Verletztengeld selbstständig mit Nebenerwerb?!

Seit ende 2010 bin ich neben meiner Festanstellung selbstständig und habe seit dem auch einen festen Angestellten. Ich habe um alles richtig zu machen damals die kk angerufen um zu erfahren ob sich nun etwas in der Versicherungspflicht ändert. Da ich durch meine hauptberufliche Tätigkeit nur bedingt Tätigkeiten im Gewerbe ausüben kann ca. 10 - 15 Std im Monat u der Gewinn bei ca 500€ liegt, liefe das lt kk als Nebenerwerb und in meiner Festanstellung könnte ich normal meine Beiträge weiter zählen.

Jetzt habe ich im Febr. 2012 eine Arbeitsunfall in meiner Festanstellung erlitten wegen dem ich bis heute nicht arbeiten konnte. Ich habe von der BG mein verletztengeld für die Festanstellung erhalten und die für meine Selbstständigkeit beantragt. Bis hier hin alles ok, doch jetzt kommt’s.
Lt kk bin ich wegen meinem Angestellten automatisch als selbstständiger hauptberuflich tätig u auch versicherungspflichtig…?! Meine Festanstellung sei somit nur als Nebenerwerb zu sehn und die Kk hat meinen arbeitgeber beauftragt die Beiträge für die kV seit dem Anfang meiner selbstständigen Tätigkeit zu erstatten. Ich muss für diesen Zeitraum einen wesentlichen höheren Betrag als freiwillig versicherter zuzückzahlen. Aber es kommt noch schlimmer… Nun ist es fraglich… (keine Ahnung warum) ob u wofür ich mein verletztengeld bekomme oder ob ich es evtl zurückzahlen muss. Seit 2 Monaten habe ich kein Geld mehr erhalten u keiner, weder bg noch kk können mir eine klare Antwort geben was nun ist??? Wer blickt durch und kann mir helfen?

Oje,oje - dass tut mir leid.
Schon als ich las „selbstständig mit Angestelltem“ wusste ich, dass das durch den Angestellten, als hauptberuflich selbstständig gewertet wird und damit freiwillige Versicherung bei der KK notwendig ist.
Falschaussage von der KK, die man natürlich nicht nachweisen kann.
Ich würde an deren Moral appelieren. Vielleicht brauchen Sie wirklich einen Anwalt. Bei uns hilft manchmal auch der VDK bei solchen Fragen oder ans Amtsgericht wenden und um Rechtsberatung bitten, die ist kostenlos.
Mehr fällt mir nicht ein.
Viel Erfolg und alles Gute
b.

Erst mal danke für die schnelle Antwort. Damit muss ich dann jetzt wohl leben. Aber müsste ich mein verletztengeld doch in jedem fall auf beide Tätigkeiten angerechnet bekommen, oder gibt es hier Ausnahmen?
Oje,oje - dass tut mir leid.
Schon als ich las „selbstständig mit Angestelltem“ wusste ich,
dass das durch den Angestellten, als hauptberuflich
selbstständig gewertet wird und damit freiwillige Versicherung
bei der KK notwendig ist.
Falschaussage von der KK, die man natürlich nicht nachweisen
kann.
Ich würde an deren Moral appelieren. Vielleicht brauchen Sie
wirklich einen Anwalt. Bei uns hilft manchmal auch der VDK bei
solchen Fragen oder ans Amtsgericht wenden und um
Rechtsberatung bitten, die ist kostenlos.
Mehr fällt mir nicht ein.
Viel Erfolg und alles Gute
b.

Hallo Kai, leider kann ich dir deine Frage nicht beantworten. Ich rate dir zum Arbeitsgericht zu gehen.

BRB57

Ich meine, dass über die Berufsgenossenschaft etwas gehen müsste. Es handelt sich ja um einen Arbeitsunfall. Ich würde direkt mit der BG Kontakt aufnehmen.
„Der“ Experte bin ich auch nicht. Bin seit über 15 Jahren selbstständig, zwischdurch mit zusätzlicher Festanstellung, deshalb kenne ich die Klausel der KK. Und in einer Fortbildung habe ich gelernt: „Die BG greift immer.“
Alles Gute.
b.

Sorry, kann nicht weiterhelfen…

Guten Morgen Kai,

Sorry, Ich kann dir leider keine Auskunft geben in deiner Frage…Ich bin schon zu lange weg von der Deutschen Heimat. Aber danke fuer die Nachfrage.

Ciao Silvia

Hallo Kai,
stelle unterlagen wie verdienstabrechnungen und Einnamen aus selbst… zusammen.
Deine Hauptberuf ist der mit der Höheren EINName.
Stelle klar, das Du Ohne deinen festen job nicht hättest überleben können.
Lasse Dir vom Finanzamt eine Bescheinigung ausstellen wieviel steuern und andere Abgaben Du hattest.
Diese lege mit weiser vorraussicht durch einen Brief vom Rechtsanwalt als Anlage mit bei und schon sollte alles wider in die alten Bahnen kommen.

Lg

Johannes