Hallo Leute!
Wenn jemand einem anderen in Gefahr hilft, nennt man das glaub ich Nothilfe, analog zu Notwehr. Daher die Überschrift.
Bei den neulichen Angriffen auf Ausländer hab ich mich gefragt, was wäre, wenn ein Helfer, also ein unbeteiligter Dritter, dem Opfer zu Hilfe kommt und den Angreifer versucht abzubringen. Der Helfer wird dabei durch den Angreifer selbst schwer verletzt. Der Angreifer ist nicht zu fassen, also kann man ihn selbst nicht zur Rechenschaft ziehen.
Was wäre mit der Verletzung, Arbeitsausfall, Erwerbsunfähigkeit des Helfers? Stünde er alleine da, wäre er also am Ende der Dumme?
Besteht in einem solchen Fall eine automatische gesetzliche Versicherung? Welche private Versicherung würde in so einem Fall zahlen - wenn man denn eine hat?
Es könnte ja sein, daß allein ein materieller Schaden von Hunderttausenden Euro, z.B. durch den notwendigen Umbau eines Hauses entsteht.
Vielen Dank!
Hans
Hallo Hans,
dazu gibt es das Opferentschädigungsgesetz.
Der Umfang der Versorgung bestimmt sich nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes. Die Gewaltopferversorgung umfasst insbesondere:
Heil- und Krankenbehandlung
Beschädigtenrente, wenn die gesundheitliche Schädigung zu einer nicht nur vorübergehenden Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 25 v.H. führt
Sterbegeld, Bestattungsgeld
Hinterbliebenenversorgung für Witwen, Witwer, Waisen und Eltern
Leistungen der Gewaltopferfürsorge sind:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Krankenhilfe
Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Altenhilfe
Erziehungsbeihilfe
ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
Erholungshilfe
Wohnungshilfe
Hilfen in besonderen Lebenslagen
Die Hilfen werden als persönliche Hilfe, Sachleistungen und Geldleistungen gewährt.
Schmerzensgeld wird nicht gezahlt. Auch Sach- und Vermögensschäden können nicht ersetzt werden. Für am Körper getragene Hilfsmittel, Brillen oder Kontaktlinsen und für Schäden am Zahnersatz gelten Sonderregelungen.
mfg
Hallo Frank,
vielen Dank für die ausführliche Antwort! Demnach gibt es für den hoffentlich nie eintretenden Fall tatsächlich Hilfe und man steht nicht ganz allein da.
Hans
Hallo elektriker
die Aussage von Frank ist die blanke Theorie. Die Wirklichkeit sieht leider gaaanz anders aus. Da bist du nämlich alleine, kugel mal danach und du wirst BSp.zu Hauf finden. In D wird nämlich für die Täter mehr getan, als für die Opfer. Ich mach immer grossen Bogen um sowas, Zivilcourage hin oder her…meine Gesundheit ist mir entschieden wichtiger
LG
Mikesch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
auch wenn du damit recht hast, dass das mit der Entschädigung allzu oft Theorie bleibt ist deine Schlussfolgerung daraus schlicht asozial.
Gruß
Werner
2 „Gefällt mir“
Moin Werner
Hallo,
auch wenn du damit recht hast, dass das mit der Entschädigung
allzu oft Theorie bleibt ist deine Schlussfolgerung daraus
schlicht asozial.
lieber asozial und gesund als sozial und vielleicht im AOK Shopper sitzen. Der Kater folgt schlicht und ergreifend dem Selbsterhaltungstrieb, dass kann ja jeder halten wie er will.Ich erlebs grad bei Bekannten, was im Gesundheitssystem los ist, man sollte möglichst sehen, dass man es nicht brauchen tut.
Gruß
Werner
LG
Mikesch
Gesetzliche Unfallversicherung
Hallo!
Besteht in einem solchen Fall eine automatische gesetzliche
Versicherung?
Absatz 1 Nr.13
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html
Gruß,
Florian.
Da erübrigt sich die Antwort
.
ärger dich nicht. Da kann man nur hoffen das er mal auf Hilfe angewiesen ist und es merkt wie es ist, dass keiner hilft.
Gruß Katie
1 „Gefällt mir“