Hallo zusammen,
Folgende Situation hat sich heute morgen ergeben.
Ich bin Selbstständig und fahre mit einem Transporter Waren aus, meine Freundin hat heute frei und bevor ich arbeiten gehen wollte waren wir noch bei McD zum Frühstücken.
Als wir drin waren stehen wir vor so einem Bestellautomaten, eine Familie mit zwei Kindern kommt rein, eines der beiden Kinder, denke ca.4-5 Jahre, läuft plötzlich los in die Kinderspielecke, touchiert dabei mit Körper, Hand oder Jacke einen Stuhl, dieser fällt um und mir in die Hacken. Genau mit der Stuhllehne zwischen Sicherheitsschuhe und Achillessehne, die dabei durchgetrennt wurde.
Meine Freundin sag, das war ein Kind, ist doch nicht so schlimm…
Ich seh das irgendwie anders…
Meine Firma läuft auch ohne mich, aber ich sehr nicht ein das meine Private Krankenversicherung das bezahlt…
Wie seht ihr das?
Warum nicht? Wozu hast du die Krankenversicherung? Das, was passiert ist, war doch offensichtlich ein Unfall.
Ja, Unfall, den ich aber nicht verschuldet habe.
Ich sehe nicht ein, dass ich 4 Jahre lang regelmäßig zum Arzt gehe, alle Vorsorgepläne befolge und ich jetzt 4 Jahre keine Achadensfreiheit Boni bekomme.
Ich hab nur das Autokennzeichen, aber ich glaube ich lass das mal aufnehmen…
https://www.anwalt.de/rechtstipps/eltern-haften-fuer-ihre-kinder-oder-doch-nicht_049165.html
Beatrix
Das würde ich allerdings auch offiziell machen. Auch deiner Krankenversicherung gegenüber, die wissen sicherlich, ob es sich lohnt, das zu verfolgen.
Was ich auch nicht weiss, mich aber interessieren würde ist, ob , da durch ein Kind verursacht das auch ein Haftungsfall ist für den z.B. die Haftpflichtversicherung der Eltern des Kindes aufkommen muss.
Schön wären auch Zeugen.
Nur mal so für mein Interesse: Das Kind rennt los, der Stuhl fällt um und dann? Dann ruft man doch zumindest halblaut „Autsch“ und macht ein wenig Aufruhr, oder? Wie haben sich die Eltern von dem Kind denn dann verhalten? Oder anders gefragt: wie kommt’s dass Du von denen nur das Autokennzeichen hast?
Hm. Also mal unabhängig von der Unwahrscheinlichkeit des Szenarios:
Hier liegt nun offenkundig keine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern vor und das Kind ist nicht deliktfähig. Rein rechtlich hätte der Betroffene doch eigentlich keinerlei Handhabe, soweit ich die Rechtslage verstehe, oder?
Hallo,
halten wir mal fest - Es handelt sich hier um einen Unfall mit beteiligter Dritter - wenn die Eltern des Kindes eine Haftpflichtversicherung haben, die auch Schäden abdeckt, die durch das Kind verursacht werden, dann triit hier das „Teilungsabkommen“ in Kraft, wonach die Haftpflichtversicherung ohne Prüfung der Schuldfrage
einen Pauschalbetrag an die leistungserbrindende Krankenkasse zahlt - so kenne ich es, allerdings nur, was den Bereich der GKV-Kassen betzrifft - ob das bei PKVen auch der Fall ist, das kann ich nicht sagen.
Wenn nicht, dann sehe ich das auch bei einem vierjährigen Verursacher von wegen der Aufsichtspflicht kritisch - meist liegt es an den Erwachsenen da besser auf sich aufzupassen.
Gruss
Czauderna
Hallo, nur mal so, ich befinde mich nach wie vor im Krankenhaus.
Das ging alles so schnell. Das war ein höhere Bistrostuhl mit Drehlehne auf 4 Beinen wo sich im fallen die Lehne gedreht hat.
Und ich konnte danach trotz Schmerz ganz gut laufen. Bis es dick würde…kann auch sein das die Sehne erst im Krankenhaus gerissen ist, bei der Untersuchung tat es höllisch weh…
Die Mitarbeiter, ich glaub ganze Drei hat es nur Interessiert das Essen raus zu bekommen…
Wie gesagt, es ging alles schnell, zig Leute waren da und haben gefragt ob sie helfen können…nur keine MA…
Nur im strafrechtlichen Sinne. Verursachte Schäden werden durch die Haftpflichtversicherung der Eltern abgedeckt, die Kinder sind drinne. Das nur so nebenbei, weil die ganze Geschichte sowieso suspekt bis nicht glaubhaft ist.
Sch
Die Mutter hat versucht das Kind wieder einzufangen und der Vater hat das andere Kind auf dem Arm gehabt.
Die haben schon gesagt es tut Ihnen leid usw. aber mir ging es direkt danach auch ganz gut…
Hab da doch selbst nicht dran gedacht…
Soweit der Sachverhalt zutrifft, sind die Kinder wirklich nicht deliktfähig; im zivilrechtlichen Sinne.
Woraus liest du, dass die Kinder auch wirklich „drinne“ sind?
Hast du denn ebenfalls noch nicht daran gedacht, vielmehr das Restaurant einzubeziehen?
Hallo.
Da jeder Hundehalter eine Versicherung haben soll, wäre es unverständlich, warum jemand an der Familie sparen sollte:
https://www.cosmosdirekt.de/familienhaftpflichtversicherung/?k_vtweg=51370&wt_ga=17182783927_168833023644&wt_kw=b_17182783927_%2Bfamilien%20%2Bhaftpflichtversicherung&wt_cc5=kwd-53771914207&gclid=EAIaIQobChMIz4n2mvGk4AIVUqmaCh3ETw07EAAYAyAAEgLzqfD_BwE
Aber jeder ist seines Unglücks Scmied…
Wer nicht hat, der mus halt bluten.
Sch
Hallo.
Und wer sagt jetzt, dass die Familie das tatsächlich abgeschlossen hat? Oder Hunde hält?^^
Und wer sagt, dass gerade auch diese Familie findet, dass man deliktunfähige Kinder mitversichern sollte, obwohl diese eigentlich überhaupt nicht haften (aus Gründen), allein um des lieben Friedens willen? Da gibt es ja nun mehr als genug Versicherungen (aus Gründen ;)), die dies nicht beinhalten.
Wenn man Pech hat, läuft man jemandem hinterher, bei dem nichts zu holen ist. Aber versuchen kann man es natürlich, wenn die Alternativen auch nicht besser sind.
Schöne Grüße
Siehste.
Dat muss jeder wissen.
Was ich mir jetzt als Präzedenzfall vorstellen kann, ist die Regelungswut der Parteien, da wo es heißt „Kinder bekommen und Kinder großziehen, kann ihren Ruin bedeuten“ (Wäre ein klasse Werbeslogan für Präsis). Daher wird der Abschluß einer Haftpflichtversicherung vor dem ersten Male gesetzlich vorgeschrieben. Alternativ könnte über eine Kinderleinepflicht und Handschellen beim ausgehen nachgedacht werden.
Aber was noch nicht ist, kann noch werden…
Sch
Ja, wer weiß das schon
Dabei finde ich es aber durchaus stimmig, wie es derzeit ist; der Wille der Gesetzgeberin tritt durchaus gut erkennbar hervor und wird an sich sauber umgesetzt: Gewisse Leutchen sind nicht deliktsfähig und müssen daher nicht zahlen/haften. Es könnte sich genausogut um einen Wildschweinunfall mitten im Wald handeln. Und dass man die Eltern grundsätzlich nicht heranzieht, allein dafür, dass/bloß weil sie es gewagt haben, Wildschweine in die Welt zu setzen, ist nur konsequent und richtig, wenn man schon sonst auch der Meinung ist, wir bräuchten mehr Nachwuchs.
Das kann beantwortet werden:
Ein 4-5 jähriges Kind muss für keine seiner Handlungen haften. Niemals. Nicht in Deutschland.
Ohne die Pflicht, haften zu müssen, zahlen viele Haftpflichtversicherungen NICHTS. Müssen sie auch nicht.
Es gibt mittlerweile aber auch Tarife, bei denen der Versicherer für Kinder Zahlungen leistet, obwohl diese nicht haftungspflichtig sind.
Aus der Schilderung des Unfalls vermag ich keine Pflichtverletzung der Eltern erkennen. Mit einer solchen müssten die Eltern haften - somit deren Haftpflicht übernehmen.
Dass es kurz danach noch OK war ist für mich nachvollziehbar. Hatte mir beim Basketballspielen mal eine Sehne am Finger gerissen. Hab ich erst am nächsten Tag gemerkt, das sie kaputt war, weil ich den Finger nicht mehr strecken konnte. Ist für mich auf Arbeit manchmal unabdingbar. Vom Arzt dann natürlich einen Anschiss bekommen, das ich erst einen Tag später komme.
Aber ich denke, das wird wohl über deine Versicherung gehen.
wenn die Daten der Eltern vorliegen, dann würde ich diese der Versicherung mitteilen - ebenso die Daten des Restaurants. Die Versicherung kümmert sich schon drum, wenn sie meint, dass ein anderer die Kosten tragen muss.
Zum Thema Kind: Kinder bis 7 haften nie - darüber nur im Rahmen ihrer Einsichtsfähigkeit.
Eltern haften nur für eine evtl. Verletzung der Aufsichtspflicht.
Es gibt aber Haftpflichtversicherungen, die einen ausdrücklichen „Verzicht auf die Einrede der Schuldunfähigkeit“ in ihren Bedingungen stehen haben (für Eltern sehr empfehlenswert - spart Ärger); vielleicht haben ja die Kindseltern eine solche.