Verletzung der schweigepflicht nach kündigung ?

nach der kündigung durch den AN berichtet der AG einer 3.Person aus dem Familienkreis des AN davon.

ist das erlaubt?
welchen Anspruch kann der AN nun gegenüber dem AG geltend machen?
welche verfahrensweise ist ratsam?
und was erwartet den AG in diesem fall?

Hallo,

Schweigepflicht?

Weshalb erzählt der AG einem Dritten aus dem familiären Umfeld denn von der Kündigung? Was für ein Interesse sollte der AN daran haben, dass die Kündigung nicht mitgeteilt wird?

Dass ein AN beim AG beschäftigt ist, ist grds. keine aus der Fürsorgepflicht heraus „schützenswerte“ Information, es sei denn, durch die Veröffentlichung der Beschäftigung würden dem AN so große Nachteile entstehen, dass die Veröffentlichung unzulässig ist (V-Leute, Top-Agenten, Teilzeitprosituierte).

VG
EK

Die 3.Person arbeitet in der öffentlichkeit und der AG kennt die 3.person und ihren bezug zum AN.
die frage ist doch lediglich, ob der AG denn gegen das verschwiegenheitsabkommen lt.AV verstößt wenn er das als geschäftsführer rausnimmt überhaupt jemandem von der kündigung von dem AN sowieso berichtet.
lt.AV sind betriebliche informationen nicht zu veröffentlichen, in keinster weise
der AN darf ja auch weiterhin über sein gehalt nur schweigen???

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Hallo,

wie ja im Posting geschrieben,besteht eine private Bekanntschaft…
und unter Privatleuten ist im Grunde (fast)alles erlaubt…da nämlich hier herzlich wenig zu beweisen ist…

wenn Tante Erna Onkel Hein erzählt,das Cousine Hilde doof ist…so ist das zwar nicht schmeichelhaftfür Hilde…aber kaum justiziabel…
weil nämlich äußerst schwer bis gar nicht zu beweisen…

Hallo,

es geht beim Datenschutz nicht um Erbsenzählerei („wenn AN über A schweigen muß, dann muß AG über B schweigen“), sondern darum, ob ein berechtigtes Interesse am Schutz von Daten besteht, sofern dies nicht im Einzelfall gesetzlich geregelt ist.
Im vorliegenden Fall sehe ich das (berechtigte)Interesse des AN nicht, über eine vom AN ausgegangene Kündigung den AG zum Schweigen zu verpflichten, sofern es nur die nackte Tatsache der Kündigung betrifft.
Die Aufzählung von EK über denkbare Gründe für ein berechtigtes Interesse solltest Du nicht nur ironisch verstehen, die dürften auch m. E. so eng gefasst sein.

&Tschüß
Wolfgang

Oh man
Hi!

weil nämlich äußerst schwer bis gar nicht zu beweisen…

Und weil etwas schwer zu beweisen ist, ist es erlaubt?

Meine Güte, wird immer besser hier…

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Hallo Guido,

man(n) kann auch Geld zum Fenster rauswerfen…

In deiner Nachbarschaft beim Arbeitsgericht Düsseldorf gibt es etliche interessante Fälle bezüglich Mobbing am Arbeitsplatz…die meisten davon sind ausgegegangen wie das Hornberger Schießen…

Sofern jemand nicht 24 Stunden mit Videorekorder auf der Schulter rumläuft,ist es äußerst schwer,gewisse Sachen zu beweisen…um nicht zu sagen unmöglich…
um auf obigen Fall zurück zukommen…das jemand bei Firma X gekündigt hat,ist doch kein Geheimnis…wenn ich wissen will,ob eine mir bekannte Person bei Firma X arbeitet,kann ich das recht einfach feststellen…Telefon in die Hand nehmen und anrufen…
entweder bekomme ich Person Y an den Apparat oder die Vermittlung sagt mir,diese Person ist uns nicht bekannt…

Nichts mit Datenschutz und Gesetzesbruch…einfach und simpel…

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Nur Schwachsinn von Dir?
Abgesehen davon, dass Du einen Müll zusammenschreibst, der so gar nichts zu tun hat mit meinem Einwurf, zitiere ich Dich mal kurz:

unter Privatleuten ist im Grunde (fast)alles erlaubt…da nämlich hier herzlich wenig zu beweisen ist…

Ich spinne das mal weiter: Wenn ich irgendeine Bank überfalle, und man keine Beweise findet, ist das erlaubt?

Hier geht es um ArbeitsRECHT und nicht um irrsinnige Ideen von völlig Ahnungslosen…

PLONK

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Hallo,

können wir uns auch einmal gesittet unterhalten ??..Ja ??..

Noch einmal …
Im Ausgangsposting des Fragestellers ist ganz klar zum Ausdruck gebracht worden,das es PERSÖNLICHE Bekanntschaften zwischen AN,AG und einer DRITTEN Person gibt…
Von daher ist das Arbeitsrecht auch irrelevant…

Im privaten Bereich herrscht zwar kein Rechtsfreier Raum…aber etwas zu beweisen,ist äußerst schwierig…wie DU nämlich selber gerade hier schlagend beweist mit deiner überzogenen Reaktion…*smile*…

Würde ich dich jetzt als Zeuge vor Gericht laden…wäre deine Aussage doch schon klar…der Frank ist Schuld am 1. und 2. und 3. Weltkrieg…oder um beim Beispielfall zu bleiben…DU würdest doch aus reiner Gehässigkeit das Blaue vom Himmel runterlügen…*g*…

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Hallo,

Hallo,

können wir uns auch einmal gesittet unterhalten ??..Ja
??..

Können wir uns auch mal sachkundig unterhalten ?

Noch einmal …
Im Ausgangsposting des Fragestellers ist ganz klar zum
Ausdruck gebracht worden,das es PERSÖNLICHE Bekanntschaften
zwischen AN,AG und einer DRITTEN Person gibt…
Von daher ist das Arbeitsrecht auch irrelevant…

Wie kommst Du denn auf das hohle Brett ?
Der UP fragt nach Weitergabe von Informationen aus einem ARBEITSVERHÄLTNIS (!) Darauf kommt es an und nicht auf irgendwelche Freundschaftsverhältnisse beim Tratschen. Damit sind wir eindeutig im Bereich des Arbeitsrechts. Du scheinst leider nicht die elementarsten Grundlagen der Gerichtsbarkeit zu kennen.

Würde ich dich jetzt als Zeuge vor Gericht laden…wäre deine
Aussage doch schon klar…der Frank ist Schuld am 1. und 2.
und 3. Weltkrieg…oder um beim Beispielfall zu
bleiben…DU würdest doch aus reiner Gehässigkeit das Blaue
vom Himmel runterlügen…*g*…

… schon mal was davon gehört, daß ein Richter auch die Glaubwürdigkeit eines Zeugen bewerten kann, gerade auch dann, wenn Aussage gegen Aussage steht ?

Guido iss’ ja nun wirklich ein harter Brocken, aber ich diskutiere lieber mit ihm inhaltlich fundiert kontrovers als mit jemandem, der zwar keine Ahnung, aber dafür umso mehr Meinung hat!

Kopfschüttelnd
Wolfgang

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