Hallo,
Eltern, getrennt, unverheiratet, geteiltes Sorgerecht. Das Kind hat zunächst bei einem Elternteil gelebt. Aus gesundheitlichen Gründen des Wohnelternteils (WE) wechselt das Kind zum anderen Elternteil.
Durch die Vollzeitberufstätigkeit des „nun WE“ wird das Kind überwiegend durch dessen Lebensgefährtin (LG) betreut. Dies stellte soweit nie ein Problem dar.
Nach einigen Wochen stellt sich heraus, dass die LG, die als Sozialarbeiterin tätig ist, das Kind (noch keine 2 Jahre) mit zu verschiedenen Familien schleppt wo sie Familienhilfe betreibt, Mütter pädagogisch betreut etc.
Der umgangsberechtigte Elternteil (uE) reagierte darauf irritiert, da sowas nie besprochen wurde und hakte nach. Der WE äußerte sich in sofern, dass das Kind ja schließlich betreut sei, dann mit anderen Kindern spielen kann und es ja auch in „nicht so schlimme“ Familien mitgenommen würde.
Der uE (der auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat) verbot daraufhin weitere Aktionen dieser Art, da das gemeinsame Kind schließlich kein Therapiemittel für andere Familien darstellt, nicht „irgendwie“ betreut werden soll und aufgrund der Erkrankung des Elternteils schon genug durchgemacht hat.
Was liegt hier nun vor? Eine Verletzung der Sorge - oder Aufsichtspflicht? Gegen wen könnte man wie vorgehen?
Danke und ein schönes Wochenende.