Hallo allemiteinander, wollte mal kurz zwei fiktive Fälle einschmeissen und fragen, wie da die Rechtslage ist.
Fall a) Herr Mörder möchte Frau A erstechen und deshalb läuft diese von ihm weg. Dabei stürzt sie eine Klippe runter und bricht sich einige Knochen. Hat Frau A irgendwelche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Herrn Mörder oder soetwas?
Fall b) Herr Dieb stiehlt die Handtasche von Frau B. Diese bemerkt es und verfolgt ihn dann. Dabei stößt Sie einen Obststand um. Muß Frau B nun alle dem Obstverkäufer entstandenen Kosten begleichen oder hat Frau B diesbezüglich irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Herrn Dieb?
leider kann ich dir bei deinen Fragen nicht wirklich weiterhelfen. Aber ich denke dass solche Fragen zu spezifisch gestellt sind und nur etwas für echte „Winkeladvokaten“ sind.
Im Fall A wäre die Beweislage für die Frau denkbar schlecht. Und im Fall B wird die Frau den Schaden ersetzen müssen den sie angerichtet hat. Ob sie vom Dieb den gezahlten Schaden dann wieder ersetzt bekommt ist fraglich. Denn der Dieb wird nichts haben denn sonst würde er nicht stehlen. Das ist aber nur meine Auffassung davon.
a) nach § 823 II BGB Schadensersatz des „Mörders“, weil gegen Schutzgesetz (bspw. § 211 StGB, versuchter Mord) verstoßen wurde.
b) Hier ist der Schaden wahrscheinlich im Rahmen der Selbsthilfe nach 229 BGB dem Dieb zuzurechnen, den er zu ersetzen hat (823 BGB). Die Frau handelt in Notstandslage (904 BGB) und ist dem Obststandbesitzer zum Schadensersatz verpflichtet, den sie im Regress beim Dieb geltend machen kann.
Das fällt mir auf die Schnelle zu den fiktiven Fällen ein.
In der juristischen Literatur werden derartige Fälle unter den Stichworten „Herausforderungs- oder Verfolgungsfälle“ mit den Problemen der Kausalität und Zurechenbarkeit behandelt.
In beiden Fällen dürften m.E. Ansprüche gegen den Mörder / Dieb bestehen.
zu Herrn Mörder:
Es kommt darauf an, wie nah er bei ihr bzw. zeitnah hinter ihr her war.
Allein der Umstand, dass sie sich aus einer bedrohlichen Situation befreit und dann fortläuft stellt keine Kausalität dar. Sie muss tatsächlich vor ihm -der ihr folgt- davonlaufen.
Und dann stellt sich immer noch die Frage, warum sie die Klippen hinunter stürzt: Suicid, Unkenntnis, Verwirrung???
Infrage kommen also ein versuchtes Tötungsdelikt/Bedrohung und Körperverletzung.
Soweit das Strafrecht.
Im Zivilrecht könnte sie Schadensersatzansprüche aus „unerlaubter Handlung“ geltend machen, aber auch hier muss der Schaden in unmittelbarem zeitlichen und tatsächlichen Zusammenhang mit der Handlung stehen.
Der Dieb…
wird nicht für seine Verfolgung haften müssen, weil unser Rechtssystem diese Art der „Selbstjustiz“ gar nicht vorsieht. (Ausnahme: Das Selbsthilferecht des Bienenzüchters - er darf fremde Grundstücke betreten, um seinem Schwarm zu folgen, der Bestohlene hingegen darf immer nur in die Rechte des Diebes, nicht aber in die fremder Dritter eingreifen.)
Und am eingetretenen Schaden erkennt man ja auch den Unsinn solchen Tuns.
Wäre der hinzugezogenen Polizei dieses Missgeschick passiert, dann hätte der Staat gehaftet, weil es Sache des Staates ist, Bösewichte zu fangen! So haftet der Verfolger für den Schaden, den er anrichtet.
Fehlt nur noch die Frage, ob Frau B für den bei der Verfolgung verunfallten Dieb haften muss, wenn der in seiner Panik gegen einen parkenden Bus läuft…???
a)Schadeneratzansprueche bestehen,jedoch muss dem Taeter seine Absicht nachgewiesen werden,was sich als Problem herausstellen koennte.
b)Auch hier besteht Haftung,die jedoch auf den eigentlichen Taeter durchgreifen wuerde,sofern man auch hier dessen Absicht nachweisen kann.
Moin,
wie schon ein anderer Experte treffend aussagte, ist im Fall A die Sachlage so, dass sämtliche aus dem Sturz rührende Schäden ggü. Herrn Mörder geltend gemacht werden können.
Im Fall B sehe ich Schwierigkeiten. Der Obststandbesitzer wird wohl seine Forderungen ggü. Frau B. geltend machen, da diese den Stand umriß. Ihre Handlung war jedoch gerechtfertigt, da sie das sog. „Jedermannsrecht“ aus § 127 StPO ausübte. Das einfachste für Frau B. wäre, die gegen sie bestehende Forderung ihrer Haftpflichtversicherung zu melden, da diese als passiver Rechtsschutz ungerechtfertigte Forderungen bestreitet. Sollte sie diesen Weg nicht wählen wollen/können, dann muß sie die gegen sie erhobene Forderung auf den Dieb übertragen. Klageweg ist hier wohl die gängigste Lösung.
hinsichtlich fiktiver fälle bitte ich einfach um lektüre der literatur. dort ist eigentlich alles geregelt,was sie hier beschreiben. bitte haben sie verständnis, dass hier vor allem leuten mit wirklichen problemen geholfen wird.
Hausaufgaben
Immer mal wieder wird mir hier vorgeworfen, Hausaufgaben zu posten. Demnach studiere ich Statistik, bin noch in der Schule bei MAthehausaufgaben, studiere Informatik, und wie Sie jetzt behaupten, studiere ich nebenher noch Jura
Da haben wir zwei hübschen wohl die Brettbeschreibung
"Dieses Brett dient dem Gedankenaustausch zu allgemeinen juristischen Themen …Ein Beitrag in diesem Brett darf daher keine persönlichen Rechtsfragen … " wohl unterschiedlich interpretiert.
möglich, wobei dieser hinweis vor allem dem schutz der berufsrechtlichen interessen der anwälte dient. wenn das wissen der „experten“ hier nicht ausreicht, oder es um wirkliche rechtsfragengeht, solte ohnehin immer auf einen anwalt verwiesen werden. fragestellungen sollten durchaus konkrete fälle mit allgemeingültiger wirkung behandeln.
Ich nehme aus der Schilderung an, dass es sich NICHT um Strafrecht sondern rein um Schadensersatzansprüche handelt !
§ 823 BGB regelt, dass - wer einem anderen das Leben, die Gesundheit…oder ein sonstiges, schützenswertes Gut widerrechtl. beschädigt, Ersatz leisten muss.
Sobald also die Kausalität zwischen der (unerlaubten) Handlung und dem Schaden nachweisbar ist, muss der „Täter“ haften.
Fraglich wird sein, ob der jeweilige Täter in den beiden Fällen „kausal“ mit dem Schaden steht (in beiden Fällen wohl keine Absicht bzw. entsprechende Konsequenzen vorhersehbar…)
Wären Fälle für einen Jura-Studenten …*G*
Sofern ich helfen konnte würde ich mich über einen Bewertungspunkt freuen.
Warum Klippen Runterstürzt"
„Und dann stellt sich immer noch die Frage, warum sie die Klippen hinunter stürzt: Suicid, Unkenntnis, Verwirrung???“
Ich dachte da an die Szene aus 6 Tage 7 Nächte, wo Harrison Ford und seine Freundin von Piraten mit Maschinengewehren verfolgt werden, bis Sie einen Abgrund erreichen. Sie haben die Wahl, erschossn zu werden oder abzuspringen und entscheiden sich für letzteres (Spoiler): http://www.youtube.com/watch?v=ZNFAgmWnrJk
In meinem Beispiel wurden die Piraten durch Herrn Mörder ersetzt, welcher durch seine Mordabsichten unser Opfer zum Absprung zwingt. Ich finde interessant, dass er einerseits den I-Pod nicht einmal anfasst und entsprechend nicht kaputt macht, andererseits eine Handlung bewirkt, die es doch tut.
„Fraglich wird sein, ob der jeweilige Täter in den beiden Fällen „kausal“ mit dem Schaden steht“
Fraglich war das bereits die ganze Zeit, seit dem Anfangspost. Waren auch schon viele Antworten, aber *Antworten* wie „ich schreibe als Antwort, dass ich nicht antworte“ vom Herrn Oliver Schug tragen leider überhaupt nicht zum Thema bei.
Und bei anderen Antworten fehlt der Konsens, wenn Prson A schreibt „es gibt in keinem fall schadenersatzansprüche. … mehr auf“ und Person B „In beiden Fällen dürften m.E. Ansprüche gegen den Mörder / Dieb bestehen.“ von sich gibt.