Hallo, besteht eine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn eine Mutter ihren 7 Monate alten Säugling stundenlang unbeaufsichtigt vor ihrem Wohnhaus im Kinderwagen stehen lässt, während sie sich in ihrer Wohnung aufhält?
Hallo den genauen Umstand kenne ich ja nicht, aber es klingt schon ein bißchen unnormal.
Ggfls. das Aufsichtsamt/ Jugendamt informieren.
Wobei jetzt bei dem Wetter das wohl nicht mehr passieren wird.
Gruß AK
Hallo, besteht eine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn eine
Mutter ihren 7 Monate alten Säugling stundenlang
unbeaufsichtigt vor ihrem Wohnhaus im Kinderwagen stehen
lässt, während sie sich in ihrer Wohnung aufhält?
Den genauen Umstand habe ich doch schon beschrieben: Die Mutter gibt ihrem Baby ein Babyfon, legt ihr Kind in den Kinderwagen und lässt das Kind allein im Garten stehen, weil sie selbst in ihrer Wohnung sitzt. Das Ganze ist auch heute wieder so gewesen, bei ca. Minus 0,5 Grad Celsius.
Welche Informationen brauchst du noch, um mir eine qualifizierte Antwort zu geben?
Hallo hier gehts doch wohl nicht darum was ich dazu zu sagen habe oder???
Wenn dem so ist benötigt man doch wohl keine dritte Stimme sondern verhält sich wie empfohlen und meldet es zwecks Amtsüberprüfung bei der zuständigen Stelle.
Dazu ist es doch nichtmal nötig hier anzufragen, mit Verlaub, wenn man sich gar entsprechend artikulieren kann, wie ich sehe.
So what??
Bitte nicht böse sein, aber soll ich jetzt selbst zum Ort kommen??
Sie fragen doch was man davon halten soll, sind selbst aber nachvollziehbar zur Beurteilung imstande.
Also ab ans Amt oder ggfls. gar Polizei, denn das Amt ist Montag erst wieder da.
Die Polizei wäre dafür auch zuständig.
Zumindest zum Gucken.
Wenn morgen das gleiche passiert ggfls. ne Stunde warten, besser noch dokumentieren, dann Polizei Bescheid geben.
Die Mutter wird sich immer rausreden wollen, aber die Polizei wird spätestens Montag dann dem Jugendamt ne Meldung machen und damit ist das Amt bereits vorinformiert.
Kann auch sein, dass es um eine sehr junge Mutter geht, die nur weiß, dass man dem Kind viel frische Luft gönnen soll und das ggfls. etwas zu ernst genommen hat.
Zumindest besteht die Möglichkeit.
Aber in jedem Fall sollte das geprüft werden und dabei kommt dann schon heraus was es ist.
Hoffen wir mal nur das Beste.
In diesem Sinne!!
Gruß AK
Hallo,
die Frage ist, für wen oder was Du dies wissen musst. Für das Jugendamt will Du sie anzeigen oder was ist der Grund der Frage. Dann kommt es wohl auch auf die Umstände drauf an. Steht der Kinderwagen in einem Wohnhaus in einer Fußgängerzone oder aber auf einer nicht einsehbaren Terrasse. Haben wir 25 Grad oder doch nur 5.
Trotz allem, dürfte sich die Mutti hier nicht richtig verhalten. Viele Grüße
Hallo, besteht eine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn eine
Mutter ihren 7 Monate alten Säugling stundenlang
unbeaufsichtigt vor ihrem Wohnhaus im Kinderwagen stehen
lässt, während sie sich in ihrer Wohnung aufhält?
Kommt wahrscheinlich darauf an, ob der Wagen auf Ihrem Grundstück steht und was ‚stundenlang‘ heißt. Viele Eltern stellen ihr Kind zum Schlafen auf die Terrasse z.B., schauen aber immer mal wieder danach. Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.
Hallo, besteht eine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn eine
Mutter ihren 7 Monate alten Säugling stundenlang
unbeaufsichtigt vor ihrem Wohnhaus im Kinderwagen stehen
lässt, während sie sich in ihrer Wohnung aufhält?
Ich würde sagen, ja!
Hallo,
unbeaufsichtigt bedeutet außer Hör- bzw. Reichweite und somit Zugriffmöglichkeit eines „Erziehungsberechtigten“, oder wenn die Erziehungberechtigten trotz Anwesenheit nicht können (Rauschzustände, Gleichgültigkeit)! Ist das gegeben, wird die Fürsorgepflicht verletzt. Das ist dann ein Fall für das Jugendamt (Zeugen sichern!), wenn das Kind stundenlang schreit und keiner kümmert sich! Vor Einschaltung/Benachrichtigung einer Behörde bitte erst auf die Erziehungsberechtigten zugehen und sich über die Ursache Informieren (am Besten mit einem Zeugen!)
M.f.G.
Hallo, besteht eine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn eine
Mutter ihren 7 Monate alten Säugling stundenlang
unbeaufsichtigt vor ihrem Wohnhaus im Kinderwagen stehen
lässt, während sie sich in ihrer Wohnung aufhält?
… Haus oder Wohnung, In Hörweite oder nicht… ist dem Kind etwas passiert… ist die Umgebung eher sicher oder unsicher?
Es gibt KInder die besser im freien schlafen, unser KInd hat diverse TAge auf dem Balkon (warm eingepackt) geschlafen.
Bitte beschreibe den Fall etwas genauer
Hallo, besteht eine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn eine
Mutter ihren 7 Monate alten Säugling stundenlang
unbeaufsichtigt vor ihrem Wohnhaus im Kinderwagen stehen
lässt, während sie sich in ihrer Wohnung aufhält?
Das Kind ist nicht in Reichweite und Kontakt zwischen Mutter und Kind besteht nur via Babyfone. Das Kind ist auch draußen bei Minusgraden.
Hallo Torsten,
alls ersten möchte ich dir sagen, daß ich es super finde, daß du dich darum kümmerst.
Ich habe selber 2 Kinder und einen großen Freundeskreis in dem es sehr viele Kinder gibt. Die Meinung, ob und wo /wie Kinder schlafen sollen gehen weit auseinander. Ich selber habe meine Kinder auch (immer mal wieder) draußen schlafen lassen. Grundvoraussetzung ist, daß das Kind dem Wetter entsprechend gut eingepackt ist. Vergleiche es mit einem langen Spaziergang im Winter, wenn das Kind da einschläft. Das mit dem Babyphone ist so eine Sache, aber man muß auch nicht daneben sitzen und dem Kind beim schlafen zuschauen - die Reichweite eines normalen Babyphones sind „ein paar Meter“ wenn also auf die Geräusche reagiert wird und sich das Kind nicht die Seele aus dem Leib schreit, dann ist es meines Erachtens vertretbar.
Gruß Toby
Das Kind ist nicht in Reichweite und Kontakt zwischen Mutter
und Kind besteht nur via Babyfone. Das Kind ist auch draußen
bei Minusgraden.
Hallo, bin keine Juristin, aber Mutter. Würde sagen, ein 7 Monate altes Kind kann man nicht länger als 1/2 Stunde alleine lassen, schon gar nicht außerhalb der Wohnung. Die betreffende Mutter macht sich anscheinen gar keine Gedanken darüber, dass das Kind auch verschwinden könnte. Eieiei
So wie die Frage gestellt ist, ist m.E. keine Antwort möglich. Es wären Kenntnis über die weiteren Umstände erforderlich und ggf. auch eine Erklärung der Mutter. Unsere Rechtsauffassung geht dabei immer von der Unschuldsvermutung aus. Wenn es für diesen Verdacht jedoch weitere Gründe gibt, sollte auf jeden Fall das Jugendamt benachrichtigt werden.
Hallo Torsten,
kann nur vermuten, dass es sich um eine Verletzung der Aufsichtspflicht handelt, sofern der Kinderwagen nicht auf Privatbesitz (z. B. im eigenen Garten vor dem Wohnhaus) befindet.
VG