Verletzt worden von einem Kind

  1. die HV deckt nur, wenn der „Verzicht auf Einrede der Schuldunfähigkeit“ so oder ähnlich im Vertrag steht.
  2. dummerweise haben nicht alle eine HV
  3. die Schuldfähigkeit beginnt ab 7, die Deliktfähigkeit ab 14 - nicht verwechseln.
  4. Eltern haften nicht für ihre Kinder (Die Schilder auf Baustellen sind Unsinn) - Eltern haften nur für eigenes Verschulden - wäre hier evtl. die Verletzung der Aufsichtspflicht.

Dummerweise hat die nicht jeder

Ja, man kann es kaum glauben, aber es ist wohl mitnichten eine Selbstverständlichkeit.

Mir kommt das sich hier entwickelnde Haftungs-Suche-Spiel allmählich etwas schräg vor.
Jemand, der privat krankenversichert ist, erleidet (evtl. auf dem Weg zur Arbeit - dann könnte noch ne Versicherung drin sein) einen Unfall durch einen unglücklich fallenden Stuhl in einem Restaurant. Der Stuhlbesitzer/ das Restaurant könnten haftbar sein?
Der Stuhl wurde von einem Kind nicht etwa vorsätzlich umgekippt, sondern beim Rennen in eine Spielecke touchiert.
Das Kind kann nicht haften, aber vielleicht ja die Eltern? Die haben aber aller Wahrscheinlichkeit nach ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt.
Wozu die private Krankenversicherung eigentlich überhaupt da ist, erschließt sich nicht mehr.
LG
Amokoma1