Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht?

Hallo Ihr Lieben!

Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage, die mich seit einiger Zeit beschäftigt und ich hoffe, dass Ihr mir weiter helfen könnt.

Die Sachlage ist folgende: Ich habe einen zweijährigen Sohn, welcher sehr lebhaft ist und leider einfach nicht still sitzen kann. Er muss einfach immer in Bewegung sein und selbst ein Buch anschauen dauert bei ihm höchstens drei Minuten. Ich bin alleinerziehend und wohne in einem (leider) sehr hellhörigen Mietshaus. Und da liegt das Problem: In der Wohnung über mir wohnt eine junge Frau mit ihrer fast erwachsenen Tochter und ihrem Lebensgefährten. Sie regt sich darüber auf, dass der Kleine so oft durch die Wohnung läuft und reagiert mit so lautem Poltern, dass bei mir die Gläser im Schrank wackeln. Desweiteren terrorisiert sie uns, indem sie immer zu den Zeiten staubsaugt, wenn der Kleine schläft, also z.B. morgens um sechs oder in der Mittagsruhe. Da sie mit mir nicht mehr redet (keine Ahnung warum), habe ich ihr einen Brief geschrieben, mit der Bitte, dass sie sich doch bitte an die Ruhezeiten halten solle und das sie etwas toleranter sein solle, im Bezug auf den Bewegungsdrang des Kleinen.
Daraufhin erhielt ich einen bitterbösen Brief zurück, indem sie mir mitteilt, dass die Geräusche des Kindes als vermeidbar gelten würden und das sie überlegt, mich wegen „extremer Aufsichtspflichtverletzung“ beim Jugendamt zu melden!
Ich weiß nicht genau, was ich davon halten soll, aber ich empfinde es nicht als Aufsichtspflichtverletzung, dass der Kleine in der Wohnung umher läuft.
Was haltet Ihr davon?

Liebe Grüße
Evie2807

huhu,

auf die SChnelle nur ein Link, ich hoffe er hilft dir weiter,

lg, Dany

http://www.eltern.de/familie_erziehung/familienleben…

Hi,

so ein Schwachsinn, gerade jetzt gibt es mehr und mehr Gesetze und Gesetzesvorlagen, die einen Kinderlärm (total beknacktes Wort) erlauben und gerichtliche Klagen verhindern sollen. Kinder dürfen Lärm machen, spielen, singen, tanzen und was weiss ich noch. Das hat mit der Aufsichtspflicht nichts zu tun.

So lange wie Kinder nicht abends um 8 anfangen Klavier oder Schlagzeug zu spielen geht da, soweit ich weiss gar nichts und so einer Nachbarin würde ich das auch so sagen.

Viele Grüße
Me

PS: Das dein Kind mit 2 Jahren ein Buch nur 3 Minuten liest ist übrigens völlig im grünen Bereich.

Hi,

Daraufhin erhielt ich einen bitterbösen Brief zurück, indem
sie mir mitteilt, dass die Geräusche des Kindes als vermeidbar
gelten würden und das sie überlegt, mich wegen „extremer
Aufsichtspflichtverletzung“ beim Jugendamt zu melden!

das ist schnell beantwortet:
Die Geräuche Deines Sohnes, da sind sich die Gerichte in D einig, gelten als normale Lebensäußerung und sind von den Nachbarn hinzunehmen.
Aufsichtspflichtverletzung ist ein „guter“ Witz, mehr nicht. Jugendamt wird sich dafür nicht interessieren (oder evtl. mal nachfragen - kommt drauf an, was sie behauptet).
Gehe über den Vermieter, er hat für die Einhaltung der Ruhezeiten zu sorgen. Du kannst (dann aber bitte mit Mieterverein) deswegen sogar die Miete kürzen und der VM sich das Geld vom Verursacher wiederholen.

Gruß Stefan

Hallo,
prinzipiell hast du ja schon die richtigen Antworten bekommen.
Unter Verletzung der Aufsichtspflicht würde fallen, wenn du dein Kind allein zu Hause lassen würdest u.ä.
Aber ich kann durchaus auch nachvollziehen, wenn man sich durch ständig laute Kinder genervt fühlt. Ich habe selbst so ein Exemplar zu Hause und bin froh, dass wir im eigenen Haus leben, wo kein Anderer den Krach mitbekommt.

Vielleicht kannst du häufig mit dem Kleinen raus auf einen Spielpatz o.ä. gehen, wo er sich austoben kann?
Oder „stille“ Bewegungsspiele machen (so Richtung Gymnastik/Akrobatik)?
Wichtig ist meist auch ein sehr regelmäßiger Tagesablauf.

Vielleicht helfen diese Tipps, den „Krach“ etwas zu verringern :wink:

Beatrix

Hallo ,

… mich wegen „extremer Aufsichtspflichtverletzung“
beim Jugendamt zu melden!
Ich weiß nicht genau, was ich davon halten soll,

http://www.steuerlinks.de/lr-drohung.html

 [Drohung / Strafrecht]
 ...
 Der Drohende muss lediglich den Willen haben, dass 
 der Bedrohte die Verwirklichung des Übels für möglich 
 hält. Es kann grundsätzlich auch mit dem Tun eines 
 Dritten gedroht werden (z.B. mit dem Einschreiten 
 einer Behörde, sofern der Täter diesen beeinflussen 
 kann oder dies vorgibt).

 Im Strafrecht ist die Drohung ein Tatbestandsmerkmal, 
 bei dessen Vorliegen häufig eine Strafbarkeit gegeben ist 
 ...

Grüße

CMБ

Hi!
Mach dir da mal nicht so viele Gedanken darüber! Über die Reaktion dieser Frau kann ich bloß lachen! Sie hat keine Ahnung von den Gesetzen in diesem Bereich und will dir bloß Angst machen! Solange ein Kind nicht allein in der Wohnung gelassen wird, wird auch nicht die elterliche Aufsichtspflicht verletzt! An deiner Stelle würde ich mich sofort mit dem Vermieter in Verbindung setzen und ihm alles genau erklären. Er wird bestimmt regeln, dass diese Frau nicht mehr in der Ruhezeit Lärm macht. Auf keinen Fall darfst du sie mit ihren eigenen Waffen schlagen, also auch in der Ruhezeit mit Absicht laut zu sein! Das würde die ganze Sache verschlimmern! Bleib einfach ruhig und sachlich und immer freundlich zu ihr!
Ich hoffe ich konnte dich ein bißchen beruhigen!
Viel Glück!!!

Hallo Evie,

Ich habe einen zweijährigen Sohn,
welcher sehr lebhaft ist und leider einfach nicht still sitzen
kann.

Ähhm, also das „verhaltensauffällige“ bei einem zweijährigen Sohn wär auch eher das still sitzen als das lebhafte:wink:

Mietshaus. Und da liegt das Problem: In der Wohnung über mir

In der Wohnung ÜBER Dir?

Also wenn Du geschrieben hättest „in der Wohnung unter Dir“, dann hätte ich ja noch verstanden, daß die Frau sich durch das Getrampel belästigt fühlt, aber ÜBER Dir??? Ich wohne nämlich auch in so einem extrem hellhörigen Haus (100 Jahre alt, dünnste Wände, ich hör das Nachbarskind nebenan husten!!) und die Nachbarin unter mir (die übrigens schwerhörig ist:wink: beschwert sich ständig über das „Getrampel“ meiner Tochter (die nebenbei bemerkt noch nicht einmal laufen kann). Aber wie hört denn diese besagte Frau, daß unter ihr jemand rumläuft?? Also auch wenn sie da etwas hört, dann laß mal ruhig Deinen Sohn rumlaufen so lange er will. Das hab ich ja noch nie gehört, daß sich ein Mieter über jemanden UNTER ihm beschwert?

Und natürlich ist das ein Witz mit Verletzung der Aufsichtspflicht etc. Tsss, so was…

Abgesehen davon, ist’s natürlich immer ein Problem, wenn Mieter jetzt nicht so wirklich verständnisvoll auf Kindergeräusche reagieren. Wo ich einschreite, ist zum Beispiel wenn meine Tochter mit irgendwelchen Gegenständen an die Heizung haut (das geht bestimmt durch’s ganze Haus) oder sie schiebt Stühle auf blankem Boden hin und her (da gibt’s wunderbare Filzdinger für die Stuhlbeine).

Also, nicht ärgern, ich wünsch Dir gute Nerven,

liebe Grüße,
Christiane

Die lieben Nachbarn
Guten Morgen,

die Ansichten meiner Vorschreiber kann ich bestätigen.

Die einzig gültigen Ausnahme von den Ruhezeiten sind Kinder. Da gibt es einige Urteile drüber (Google weiß da sicher mehr). Auch da gibt es zwar Einschränkungen (z.B. Bobby-Car-Fahren oder Fußballspielen in der Wohnung), aber das ist alles nachvollziehbar.

Mieterverein ist eine gute Sache. Du solltest aber Mitglied werden, bevor ein Konflikt entsteht, sonst greift die eingeschlossene Mietrechtschutzversicherung u. U. nicht. Erkundige Dich. Aber auch ohne Rechtschutz kann Dir der Mieterverein in solchen Fällen weiterhelfen.

Sich mit den Mitmietern direkt auseinanderzusetzen ist nur bis zu einem bestimmten Punkt sinnvoll. Dann ist eine Lösung nur noch über den Vermieter unter Mietminderungsandrohung (auch hier: Mieterverein befragen über Vorgehensweise) möglich.

Ein Rat noch: Versuche bewußt, die Angelegenheit auf der Sachebene zu belassen (das ist schwer, ich weiß), sonst bist Du ganz schnell bei RTL (ich sage nur: Maschendrahtzaun :smile: )

Da sie mit mir nicht mehr
redet (keine Ahnung warum),

Also ich weiß, warum sie nicht mehr mit dir redet…

„extremer
Aufsichtspflichtverletzung“ beim Jugendamt zu melden!

Das ist kompletter Blödsinn, so wie du die Lage schilderst.

Mein Argument bei Kinderlärm lautet: Wenn Ihr eine Studenten-WG wärt, die bis spät in die Nacht regelmäßig feiert, sähe die Sache ganz anders aus. Kinder schlafen nämlich meist nachts und in der Mittagspause, das ist eigentlich ganz komfortabel für Mitbewohner. Dass sie auch Sonntags mal um 6 aufstehen und Spielen muß man dafür eben in Kauf nehmen. Und aus eigener Erfahrung weiß ich, dass auch die Eltern um diese Tageszeit das Herumtoben unterbinden, weil sie es nicht ertragen.

Also: Kopf hoch

kernig

Offtopic Geräusche können auch Haken schlagen…
Hallo Christiane,

und
die Nachbarin unter mir (die übrigens schwerhörig ist:wink:
beschwert sich ständig über das „Getrampel“ meiner Tochter
(die nebenbei bemerkt noch nicht einmal laufen kann).

meine Vermieterin (EG) konnte durch unser Stockwerk hindurch (1. OG) genau hören was die Kleine meiner Nachbarin (über uns, also Dachgeschoss) anstellte - obwohl wir nie was von dem Kind hörten. So ein ruhiges Kind hatte ich nie wieder in der Nachbarnschaft wie dieses.

Aber der Lärm dieses Kindes im Dachgeschoss führte soweit, dass unsere Vermieterin sogar Migräneanfälle bekam und auf ihre eigenen beiden Kinder nicht mehr aufpassen konnte - soweit ich ihren Brief an meine Nachbarin noch in Erinnerung habe.

Die Wege des nachbarschaftlichen Lärms sind eben voller Wunder. :wink:

Grüsse
Helena

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Hallo Evie,

gleich, wie die Sachlage sich darstellt, und du im Recht zu sein scheinst, denke ich, gibt es in dieser, sich der Eskalation schon sehr nähernden Situation, nur die Wahl der Extreme; entweder Freundschaft schließen, auf welche Art auch immer, oder den Fortzug in Erwägung ziehen. Ich glaube nicht, dass es die Lage verbessern wird, wenn es auf einen Rechtstreit (muss nicht richterlich gemeint sein) hinausläuft; niemanden wirst du zwingen können nett, oder einfach nur fair zu sein. Sind die Fronten erst einmal verhärtet, wird es auch bei zugesprochenem Recht (egal ob richterlich, oder hier, oder mit Rückhalt der anderen Nachbarschaft) nicht mehr besser.

Aber Kopf hoch, Änderung bestimmt das Leben, und im Nachhinein war jede Entscheidung die Richtige.

Gruss B.

Hallo Pathfinder und auch alle anderen, die mir geantwortet haben.

Vielen lieben Dank für Eure Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen und mittlerweile sehe ich die Sache etwas gelassener. Mein Lebensgefährte und ich haben beschlossen endlich zusammen zu ziehen und wir sind gerade dabei in seinem Haus ein wenig umzubauen, damit der Kleine auch sein eigenes Zimmer kriegt. Die Mietsituation ist also nur noch von kurzer Dauer und bis dahin wird mich das Verhalten meiner Nachbarin wohl nur noch peripher tangieren.
Soll sie sich doch mit dem nächsten Mieter wieder in die Wolle kriegen, denn bei meiner Vormieterin war es ja genau so (und das ohne Kind!!).

Also noch mal vielen lieben Gruß an alle!!

Evie2807

Mein Lebensgefährte und ich haben beschlossen endlich zusammen
zu ziehen und wir sind gerade dabei in seinem Haus ein wenig
umzubauen, damit der Kleine auch sein eigenes Zimmer kriegt.

huhu,

das ist natürlich die beste Lösung ;o)

Dann wünsche ich euch mal alles Gute dabei :o)

lg, Dany