Verletzung der Privatsphäre

Hallo Leute! Liebe Experten!

Nachdem unsere Briefkästen im Haus ausgetauscht worden sind (nach EU-Norm) , hat der Vermieter sich geweigert uns den Schlüssel zu übergeben. ( eingeschriebene Briefe/eMails ignoriert)

Nach Einreichen der Klage, hat er den Schlüssel meinem Rechtsanwalt übergeben. Er hatte über 2 Wochen lang vollen Zugriff auf meinen Briefkasten ( Wir wissen nicht ob etwas entwendet wurde / Er unsere privaten/geschäftlichen Dokumente in irgendeiner Weise missbraucht hat)

Es scheint daher als würde ich auf den entstandenen Kosten sitzenbleiben. Wie kann ich mich wehren? Auf was muss ich ihn verklagen?

Anmerkung: Sinn des Vermieters ist nur uns zu ärgern und aus wirtschaftlichen Gründen aus der Wohnung rauszuekeln. Dies ist nicht das erste Mal, dass er etwas in der Art versucht.

Sollte es erforderlich sein kann ich auch noch weitere Details schicken.
Würde mich sehr auf eine Antwort freuen,

PS: Ich schreibe aus Wien

Liebe Grüße

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Sie haben schon alles richtig gemacht. In Ihrem Mietverhältnis scheint mehr der Klärung zu bedürfen. Sprechen Sie alles mit Ihrem Anwalt ab. Ich habe zu wenig Informationen um Sie umfassend beraten zu können. Mit freundlichen Grüßen.

  1. Ein Forum ist mit Sicherheit nicht prädestiniert in einer Angelegenheit, mit der sich schon ein Anwalt beschäftigt, einzumischen.

  2. Haben Sie selbst erkannt, dass hier Zivil- und nicht Mietrecht angewandt werden muss.

  3. Wien ist meines Wissens nach die Hauptstadt von Österreich. Demnach gilt das Recht dieses Landes und nicht das von Deutschland.

Grundsätzlich verstehe ich dein Anliegen nicht. Das Ganze wird doch bereits von deinem Anwalt betreut. Er ist derjenige, welcher den Fall detailliert kennt und RECHTSVERBINDLICHE Auskünfte geben kann, was du hier im Forum nicht bekommst.
Lg

Hallo heimwerkerkönig,

das ist natürlich nicht zu akzeptieren. Leider kann ich Ihnen dabei nicht helfen. Dass Sie auf Ihren Briefkasten nicht zugreifen konnten ist ein Eingriff in’s Mietrecht. Ob ein Schaden entstand kann vermutlich niemand beweisen.
Gehen Sie mit diesem Fall zu einer Beratungsstelle vor Ort.Mieterbund o.ä.

Gruß Fred

Hallo Heimwerkerkönig,

wie sich das im österreichischen Mietrecht verhält, weiß ich leider nicht. Sicher ist aber, dass man Dir Zugriff auf Deinen Briefkasten gewähren muss. Wie das bei Euch zivilrechtlich zu behandeln ist, hängt von Euren Gesetzen ab. Es könnte allerdings sein, dass Euer Vermieter gegen Datenschutzvorschriften verstossen hat.
Im Strafrecht gibt es bei Euch doch sicher auch einen Paragrafen, der das Briefgeheimnis regelt und einen für Diebstahl oder Unterschlagung. Es hilft wahrscheinlich nur eine Strafanzeige wegen Unterschlagung oder Diebstahl, dann Ihr habt doch sicher in der Vergangenheit regelmäßig Post bekommen. Vielleicht hat Dir ja Dein Rechtsanwalt in der fraglichen Zeit mal einen Brief geschrieben, den Du nicht bekommen hast. Das wäre dann ein Beweis.
Was die Erstattung Deiner Kosten angeht, da müsste Dir Dein Rechtsanwalt den besten Rat geben können.

Viel Glück und beste Grüße, Hubert Steiger.

Hallo,

Im oesterreichischen Recht kenne ich mich leider nicht.

Lieben Gruss mitredenwill

Hallo,

die Problematik liegt darin, das sich eine Unterschlagung oder Verletzung des Briefgeheimnis nicht beweisen läßt.
Ist in dieser Zeit Post eingegangen?
Dazu würde ich auch den Briefträger befragen.

Sollte Briefe /Sendungen eingegangen sein, welche der Vermieter zurück hält, sollte man unbedingt Anzeige erstatten.

Ob die Kosten geltend gemacht werden können, kann wiederum nur der Anwalt sagen oder ein Mieterverein. Ich glaube in Österreich heißen die Mietervereinigung.
Da bin ich überfragt. Eine Anzeige macht generell nur Sinn, wenn man was Beweisbares in der Hand hat.

Unbefriedigend, ich weiß. Bei solchen Vermietern, sollte man sich auch Plan B offen halten und sich eine neue Wohnung suchen. Denn glücklich wird man so auf die Dauer auch nicht.
Oder aber man hat eine gute Mietrechtschutzversicherung.

Da Briefkästen meist in einem gemeinschaftlich zugänglichen raum hängen darf man dort auch keine Überwachungskamera installieren.

Zuerst einmal würde ich das Schloß am Briefkasten austauschen.
Im Grunde hätte man sofort nach Weigerung auf Heruasgabe den Briefkasten durch einen Schlüsseldienst (oder halt selber, wenn man das drauf hat) öffnen und die Kosten von der Miete abziehen können - selbstredend nach Vorankündigung ohne Frist. Denn eine Frist setzt man nur, wenn ein mangel nicht direkt beseitigt werden kann.
Von daher wäre ein Anwalt nicht unbedingt notwendig gewesen. Wer weiß, ob der VM nicht noch einen Zweitschlüssel besitzt.

Da der Vermieter ja den Umstand vorsätzlich herbei geführt hat, würde ich mich erkundigen (ich weiß das leider nicht verbindlich) ob man die angefallenen Anwaltskosten bei Weigerung diese zu begleichen, von der Miete abziehen kann.

Viele Grüße und Erfolg
tina

Hallo,

da bleibt eigentlich nur die Klage auf Schadensersatz. Es kann aber sein, dass diese vor der Eröffnung bereits wegen geringfügigkeit abgewiesen wird. Vielleicht am besten einem Mieterbund beitreten. Die tragen dann die Kosten für die notwendigen Maßnahmen und vielleicht kann man den Mitgliedsbeitrag ja absetzen.

Dem Vermieter öffentlich zu unterstellen, dass er Einsicht in Briefe genommen oder welche unterschlagen haben könnte, kann als Rufmord ausgelegt werden, da ja keine Beweise vorliegen.

Scheiss Situation.

Tut mir leid, ich bin kein Experte,
sondern nur ein Interessierter, was das Thema Mietrecht anbelangt.

Sorry,

dieses Problem ist eher zivilrechtlich zu betrachten.

MfG

Hallo. also ich weiß nicht inwiefern die rechtsprechung in österreich anders ist als hier in Deutschland. Aber du müsstest deinen Vermieter auf Schadensersatz und Aufwandsersatz verklagen damit muss er sämtliche Kosten übernehmen und dir eventuell entstandenen Schaden auch noch zahlen. aber wie gesagt… ich weiß leider nicht genau ob es bei euch anders ist…

lg

Vielen Dank für die rasche Antwort und Mühen!

Dankeschön für die schnelle Antwort und den Tipp!

Hallo,

Vielen Danke für die schnelle Antwort und den ausführlichen Text.
Die Idee mit dem Briefgeheimnis ist gut! Werde ich probieren!

lg

Hallo!

Schadenersatz und Aufwandsersatz sind heisse tipps!
Vielen Danke für deine Zeit und deine Mühe!

lg

Hallo,

Schadensersatz klingt erstmal gut… werde ich in Betracht ziehen!
Danke für deine Zeit und Mühe!

lg

Hallo,

Danke für deine ausführlichen Tipps, du bist mir eine große Hilfe gewesen!

lg

Ich würde ihn wegen Diebstahl anzeigen. Denn jede Zeitung o.ä. die zu dieser Zeit hätte im Briefkasten sein müssen (auch Werbung die die anderen Haushalte erhalten haben)hat er ja sicher nicht gesammelt und Euch gegeben. Also hat er Euch beklaut.
Sprecht doch mal mit „Tante Frieda“ die hat euch doch auch gaaaanz sicher einen wichtigen Brief geschickt!!! Und kann das bestätigen!!

Herzlichen Dank für die Zeit die du dir genommen hast um meinen Post zu lesen, und um mir darauf eine Antwort zu schreiben!

lg