Sehr geehrte Experten,
Nach einem Arbeitsunfall, gibt es für 6 Wochen Entgeltfortzahlund, anschließend wird über die Krankenkasse im Auftrag der BG Verletztengeld bezahlt. Bei der Verletztengeldberechnung werden vor der Auszahlung an den Verunfallten Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen und an die Rentenkasse abgeführt. Wie verhält es sich mit dem Arbeitgeberanteil zur Renten- und Pflegeversicherung? Für die Zeit der Krankschreibung berechnet der Arbeitgeber ja nichts, wird also kein Arbeitgeberanteil abgeführt? Wäre das nicht Nachteilig für das Rentenpunktekonto? Oder ruht für die Zeit der Arbeitgeberbeitrag einfach?
Ich danke schon mal für die Antworten.
tut mir leid, habe darin keine Erfahrung
Hallo,
leider kann ich nicht weiter helfen.
Nur soviel:
Nach den 6 Wochen übernimmt die KK die Zahlung der
Beiträge zur Renten-,Arbeitslosen und Pflegeversichungversicherung,gemessen am Krankengeld.
In welcher Höhe das Krankengeld bei einem Arbeitsunfall
nach den 6 Wochen ausfällt entzieht sich meiner Kennnis.
Auf jeden Fall bekommst Du zur Vorlage beim Finanzamt von deiner KK eine Bescheinigung über den Bezug von Lohnersatzleistungen,wo der abgeführte Beitrag zur
Rentenversicherung angegeben ist.
Anhand deiner Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber
kannst du ersehen ob vom Arbeitgeber zusätzlich Beiträge zur RV eingezahlt wurden.
LG Bollfried
hallo Deel,
sorry, aber hier kann ich nicht helfen.Würde mich über die Gemeinde nach der nächsten Stelle einer Rentenberatung erkundigen. Dort sitzen Fachleute und Sie erhalten die korrekte Antwort in dieser wichtigen Angelegenheit kostenlos.
Viel Erfolg
Kwolle