Verletzung der Aufsichtspflicht bei Azubi

Hallo!

Ich habe eine Freundinn (volljährig) die eine Ausbildung zur Schreinerin macht. Jetzt hat sie sich beim führen einer Maschine sehr stark verletzt, so dass sie wahrscheinlich ihr lebenlang davon beeinträchtigt sein wird. Dabei war sie ganz allein in der Werkstatt. Hat ihr Ausbilder fahrlässig gehandelt bzw. seine Aufsichtspflicht vernachlässigt?

Hallo!

Freundinn (volljährig)Ausbildung zur
Schreinerin führen einer
Maschine sehr stark verletzt, wahrscheinlich ihr
lebenlang davon beeinträchtigt. Dabei war sie ganz
allein in der Werkstatt. Hat ihr Ausbilder fahrlässig
gehandelt bzw. seine Aufsichtspflicht vernachlässigt?

Hallo,

die Frage der Vernachlässigung stellt sich in diesem Zusammenhang immer, aber VORSICHT, schnell ist man da aber dabei jemanden zu beschuldigen. Dieser ist in solch einer Situation dann gleich „abgestempelt“ und das bringt auch so manches Problem mit sich.

Es handelt sich hier um einen Arbeitsunfall und da kommt autotmatisch die Berufsgenossenschaft ins Spiel, der man mit Sicherheit in einem Bericht nähere Angaben machen muss.

Des Weiteren stellen sich auch folgende Fragen:
1.Wäre es auch passiert, wenn der Ausbilder im Raum gewesen wäre.
2. Wurde die Tätigkeit schon öfters ausgeführt.
3. Wurde evtl. Schutzfunktionen nicht beachtet.
4. Wollte Ihre Freundin vielleicht jemanden etwas beweisen und war unachtsam.

Es gibt hier viele weiter Fragen die gestellt werden müssen. Nicht zuletzt auch die Frage, ob die Aussichtspflicht verletzt wurde. Dies kann ich aber nicht beurteilen, das muss vor Ort geklärt werden.

Ich persönlich habe nur eine Bitte, vorsicht mit vorschnellen Beschuldigungen, die evtl. zurückgenommen werden müssen. Wenn die Aufsichtspflicht vernachlässigt wurde, steht ausser Frage, dass dann die entspr. Person mit Konsequenzen zu rechnen hat.

Vielleicht können Sie mich auf dem Laufenden halten, wie das ausgeht.

Mit freundlichen Grüßen
Peter