Verletzung der Privatsphäre

Ciao Heimwerkerkönig,

sorry für die späte Antwort.

Deiner Anfrage ist zu entnehmen, dass das Verhältnis zw Mieter und vermieter bereits zerrütet ist.

In Deutschland ist ein Mangel (neuer Briefkasten, aber kein Schlüssel) dem Vermeiter anzuzeigen. Der Vermieter muss die Gelegenheit bekommen, diesen Mangel zu beheben. Eine Klageeineichung nach 2 Wochen verspäteter Schlüsselaushändigung scheint mir nicht verhältnismäßig.

Von dem unerfreulichem Zurückhalten des Briefkasten abgesehen vermutetst du lediglich einen Eingriff in deine Privatsphäre. Gibt es einen geöffneten Brief? Ein Anspruch auf Schadensersatz setzt einen Schaden voraus.

Warum ahst du den Birefkasten nicht einfach zugeklebt solange du keinen Schlüssel für ihn hattest und eine entsprechende Nachricht für den Postboten hinterlassen.

Bei Problemen mit dem Vermieter empfehle ich dir korrektes Verhalten. Protokolliere deine Schritte (Telefonate, Birefe, Zeit und Zeugen). Versuch aber auch das Verhalten deines Gegenübers abzuwägen und den Ball flach zu halten.

Viel Erfolg
cumar

Bitte konsultieren Sie Kollegen - den bzw. ihren Anwalt

Hallo,

danke für deine Antwort!
Sofort nach bekanntwerden der Absicht des Vermieters haben wir uns ein Postfach bei der Post besorgt und die Briefe umleiten lassen.

ad Schaden: Ich verstehe zwar deinen Einwand aber hier ist bekannterweise Vorsatz im Spiel. Er hat wochenlang die Übergabe des schlüssels verweigert, die Absicht dahinter ist absehbar…

lg

Hallo! Da fällt mir nichts dazu ein. Welche entstandenen Kosten meinen Sie denn? Anwaltskosten? Die muss der Vermieter schon zahlen. Aber wenn Sie diese Kosten nicht eingefordert haben, dann bleiben Sie auch drauf sitzen. Ob er was missbraucht hat oder nicht erfahren Sie erst wenn es soweit ist und dann können Sie ihn verklagen. Mir fällt dazu nichts mehr ein. Entschuldigung.

vielen dank für deine Antwort!!
Werde alles in die Wege leiten,

lg

fragen sie doch Ihren Rechtsanwalt, der mit der Sachlage schon vertraut ist.

Servus nach Wien,

tja, dass der Vermieter Eure Post unterschlagen bzw. entwendet hat ist ja nun nicht nachweisbar. Fakt ist: Er muss Euch einen Briefkasten zur Verfügung stellen, für den auch Schlüssel vorhanden sind, damit Ihr den Kasten nutzt könnt. Jetzt im Nachhinein noch eine Klage auf den Weg zu bringen könnte schwer sein. Besser ist, sofort zu reagieren.

Alles Gute

Micha

Hallo,
hier scheint es ja um einen Privatkrieg zu gehen, schade. Ich kenne das österreichische Gesetz nicht, aber warum willst Du ihn verklagen, wenn Du nicht mal einen Beweis, Anhaltspunkt hast, dass er geschäftliche/private Post entwendet hat? Macht doch keinen Sinn. Das er den Schlüssel Deinem Rechtsanwalt übergeben hat ist auch legitim. Versuch ihn doch einfach zu ignorieren, zumindest wenn Du keine schwerwiegenden Sachen gegen ihn in der Hand hast. Der Klügere gibt nach.

MfG
murmeltier

Hallo,
vielen dank für deine Antwort und deine Mühen !

mfg

Hallo,
vielen dank für deine Antwort und deine Mühen !

mfg.