Verletztengeld

Hallo,

A. ist am Mittwoch in der Arbeit gestürzt und hat nun Schmerzen im Knie
und in der Schulter. Äußerlich ist kaum etwas zu sehen.
A. hat am Montag einen Termin bei einem Durchgangsarzt.
Muss er da auf irgendetwas achten?
Donnerstag und Freitag war A.noch in der Arbeit, geht aber davon aus, dass er
ab Montag erst einmal arbeitsunfähig ist. Erhält A. ab Montag Verletztengeld?
Kann es da zu Schwierigkeiten kommen?

Grüsse - Ubis

Hallo!

Ja, ab Datum der Arbeitsunfähigkeit.

MfG
duck313

Hi!

Meinst Du nicht, der Arbeitgeber sollte erstmal seine 42 Tage Entgeltfortzahlung leisten, bevor der Verletzte letztendlich Verletzengeld erhält?

Dass der Anspruch grundsätzlich bereits ab dem Unfalltag existiert (allerdings mit anderen Leistungen aufgerechnet werden muss), stelle ich nicht in Frage, nur war das auch nicht die Frage des UP …

VG
Guido

So, heute bin ich nun beim Durchgangsarzt gewesen, ich habe eine Schulterprellung
und einen Meniskusschaden.
Der Arzt hat gesagt, dass dies länger dauern kann…und hat den Unfall der Berufsgenossenschaft
gemeldet. Vorerst bin ich arbeitsunfähig.

Jetzt werde ich wohl Verletztengeld erhalten.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich nach 6 Wochen AU zu den bestehenden Beschwerden
wegen chronischer Schmerzen Depressionen bekomme?

Grüße - Ubis

nein, wirst du nicht. Wie Guido schon weiter oben erklärt hat, muss der AG erst einmal für 42 Tage deinen Lohn weiterzahlen. Wenn du länger als 6 Wochen krank bist, dann bekommst du Verletztengeld (wenn die BG den Unfall als Arbeitsunfall anerkennt)

Wenn du das jetzt schon weißt???

Ich hoffe einfach, dass die Frage ist, ob der AG weitere 42 Tage zahlen muss wegen einer neuen Erkrankung. Wenn die neue Erkrankung während der ersten Erkrankung dazu kommt, muss der AG nicht zahlen. Es bleibt bei den 42 Tagen insgesamt.
Näheres hier http://www.streifler.de/entgeltfortzahlung-3a-anspruch-bei-mehreren-krankheiten--_5859.html

Gesine