Verletzung de Briefgeheimnisses im Altenheim

Wer hafted bei Verletzung des Briefgehiemnises im altenheim,zB. bei Demenz.
Danke für scnelle Auskunft

… ist jetzt nicht mein Fachgebiet, aber ich täte sagen, derjenige, der für das Postöffnen des Dementen verantwortlich ist - also entweder der Demente selbst (sofern er noch mündig ist) oder dessen Vormund / bzw. dessen Bevollmächtigter - wer sonst ?
Herzliche Grüsse
die Schönschaffende

Hallo,
Haftung im Sinne von Bestrafung? Keine Ahnung, da müssen Strafrechtler befragt werden. Haftung im Sinne von Schaden ersetzen? Gegenfrage: Welcher Schaden ist entstanden und wem kann man den zuordnen?
Gruß
Andreas