Verletzung beim Sport / rechtliche Folgen

Hallo ich habe eine rechtliche Frage bezüglich Sportunfälle in der Freizeit. Wie sieht eigentlich die Rechtslage in folgendem Fall aus. Nehmen wir an bei einem „Freizeit-Fußball-Turnier“ kommt es beim Zweikampf zweier Spieler zu einem Foul was für einen Spieler eben das Ende des Spiels bedeutet, da dieser mit starken Schmerzen das Spiel beenden muß. Später stellt sich dann heraus das ihm bei dem ZWeikampf der Fuß gebrochen wurde. Kann der geschädigte nun rechtlichen Anspruch stellen? Wenn ja gegen wen, gegen den foulverursacher selbst oder gegen den „Veranstalter“?
Was ist wenn es der geschädigte einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht und nun für den Zeitraum der Genesung nicht mehr seine Arbeit verrichten kann, wenn dieser durch die Krankenkasse nicht abgedeckt ist und auch keine Unfallversicherung hat. Hat dieser dann auch Anspruch auf diese Kosten, wie z.B. (Verdienstausfall), Schmerzensgeld etc.
Wäre echt nett wenn jemand dazu etwas schreiben könnte.
Hoffe ich habe alles verständlich genug erklärt!

Im Strafrecht wäre das eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung, die zB grundsätzlich ein Körperverletzungsdelikt ausschließt. Im Zivilrecht gibt’s was ähnliches, nur fällt es mir nicht ein.
Bestimmt kann jemand anders meine Wissenslücke füllen.

Grundsätzlich: Ansprüche gegen den Fouler gem. § 823 I BGB (-)

Die Veranstalterverantwortung ist immer wieder ein Thema, zuletzt bei dem Extrem-Berglauf auf die Zugspitze im Juli mit zwei Toten :frowning:

Auch hier grundsätzlich: Ansprüche gegen Veranstalter gem. § 823 I BGB (-)

lg

Hallo!

Ich habe dazu noch mal eine Frage:

Dunkel in Erinnerung ist mir zu solchen Sportunfällen, dass bei „normalen“ Fouls/ Zweikämpfen (also nicht fieseste Grätschen und vorsätzliches Handeln des Foulenden) der Verletzte keine Ansprüche gegen den Foulenden (und auch nicht gegen den Verein/ Veranstalter) hat, weil er quasi durch die Teilnahme am Fußballspiel oder auch Vereinstraining in diese Körperverletzung „einwilligt“.

Wären dann ggf. zivilrechtliche Ansprüche zu verneinen?

Lieben Gruß

Trillian

Hallo,

meine Trainerausbildung liegt zwar schon eine Weile zurück aber diese Haftungsfragen wurden damals auch juristisch ausgewertet.
Grundsatz war, dass derjenige, der an einem Wettkampfsport teilnimmt, seine eigene Verletzung billigend in Kauf nimmt, dieser quasi zustimmt. Ausnahme ist natürlich die vorsätzlihch Verletzung, denn auch der Sportplatz ist kein rechtsfrier Raum. Aber um die dürfte es sich ja nicht handeln. Der Verursacher des Schadens, auch wenn es durch ein Foul geschieht, haftet nicht, weder zivil- noch strafrechtlich. Sollte der Verletzte selbst über keinerlei Absicherung - Krankenversicherung, Unfallversicherung usw. - verfügen, so tritt meist eine Sportversicherung des Sportverbandes ein (die über Rahmenverträge für sämtliche Sportler abgeschlossen werden aber letztlich nur subsidiär tätig wird).
Ich würde empfehlen, einfach mal beim Verein nachzufragen, wer denn als Versicherungsträger für den Sportverband in Anspruch genommen werden kann.

Gruss

Iru

Hallo Iru!
Vielen Dank!
Lieben Gruß
Trillian

HAllo,
§ 823 bezieht sich aber doch nur auf „vorsätzliche“ Tätigkeiten, sollte also hier nicht wirklich greifen oder doch?
Wie auch bereits Trillian meinte besteht doch eigentlich keine rechtliche BElange oder doch?
Wie sieht es mit der privaten Haftpflich aus? Kommt dieses für solch einen Schaden auf oder ist es auch hier einfach „Pech“ für den gefoulten?
Ich meine auch etwas davon gehört zu haben das bei „Freizeit-Turnieren“ der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden kann, ist dies korrekt?
Wäre vielleicht schön wenn sich diesbezüglich jemand auskennen würde.
Weil wenn alles scheitern sollte, wären zivilrechtliche Schritte wohl auch nicht wirklich von Erfolg gekrönt oder sehe ich das falsch?
Ich dank euch schonmal!

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