Hallo Ihr Lieben!
Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage, die mich seit einiger Zeit beschäftigt und ich hoffe, dass Ihr mir weiter helfen könnt.
Die Sachlage ist folgende: Ich habe einen zweijährigen Sohn, welcher sehr lebhaft ist und leider einfach nicht still sitzen kann. Er muss einfach immer in Bewegung sein und selbst ein Buch anschauen dauert bei ihm höchstens drei Minuten. Ich bin alleinerziehend und wohne in einem (leider) sehr hellhörigen Mietshaus. Und da liegt das Problem: In der Wohnung über mir wohnt eine junge Frau mit ihrer fast erwachsenen Tochter und ihrem Lebensgefährten. Sie regt sich darüber auf, dass der Kleine so oft durch die Wohnung läuft und reagiert mit so lautem Poltern, dass bei mir die Gläser im Schrank wackeln. Desweiteren terrorisiert sie uns, indem sie immer zu den Zeiten staubsaugt, wenn der Kleine schläft, also z.B. morgens um sechs oder in der Mittagsruhe. Da sie mit mir nicht mehr redet (keine Ahnung warum), habe ich ihr einen Brief geschrieben, mit der Bitte, dass sie sich doch bitte an die Ruhezeiten halten solle und das sie etwas toleranter sein solle, im Bezug auf den Bewegungsdrang des Kleinen.
Daraufhin erhielt ich einen bitterbösen Brief zurück, indem sie mir mitteilt, dass die Geräusche des Kindes als vermeidbar gelten würden und das sie überlegt, mich wegen „extremer Aufsichtspflichtverletzung“ beim Jugendamt zu melden!
Ich weiß nicht genau, was ich davon halten soll, aber ich empfinde es nicht als Aufsichtspflichtverletzung, dass der Kleine in der Wohnung umher läuft.
Was haltet Ihr davon?
Liebe Grüße
Evie2807

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