reichen.

Gruß,
Max

Hallo!

Erst einmal vielen lieben Dank für Ihre Antworten und gleichzeitig eine Entschuldigung, dass ich mich erst heute wieder melde. Ich kam in den letzten Tagen nicht an den Rechner.

Mit dem Urheberrecht scheint es so einfach also nicht zu sein (auch wenn es bestimmt spannend ist).

Lieben Gruß und noch einmal Dankeschön
Michael Vogl