Verletzung der Aufsichtspflicht?

Hallo,

Eltern, getrennt, unverheiratet, geteiltes Sorgerecht. Das Kind hat zunächst bei einem Elternteil gelebt. Aus gesundheitlichen Gründen des Wohnelternteils (WE) wechselt das Kind zum anderen Elternteil.

Durch die Vollzeitberufstätigkeit des „nun WE“ wird das Kind überwiegend durch dessen Lebensgefährtin (LG) betreut. Dies stellte soweit nie ein Problem dar.

Nach einigen Wochen stellt sich heraus, dass die LG, die als Sozialarbeiterin tätig ist, das Kind (noch keine 2 Jahre) mit zu verschiedenen Familien schleppt wo sie Familienhilfe betreibt, Mütter pädagogisch betreut etc.

Der umgangsberechtigte Elternteil (uE) reagierte darauf irritiert, da sowas nie besprochen wurde und hakte nach. Der WE äußerte sich in sofern, dass das Kind ja schließlich betreut sei, dann mit anderen Kindern spielen kann und es ja auch in „nicht so schlimme“ Familien mitgenommen würde.

Der uE (der auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat) verbot daraufhin weitere Aktionen dieser Art, da das gemeinsame Kind schließlich kein Therapiemittel für andere Familien darstellt, nicht „irgendwie“ betreut werden soll und aufgrund der Erkrankung des Elternteils schon genug durchgemacht hat.

Was liegt hier nun vor? Eine Verletzung der Sorge - oder Aufsichtspflicht? Gegen wen könnte man wie vorgehen?

Danke und ein schönes Wochenende.

Anderer Blickwinkel:

Ich weiß aus Kontakt zu Trägern solcher Familienhilfe, dass die durch gewisse Vorkommnisse in den letzten Jahren z.T. verstärkt unter Beobachtung stehen. Schwer vorstellbar, dass solch ein Verhalten von der zuständigen Behörde geduldet wird!
Daher könnte die Frage an die Sozialarbeiterin gestellt werden, inwieweit dieses Vorgehen A. mit ihrem Arbeitgeber abgesprochen ist und B. mit dem Jugendamt.

Mit dem Verweis auf diese Konstellation klare Grenze ziehen, dass derartiges nicht akzeptiert wird und - falls nicht daraufhin eingestellt - bei A. und oder B. nachgefragt wird, ob diese jenes Vorgehen auch unbedenklich finden.

Vielen Dank für Deine Antwort.

Abschließend noch eine Frage.

Die Lebensgefährtin, die sich mit entpsrechenden § ja ein wenig auskennen dürfte … riskiert sie mit diesem Verhalten nicht das anteilige Sorgerecht, dass der Vater hat bzw. riskiert er es? Oder ist das zu weit her geholt?

Mfg und schönen Sonntag!