Verletzung der Aufsichtspflicht bei Kinder üb. 7J

Hallo Leute!
Bei einem Besuch bei meiner Schwester haben die Kinder in einem
unbeaufsichtigtem Augenblick( Wir waren gerade außer Haus) auf den Betten getobt und dabei den Lattenrost zum durchbrechen ge-
bracht. Mein Versicherungsvertreter hat es abgelehnt den Schaden zu begleichen, mit dem Hinweis das sei Verletzung der Aufsichtspflicht. Ein anderer behauptet das Gegenteil: Ab 7 Jahren kann man ein gewisses Maß an Eigenverantwortung vorraussetzen und man braucht nicht immer daneben zu stehen
(Heißt man kann auch mal einkaufen gehen). Wer hat Recht-haben wir noch eine Chance den Schaden zu begleichen zu lassen ?

MfG

Michael

Hallo Michael,

deine Vertreter haben beide recht und beides mal läuft es aufs gleiche hinaus. Deine Versicherung muss nach meinem Empfinden zahlen. Ob der eine Vertreter dies will oder nicht spielt dabei keine Rolle.

Grund ist die Verletzung der Aufsichtspflicht: Die Private Haftpflicht (PHV) leistet bei Schadensersatzansprüchen nach § 823 BGB. Verletzung der Aufsichtspflicht müsste irgendwas um § 834 BGB sein. Da ein Schaden bei Verletzung der Aufsichtspflicht so gerechnet wird, als wäre er durch die Person selber entstanden, gibt es m.E. nach hier eben kein Ausweg.

Selbst wenn er soviel Weitsicht hätte haben müssen, dann hat er es dennoch nicht mit Absicht gemacht, sondern fahrlässig und das ist eben auch versichert.

Gruß
Marco

Hallo!

Ich habe es mal irgendwie genau andersrum gehört: damit deine Haftpflichversicherung für die Schäden die deine Kinder anrichten MUSST Du deine Aufsichtspflicht verletzt haben!
Denn nur in diesem Augenblick wärest Du selber für den Schaden haftbar (deshalb auch HAFTpflichtversicherung - die haftet nämlich für von dir zu verantwortende Schäden)

Wenn Du deine Aufsichtspflicht NICHT verletzt hast, kannst Du selber nichts dafür, und damit zahlt auch die Versicherung nicht. (Ist dann wohl sowas wie ein „unabwendbares Ereignis“)

Ich finds auch irgendwie komisch, aber so hatte mir das mal ein befreundeter Versicherungskaufmann erklärt!

Schönen Gruß,
Robert

Hallo Robert,

nur genauso ist es. :smile: Und auch logisch. :smile: Vielleicht konnte ich es halbwegs bei mir rüberbringen. Es muss nämlich ein Verschulden vorliegen. Ohne diesen haftet man für keinen Schaden.

Gruß
Marco