Verletzung der Schweigepflicht?

Hallo!

Folgende Situation:

Eine AN wird unter anderem damit betraut die Personalakten zu führen.
Nun muss sie bei Neueinstellungen die Arbeitsverträge zum Steuerberater faxen und sieht das Gehalt der neuen Kollegin.

Bei einer Gehaltsverhandlung besteht der AG so vehement darauf, dass ihre Forderung für die Tätigkeit viel zu hoch ist, dass sich die AN dazu hinreißen lässt den AG zu fragen, warum dann die neue Kollegin für genau diese Tätigkeit erheblich mehr Geld bekommt.

Der AG meint nun, dies wäre ein Kündigungsgrund, weil sie durch diese Aussage gegen die Schweigepflicht verstoßen hätte und das die AN derartige Unterlagen bearbeiten müsse, ohne „hinzugucken“.

Unabhängig davon, dass es sicherlich kein kluger Schachzug war das Gehalt der neuen Kollegin zu erwähnen stehen jetzt folgende Fragen im Raum:

1.Wo bestand hier die Verletzung der Schweigepflicht?
2. Ist es richtig, dass Personal solche Unterlagen nur ungelesen bearbeiten darf?

Zu 2:. Ich denke, dass man erst einmal klären muss, was denn „Führen der Akten bedeutet“. Jedenfalls liegt hier ein Versaumnis deines AG vor. Im Nachhinein muss er dir auch nicht mehr erklären dass du nicht hingucken darfst.
Zu 1: Weiß ich auch nicht. Wenn ich es richtig verstanden haben hast du sie nicht gebrochen. Du hast dich nach innen gegenüber deines AG geäußert.

Wenn noch weiter darüber gesprochen werden soll, würde mich zu dem Thema ohne Betriebsrat und/oder Rechtsbeistand gar nicht mehr äußern.