Verletztenrente von BG einen Rechtsanspruch?

Hallo Forumsteilnehmer, Fachleute und Kenner.
Früher gab es von den Berufsgenossenschaften nach einem Betriebsunfall eine sogg. Verletztenrente. Heute ist das umformuliert auf Verletztengeld.
Hat man darauf eigentlich einen Rechtsanspruch?
Wird solch ein Geld automatisch gezahlt?
Sollte man das eventuell beantragen?

Für Antworten wäre ich dankbar.

MfG
Hans13

Hallo Forumsteilnehmer, Fachleute und Kenner.
Früher gab es von den Berufsgenossenschaften nach einem
Betriebsunfall eine sogg. Verletztenrente.

Ja, gem. § 56 SGB VII, der immer noch gilt:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__56.html

Heute ist das
umformuliert auf Verletztengeld.

Falsch, das Verletzengeld ist eine Lohnersatzleistung, vergleichbar dem Krankengeld gem. § 45 SGB VII:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__45.html

Hat man darauf eigentlich einen Rechtsanspruch?

Wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind, JA

Wird solch ein Geld automatisch gezahlt?

Wird eine Unfallmeldung an die BG geschickt, muß die BG von Amts wegen die Vorraussetzungen prüfen und einen Bescheid erlassen.

Sollte man das eventuell beantragen?

Wurde überhaupt eine Unfallmeldung gemacht ???

Für Antworten wäre ich dankbar.

Scho’ recht

MfG
Hans13

&Tschüß
Wolfgang