Hallo zusammen,
Folgender (theoretischer) Fall:
Ein Mitarbeiter einer Firma geht hin und wieder während der Arbeitszeit auch mal auf private Internetseiten (Bankkonto abfragen, Private Emails abfragen). Eine private Mitbenutzung des Internets ist von seiten des Arbeitgebers in eingeschränktem Maße zugelassen.
Ein netter Kollege des Mitarbeiters der auf der anderen Seite der Wand sitzt hat sich zum Hobby auserkoren den Mitarbeiter und dessen Bildschirm gut leserlich von hinten abzufotografieren. Dies geht nun schon über mehrere Tage.
Da die auf dem Bildschirm dargestellten Daten höchst privat sind, sieht sich der Mitarbeiter aufs masivste in seiner Privatsphäre verletzt.
Was kann er tun? Unterlassungsklage? Betriebsrat? Andere?
Vielen Dank.
Michael
Eine private Mitbenutzung
des Internets ist von seiten des Arbeitgebers in
eingeschränktem Maße zugelassen.
Hallo.
Dazu habe ich mal eine weitergehende Frage:
In einem fiktiven Betrieb wurde die private Nutzung generell untersagt. Man hatte zwar ursprünglich nichts gegen 1-2 private Mails, aber einzelne hatten das sehr ausgenutzt und im Minutenrhythmus Mails geschrieben, Antworten empfangen, wieder geantwortet usw.
Ein Anwalt erklärte dem fiktiven Betriebsinhaber dann, dass ein AG die private I-net-Nutzung erlauben oder verbieten kann. Wenn er sie erlaubt, darf er aber nicht kontrollieren, weil er dann die Mail-Betreffs usw. nicht ansehen darf. Ist die private Nutzung verboten, darf er Mails ansehen und lesen, weil er ja von ausgehen kann, dass das nix privates vorkommt.
Wie würde denn so eine eingeschränkte Nutzung aussehen?
2 Mails pro Tag? Eine Viertelstunde pro Tag? Und wie würde die Einhaltung dieser Regeln kontrolliert werden können?
Brennend an einer Lösung zwischen „ganz-verbieten“ und „unkontrollierbar erlauben“ interessiert:
Inli