Verletzung der Aufsichtspflicht bei Auszubildenden

Hallo,

eine Bekannte (volljährig) von mir macht momentan eine Ausbildung zur Schreinerin. Sie hatte vor kurzem einen Arbeitsunfall beim führen einer Maschine und hat sich dabei sehr stark an der Hand verletzt, so dass sie lebenslange Folgen davonträgt. In der Zeit des Unfalls war sie allein in der Schreinerei. Meine Frage ist nun: Hat ihr Ausbilder seine Aufsichtspflicht verletzt?

hallo

hat deine Bekannte denn einen Maschinenlehrgang gemacht vorher?

Im Normalfall klärt bei Berufsunfällen aber die BG die Schuldfrage. Bei jedem Berufsunfall, bei dem der Geschädigte länger als 3 Tage arbeitsunfähig ist, muss der Betrieb eine Unfallmeldung abgeben.
Mehr Infos dazu gibts auf der Website der zuständigen BG.

Gruß
Sonja

Danke für die schnelle Anbtwort!

Maschinenlehrgang hat sie, soweit ich weiß, gemacht.