Verletzung aufsichtspflicht bei dementen eltern

Wie weit geht die Aufsichtspflicht der Kinder bzw. in wie fern macht man sich strafbar, wenn die Eltern (oder ein Elternteil) schwer dement sind, aber ansonsten ohne weitere gesundheitliche Einschränkungen? D.h. die Personen ständig weglaufen und u.U. Verkehrsunfälle verursachen oder von der Polizei gesucht werden müssen. Kinder und Enkel sind aber voll beruftstätig und arbeiten noch nicht einmal am Wohnort.

Heimplätze sind entweder nicht verfügbar oder unerschwinglich teuer. Zudem ist ein richterlicher Beschluss für die Einweisung in ein geschlossenes Altenheim notwendig, Vollmachten hin oder her.

Vielen Dank im Voraus
AR

Hallo,

D.h. die Personen ständig
weglaufen und u.U. Verkehrsunfälle verursachen oder von der
Polizei gesucht werden müssen.

Nur mal so, aber es könnte dabei jemand ganz ernsthaft zu Schaden kommen. Sprich es wird ein Kind überfahren, oder die Eltern laufen vor ein Auto. Oder ertrinken im Fluß. Sollte dies nicht gewünscht sein, sollte unbedingt etwas unternommen werden.

Kinder und Enkel sind aber voll
beruftstätig und arbeiten noch nicht einmal am Wohnort.

Tja, dann eben einen Betreuer beauftragen oder vom Gericht stellen lassen, der sich um die Eltern kümmert.

Heimplätze sind entweder nicht verfügbar oder unerschwinglich
teuer.

Wenn die Eltern nicht selber für den Heimplatz zahlen können, auch mit Wohneigentum, müssen die Kinder ran. Können dich auch nicht, zahlt das Sozialamt. Oder hat die fiktive Angehörige Angst davor das Erbe auszugeben?

Zudem ist ein richterlicher Beschluss für die
Einweisung in ein geschlossenes Altenheim notwendig,
Vollmachten hin oder her.

Der ist aber echt nicht schwer zu bekommen. Einfach mal den den Hausarzt fragen.

Gruß
Jenny

Vielen Dank im Voraus
AR

Da die Kinder nicht die gerichtlich bestellten Betreuer sind, besteht auch keine rechtliche Pflicht zur Aufsicht.
Aber geht es hier doch um eine moralische Pflicht: in einem solch schwerwiegenden Fall sollte eine gerichtlichen Betreuung beantragt werden und auf eine Heimeinweisung hingearbeitet. klar, dass da finanzielle Aspekte auch eine Rolle spielen, aber es gibt zahlreiche Institutionen, die in diesem Fall mit Beratung zur Seite stehen können.

Hallo,

straf- und deliktsrechtlich wird man den Kindern und Enkeln wohl nicht beikommen können.

Auf einem anderen Blatt steht natürlich die Frage, warum sie sich nicht so um die Eltern kümmern, wie man dies normalerweise von ihnen erwarten würden? Anderer Wohnort, Berufstätigkeit, finanzielle Mittel … sind hierfür keine geeigneten Ausreden.

Man kann eine Betreuung beantragen (die man nicht selbst übernehmen muss, bzw. für die jemand in räumlicher Nähe zunächst mal die bessere Wahl wäre), einen Pflegedienst beauftragen, oder eine Tagespflegeeinrichtung buchen. Es gibt Wohngemeinschaften für an Demenz Erkrankte, …

Geld gibt es über die Verwertung des elterlichen Vermögens, Unterhaltszahlungen der Kinder im angemessenen Rahmen und die Pflegeversicherung (was natürlich eine entsprechende Einstufung voraussetzt).

Eltern einfach ihrem Schicksal zu überlassen ist leider nur moralisch verwerflich.

Und nein, es braucht jetzt keiner mit den ganzen Sprüchen über die einfache Theorie und die davon so wahnsinnig abweichende furchbare Praxis kommen. Ich habe diese Erfahrungen selbst in der eigenen Familie, in unzähligen Mandaten, in der Zusammenarbeit mit Einrichtungen für an Demenz erkrankte Menschen, … gemacht. Den perfekten Weg gibt es nicht, es ist immer ein Akt auf dem Drahtseil, aber man findet immer eine vertretbare Lösung - vorausgesetzt man schaut nicht einfach nur zu, sondern stellt sich der Herausforderung offensiv.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz!

Auf einem anderen Blatt steht natürlich die Frage, warum sie
sich nicht so um die Eltern kümmern, wie man dies
normalerweise von ihnen erwarten würden?

Kannst du sagen, wer „man“ ist und was unter „normalerweise“ zu verstehen ist?
Wer legt das fest? Geht es hier um deine Vorstellungen oder ist das irgendwo festgelegt, wie „man“ sich „normalerweise“ um seine Eltern zu kümmern hat?

Anderer Wohnort,
Berufstätigkeit, finanzielle Mittel … sind hierfür keine
geeigneten Ausreden.

Und auch an dieser Stelle interessiert mich:
Warum sind das deiner Meinung nach nur Ausreden?

Kannst du das bitte mal für folgende Situation anwenden:

Vater lebt von zwei Kindern ca. 500 km entfernt, vom 3.Kind 700 km entfernt.
Kind 1 hat einen Beamtenjob, Kind 2 Familie und 2 Kinder, Kind 3 hat einen festen job.

Was würde denn „man“ hier nun „normalerweise“ erwarten, wenn der Vater dement und unselbständig würde?

  • Sollte Kind 1 den Job aufgeben, um den Vater beaufsichtigen zu können? Der berufliche Wechsel in die Nähe des Vaters ist nicht möglich (bzw. nur, wenn Beamtenstatus aufgegeben wird)
  • Sollte Kind 2 die eigene Familie allein lassen und zum Vater ziehen, um ihn zu beaufsichtigen?
  • Sollte Kind 3 den festen Job aufgeben, um zum Vater zu ziehen und ihn zu beaufsichtigen?
    -Oder reicht es, wenn jedes Wochenende eines der Kinder anreist. Aber was ist dann unter der Woche?

Deine Thesen oben finde ich schwer nachvollziehbar und würde mich wirklich freuen, wenn du mir das etwas genauer erläutern würdest.

Liebe Grüße
Flaschenpost

P.S.: Vielleicht kannst du noch darauf eingehen, wie sich dieses Kümmern gestalten soll, wenn der Vater einen selbst die ganze Kindheit und Jugend wie den letzten Dreck behandelt hat und sich nicht um einen gekümmert hat? Was kann „man“ dann „normalerweise“ von den Kindern erwarten?

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Hip, hip, hurra,

da haben wir mal wieder einen der wunderbaren Ausnahmefälle mit bösem Vater der natürlich super als durchschnittlicher Normalfall passt!

OK, jetzt wo Du allen von deiner persönlichen schlechten Kindheit erzählt hast - mein Beileid sei Dir versichert - noch mal meine Definition eines Normalfalls:

Eltern die sich ganz normal und durchschnittlich um ihre Kinder gekümmert haben dürfen erwarten, dass diese sich im Falle des Falles auch um sie kümmern. Was ist an so ein wenig Gegenseitigkeit so schwer zu verstehen? War hier irgendwo etwas berichtet, dass die Annahme eines solchen Normalfalls hier verbieten würde?

Nur von Dir wird hier die Forderung gestellt, dass „sich um die Eltern kümmern“ zwangsweise bedeutet, dass man persönlich ständig vor Ort sein muss, und dafür den Beruf, das eigene persönliche Umfeld, … aufgeben muss.

„Sich kümmern“ bedeutet hingegen für den durchschnittlichen Leser vermutlich eher das, was auch ich hierunter verstehe:

  1. Die Sache in die Hand nehmen, indem man klärt ob eine rechtliche Betreuung notwendig ist, diese ggf. selbst übernimmt oder hierfür einen geeigneten Kandiaten sucht. Eine Betreuung wird durch regelmäßige oder ständige Anwesenheit vor Ort erleichert, dies ist aber keineswegs zwingend erforderlich!

  2. Ein geeignetes Betreuungskonzept zusammen mit den entsprechenden Fachleuten aufstellt, welches von ambulanter Pflege über stationäre Tagespflege, Umzug in eine spezielle WG oder ein spezialisiertes Heim, … individuell höchst unterschiedlich aussehen kann. Der ein oder andere gemeinsame Arztbesuch, die Begehung eines potentiellen Heimes, die Vorbesprechung mit einem Pflegedienst erfordert gelegentliche einzelne Termine vor Ort, jedoch keinesfalls eine dauerhafte Anwesenheit.

  3. Und wenn dann alles ordentlich geregelt ist, freuen sich die Eltern sicherlich über möglichst häufige Besuche. Kinder haben aber auch in so einer Situation das Recht sich auf „Liebe deinen Nächste wie dich selbst“ zu berufen, und sind nicht zur totalen Selbstaufgabe verpflichtet. Sie dürfen ihre eigenen Bedürfnisse und Notwendigkeiten selbstverständlich 1:1 neben die eines zu betreuenden Elternteils stellen, und müssen sich diesen nicht unterordnen.

Einfach nur mitzuteilen, dass die Eltern weit weg wohnen und man deshalb nicht machen könne, und sich nur straf- und deliksrechtlich hier absichern zu wollen, finde ich hingegen - in einem durchschnittlichen Normalfall - nicht akzeptabel, und dabei bleibe ich auch!

Gruß vom Wiz

D.h. die Personen ständig
weglaufen und u.U. Verkehrsunfälle verursachen oder von der
Polizei gesucht werden müssen. Kinder und Enkel sind aber voll
beruftstätig und arbeiten noch nicht einmal am Wohnort.

Heimplätze sind entweder nicht verfügbar oder unerschwinglich
teuer. Zudem ist ein richterlicher Beschluss für die
Einweisung in ein geschlossenes Altenheim notwendig,
Vollmachten hin oder her.

Du hast recht, eine solche Situation ist nur sehr aufwändig lösbar.

  1. Wichtig und für mich besonders schwierig war der Entschluss ein dementes Elternteil in einem geschlossenen Pflegeheim unterzubringen.
  2. Einen Heimplatz zu finden ist zugegebener Maßen nicht einfach. Jedenfalls nicht, wenn man sich das erste Mal mit dem Thema beschäftigt. Mein heißer Tipp: Ruf das nächstgelegene psychatrische Krankenhaus an; da kommen sehr viele demente Menschen übergangsweise hin. Die kennen alle geeigneten Pflegeheime der Umgebung.
  3. Die Finanzierung des Platzes ist dank Pflegeversicherung relativ unproblematisch. Zumal, wenn die Kinder in "Lohn und Brot"stehen, und sich revanchieren können für die Lebensleistung der Eltern.
    Zahlenbeispiel: Pflegeheimplatz ca. 2500,-im Monat Pflegeversicherung bei Stufe 2 ca.1200. Die fehlenden 1300 € müssen sich die Rente und die Kinder teilen, bzw. das Ersparte der Eltern geht drauf - und wenn die Kinder nicht leistungsfähig sind, zahlt das Amt.
  4. Wenn objektiv hochgradige Demenz vorliegt,mit Selbstgefährdung und Gefährdung anderer, kann ein Arzt eine Einweisung verfügen. Innerhalb von 24 Stunden/ am Wochenende 48 Std, kommt ein Richter vom Betreuungsgericht vorbei und verfügt ggf. die dauerhafte Einweisung. Das ist meines Erachtens das kleinste Problem.

Gruß n.