Verletzung der Sorgfaltspflicht?

Ich ging gestern in ein sog. „Computerfachgeschäft“, um mir eine neue pcu zu kaufen. Obwohl ich erwähnte, welches mainboard ich besitze, würde mir ein inkompatibler Kühler auf`s Auge gedrückt.
Ich ging davon aus, dass mich eine „Fachkraft“ auch entsprechend beraten würde, wollte das Teil installieren, es ging auch, aber dann fror mein Schirm ständig ein. Ich heute wieder dahin, wollte die pcu umtauschen. „Ja, klar, kein Problem“.
der Verkäufer demontierte die pcu…und nun ist sie defekt, da ich den Kühler, der wie gesagt sowieso inkompatibel war, falsch eingebaut hatte. leider habe ich keine Zeugen, die bestätigen können, dass ich ausdrücklich darauf hinwies, was für ein mainboard ich habe. Der filialleiter sagte " Unser Wort gegen Ihres" ich bin jedoch der Ansicht, dass es ein Gesetz geben muss,
dass von „Fachverkäufern“ in „Fachgeschäften“ auch die erforderlichen Kenntnisse verlangt und auch, dass sie ihrer arbeit sorgfältig genug nachgehen, ohne dass jemand durch eine solche Nachlässigkeit DM 500 einbüsst…Wer weiss was ?
Habe ich überhaupt eine chance, wenn ja, wie kann ich vorgehen?
Vielen Dank, Christin.

Grüß Dich, Christin,

25 Mal wurde dein posting gelesen, geantwortet hat bislang keiner, ich denke mal, weil dein Fall wirklich kaum Hoffnung gibt.

Ich kenne mich in Computerdingen nicht aus, aber in der Juristerei und würde sagen, du hast ausgesprochenes Pech. Wenn sich das Geschäft nicht kulant zeigt, gibt es keine Chance, den Schaden aus der Welt zu schaffen.

Dummerweise bist du ja durch den durch dich vorgenommenen Einbau mit involviert in die Schadensursache. Da du selbst sagst, du hättest keinen Zeugen für das Verkaufsgespräch, ist die Beweislage für dich sehr ungünstig.

Sorry, aber trotzdem schönen Tag noch, bebro

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Unkonventioneller Lösungsvorschlag
Hoi Christin
Ich hatte vor einigen Monaten ähnlichen Ärger mit einem Möbelgeschäft.

Ich habe dann folgendes Flugblatt kreiert und denen morgens zugefaxt mit der Mitteilung, dass ich am Abend ab 17.00 h dieses Flugblatt vor Ihrer Filiale auf öffentlichem Grund verteilen würde.
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Meine negativen Erfahrungen mit der Fa. Möbel M.

Ich habe hier in diesem Möbelhaus drei Bestellungen getätigt, mit einem Gesamtwert von mehr als 10000,-- Franken.

Über das Resultat informiert Sie dieses Flugblatt:

Die erste Lieferung eines Hallenschranks war pünktlich, dafür aber hatte der Schrank keine Beschläge und eine Schranktüren war nur mit grossem Kraftaufwand zu verschliessen.

Die zweite Lieferung einer kompletten Schlafzimmereinrichtung er-folgte am 19.09.00, nur hatte der Schrank keine Türen. Diese Türen wurden bis heute trotz mehrmaliger Mahnung nicht nachgeliefert.

Die dritte Lieferung eines Salontisches erfolgte am 22.09.00. Dieser Tisch hatte verkratzte Beine und wurde sofort wieder mitgenommen. Der Ersatz wäre nach sechs Wochen lieferbar gewesen. Ich habe daraufhin diese Bestellung storniert und bei einem anderen Möbelhaus binnen zwei Wochen einen vergleichbaren Tisch erhalten.

100 % aller Lieferungen von Möbel M. an mich sind unvollständig oder defekt. Offensichtlich hat dieses Möbelhaus Probleme mit der Qualität.

Die Geschäftsleitung in H. wurde von mir informiert, aber da dies nicht zum Erfolg führte, entsteht für mich der Eindruck, dass Kundenreklamationen bei Möbel M. nicht ernst genommen werden. Wenn Sie mich fragen, kann ich Ihnen nur raten, diesem Möbelhaus keinen Rappen bis zur vollständigen und einwandfreien Lieferung zu zahlen.

Wenn Sie an weiteren Details interessiert sind, so können Sie mich unter 0xxx anrufen.

Einen schönen Abend wünscht Ihnen Blocher
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Die erste Reaktion war, das mein Vorgehen rechtswidrig wäre, worauf ich antwortete, dass sie mich ja dann von der Polizei aufhalten lassen könnten…

Eine Stunde nach der ersten Reaktion kam ein versöhlicher Anruf mit einem vernünftigen Lösungsvorschlag.

Falls Du diesen Weg auch gehen willst, pass aber bei den Formulierungen auf, damit Du da nicht angreifbar bist.
Gruss
Blocher

Holla

Dummerweise bist du ja durch den durch dich vorgenommenen
Einbau mit involviert in die Schadensursache. Da du selbst
sagst, du hättest keinen Zeugen für das Verkaufsgespräch, ist
die Beweislage für dich sehr ungünstig.

Ich kann auch nicht viel mehr dazu sagen, aber wie sieht es denn mit der Beratungs"pflicht" aus?

Ich kann nur aus dem Gedaechtnis zitieren, in der c’t sind haeufiger solche Faelle und vielleicht verwechsle ich was…

Jemand ging in ein Fach(!)geschaeft und kaufte (auf Empfehlung des Haendlers??) spezielle Hardware (ging um ne Grafikkarte, glaub ich). Diese Hardware funktionierte bekanntermassen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Haendler hatte versaeumt, darauf hinzuweisen, oder sich zu vergewissern, dass der Kaeufer genug Ahnung hat und weiss was er will.
Daraufhin musste der Haendler die Karte zuruecknehmen und konnte sich nicht darauf hinausreden, dass er nicht die allgemeine Funktionsfaehigkeit garantiert/behauptet hatte.

So, wie gesagt, ich kann mich nicht genau erinnern, ist das alles Quatsch, was ich hier gerade schreibe?

Gruss, Lutz

Hallo Christoph,

Deine unkonventionelle Lösung funktioniert auch in Hamburg. Es ist zwar schon sehr lange her, ich war damals Student und mir hatte es trotz leerer Taschen ein Designer-Möbel von einem sündhaft teuren Schicki-Micki-Möbelhaus angetan. Ich jobbte also heftig, Knochenarbeit - dieses Möbel mußte es einfach sein. Dann rein in den teuren Laden, ließ mir die abschätzenden Blicke der blasierten Verkäufer gefallen und bezahlte bar. Vorkasse. Sonst hätte mich dieses hochnäsige Pack nicht beliefert. Ich sah eben nicht aus wie die übrigen Kunden, fuhr in einem klapprigen VW (Baujahr 54) vor, trug Jeans und einen Pullover, der schon mal bessere Zeiten gesehen hatte. Das Ausstellungsstück wollte man mir nicht überlassen. So fand die Lieferung Wochen später stattt. Kurz und gut, was ankam, war absolut minderwertige Qualität zu einem Preis, für den sich andere Leute komplett einrichten. Ich reklamierte, zunächst telefonisch, dann schriftlich, schließlich tauchte ich im Laden auf und mußte mir sagen lassen, man wisse ja nicht, was ich mit dem Möbel inzwischen angestellt hätte.

Es half alles nichts, man meinte, die Sache mit Ignoranz aussitzen zu können. Mit Hilfe von zwei Komilitonen passierte folgendes: Einer lief als Sandwich-Man (Plakattext habe ich noch auf alten Fotos) vor dem Laden hin und her, ein anderer fotografierte die Szenerie von der anderen Straßenseite und ich ging in den piekfeinen Laden. Die vornehmen Herrschaften drohten erst mit der Polizei. Als das nichts half, kam der Geschäftsführer, dieser wollte schließlich sogar handgreiflich werden. Nur der auf der anderen Straßenseite postierte Kollege mit Fotoapparat hielt ihn davon ab.
Letztlich erhielt ich nach stundenlanger Aktion noch im Laden mein Geld zurück und anderntags wurde das Möbel wieder abgeholt.

Zur Nachahmung nicht unbedingt empfohlen. Aber Spaß und mir eine bleibende Erinnerung hats gebracht.

Gruß
Wolfgang

Hi!

Mach das mit dem Flugblatt (androhen) und verklage ihn, falls das nicht zieht.
Du bist der Privatmann, er der Kaufmann.
Vor Gericht wird die Sache wohl schlimmstenfalls 50:50 für Dich ausgehen.

Gruß,

Mathias

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Hallo!

Die Rechtslage ist da nicht so kompliziert, aber die Beweisfrage. Da, wie du gesagt hast, keine Zeugen dabei waren, ist das schwierig.

Vielleicht noch interessant wäre, ob die Belüftung überhaupt mit der CPU, die du gekauft hast zusammenpasst (also unabhängig von deinem Motherboard!) - denn dann wird die Sache schon wieder einfacher - denn dann müsstest du nicht die falsche Beratung geltend machen.

Wenn es wirklich ausschließlich an der falschen Beratung liegt, die dein Motherboard betrifft, dann wirst du Pech gehabt haben, nicht aus rechtlichen, sondern aus Beweisgründen.

Ciao
Tom

Sehr intelligent
Hallo!

…vor allem wenn man bedenkt, was passiert wenn dann die Retourkutsche kommt.

Über die Selbstjustiz haben wir ja schon einiges diskutiert - man kann in der Regel davon ausgehen, dass wenn sich der andere einmal zur Wehr setzt, man dann Trick 17 mit Selbstüberlistung angewandt hat.

Also wenn man sich die drohenden Prozesskosten und allfällige Strafen anschaut, so wird es wohl billiger sein, sich einfach ein neues Gerät zu kaufen - das ist sicher.

Menschen, die Selbstjustiz üben, glauben sehr gerne, sie seine Robin Hood, der Rächer der Enterbten, und wenn es ihnen nachher dann selbst auf den Kopf fällt, dann sind sie wehleidig, wie niemand sonst (->ich wurde einmal im Rahmen unzulässiger Selbsthilfe von einem Privatparkplatz abgeschleppt - als ich dem Abschlepper mit gerichtlichen Konsequenzen gedroht habe, hat er zuerst gelacht und nachher war er dann beleidigt, als er mir 1560 Schilling zahlen musste). Zur Klarstellung: ich meine jetzt nicht dich persönlich - aber bei solchen Ratschlägen sollte man ein bisschen vorsichtig sein.

Hallo,

hatte mal ähnliches Problem. In einem Schreibwarengeschäft verlangte ich Kopierfolie. Gegeben hatten die mir jedoch
einfache Folie, welche dann im Kopierer verständlicherweise
geschmolzen ist und einen Schaden von 500,-DM verursachte.

Ich bin ohne Zeugen vor Gericht gegangen und hab leider
letztendlich ohne Beweise keine Chanche gehabt.

Letztendlich hat aber auch mein Anwalt einen gravierenden
Fehler gemacht (fauler Kerl). Er hätte eigentlich (meiner Meinung nach) Klage wegen fehlender Bedienungsanleitung mit
hierdurch falscher Verwendung des Produktes erheben sollen.
Die hatten mir nämlich die Folie einzeln aus der Originalverpackung heraus verkauft. Und wie soll ein Endverbraucher ohne Gebrauchshinweise wissen, das die Folie nicht in einen Kopierer verwendet werden darf ? Ich denke damit hätte ich mehr Erfolg gehabt.

Nur so eine Frage: Lag bei Dir eine Anleitung bei ???
Wäre vielleicht ein Ansatzpunkt, oder ? :wink:

Gruss
Oliver

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Die Überschrift stimmt!
Hoi Tom!
Ich halte das nicht für Selbstjustiz. Es gibt im Radio, Fernsehen und in der Presse soviel Verbrauchermagazine, die im Prinzip das gleiche tun. Ich hab in meinem Flugblatt nur effiktive Fakten geschildert. Am Ende meines Postings habe ich auch gewarnt wg. des Inhalts.

Selbstjustiz, gegen die ich übrigens auch bin, wäre gewesen, wenn ich einem Mitarbeiter aufs Maul gehauen oder den Laden angezündet hätte.

Nicht alles so verbissen sehen:wink:
Gruss
Blocher

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Ansatz prüfenswert
Hallo,

Es wäre eventuell ein Ansatzpunkt für eine Schadenersatzklage - aber dann muss die fehlende Bedienungsanleitung auch kausal für den Schaden gewesen sein. Dies wäre, so würde ich sagen, zB dann der Fall, wenn man an Hand der Bedienungsanleitung schon erkennen hätte können, dass man keinen Einbauversuch starten darf. Umgekehrt liegt im konkreten Fall wahrscheinlich auch ein Mitverschulden vor, denn so ein Einbau übersteigt die gewöhnliche Sachkenntnis, sodass man das Risiko des falschen Einbaus wohl zumindest teilweise selbst zu tragen hat, wenn man dann ohne Anleitung dennoch einbaut.

(Dies gilt natürlich für den Fall, wenn man die falsche Beratung nicht nachweisen kann.)

Wenn eine Rechtsschutzversicherung das Verfahren deckt, dann würde ich natürlich schon vor Gericht gehen - dann ist das ja kein Risiko - sonst wäre ich eher zurückhaltend.

Gruß
Tom

Hallo!

Was heißt in diesem Fall 50:50?

Gruß
Tom

War nur eine Mahnung zur Vorsicht
Hallo!

Das hat nichts mit Verbissenheit zu tun. Wenn man davon ausgeht, dass die Tatsache der falschen Beratung nicht beweisbar ist, so musst du davon ausgehen, dass auch ein Gericht davon ausgeht, dass die Beratung eben nicht falsch war.
Geht man von dieser Tatsache aus, dann wäre das Flugblatt allerdings eine Falschinformation - und dann wird die Sache problematischer.

Ich habe nicht gesagt, dass das im konkreten Fall mit Sicherheit juristische Folgen nachzieht, da ich die deutsche Rechtslage diesbezüglich nicht detailliert kenne, sondern nur Allgemeinwissen besitze, aber ich warne vor solchen Ratschlägen, ohne wirklich alles im Detail geprüft zu haben - jetzt kann ich schon nicht auswendig sagen, inwieweit dies jetzt im konkreten Fall problematisch ist (man müsste das Verhalten sowohl zivil-, als auch strafrechtlich genau prüfen - zB Prüfung, ob Nötigung vorliegt etc.), dann sollte jemand, der nicht rechtskundig ist, besonders vorsichtig sein mit derartigen Ratschlägen - das kann nämlich ins Auge gehen - und einen Richter interessiert es sehr wenig, ob man das eng sieht oder nicht!
Es wäre sicherlich kein Milderungsgrund, wenn du in einem Strafprozess sagst: „Ach - das mit der Nötigung sollte man nicht so eng sehen.“

Daher - es war eine Mahnung zur Vorsicht und keine fundierte Rechtsauskunft - dafür sind auch die Angaben zu ungenau.

Gruß
Tom

Ich halte das nicht für Selbstjustiz. Es gibt im Radio,
Fernsehen und in der Presse soviel Verbrauchermagazine, die im
Prinzip das gleiche tun. Ich hab in meinem Flugblatt nur
effiktive Fakten geschildert. Am Ende meines Postings habe ich
auch gewarnt wg. des Inhalts.

Selbstjustiz, gegen die ich übrigens auch bin, wäre gewesen,
wenn ich einem Mitarbeiter aufs Maul gehauen oder den Laden
angezündet hätte.

Nicht alles so verbissen sehen:wink:
Gruss
Blocher

Hallo!

…vor allem wenn man bedenkt, was passiert wenn dann die
Retourkutsche kommt.

Über die Selbstjustiz haben wir ja schon einiges diskutiert -
man kann in der Regel davon ausgehen, dass wenn sich der
andere einmal zur Wehr setzt, man dann Trick 17 mit
Selbstüberlistung angewandt hat.

Also wenn man sich die drohenden Prozesskosten und allfällige
Strafen anschaut, so wird es wohl billiger sein, sich einfach
ein neues Gerät zu kaufen - das ist sicher.

Menschen, die Selbstjustiz üben, glauben sehr gerne, sie seine
Robin Hood, der Rächer der Enterbten, und wenn es ihnen
nachher dann selbst auf den Kopf fällt, dann sind sie
wehleidig, wie niemand sonst (->ich wurde einmal im Rahmen
unzulässiger Selbsthilfe von einem Privatparkplatz
abgeschleppt - als ich dem Abschlepper mit gerichtlichen
Konsequenzen gedroht habe, hat er zuerst gelacht und nachher
war er dann beleidigt, als er mir 1560 Schilling zahlen
musste). Zur Klarstellung: ich meine jetzt nicht dich
persönlich - aber bei solchen Ratschlägen sollte man ein
bisschen vorsichtig sein.

Tom ändere Deine Visitenkarte
Du bist doch schon Anwalt, anders kann ich mir Bedenken nicht erklären. Meine Anwälte argumentieren immer genauso.
Ich habe übrigens nicht gedroht/genötigt sondern lediglich informiert, dass ich die Blätter verteilen werde.
Und hier im aktuellen Fall würde ich mit Formulierungen wie (meine Sicht der Dinge) die juristischen Klippen umschiffen.

Gruss
Blocher

Warum?
Hallo!

Nein ich bin noch nicht Anwalt, sondern zumindest für die nächsten zwei Monate noch ganz normaler Student - aber die Rechtslage ist sowohl für einen Studenten als auch einen Anwalt als auch einen ganz normalen Menschen völlig gleich.
Deine Argumentation geht daher ins Leere.

Gruß
Tom

He Tom…
…ich habe gescherzt!!!

Mensch lächel doch mal, es war ein Gag. Warum könnt Ihr Juristen nicht manche Dinge auch mal ein wenig von der humorvollen Seite betrachten?

Also Thema beendet, denn ich wollte Dir wirklich nichts.

Einen schönen Abend u. ein schönes Wochenende wünscht Dir
Blocher

Zuerst möchte ich Euch mal allen für euren einsatz danken,
ich habe hier viele verschiedene Meinungen gehört und werde mir mein Bild daraus zusammenpuzzlen. Also, ja: Keine Zeugen, kein Rechtsschutz, andererseits keine Gebrauchsanweisung im Kühler un Fehlinformation, ich denke, solche Leute handel ja schliesslich nicht mir karotten, sondern mit hochsensibler Technologie, da sollten sie doch über die Qualifikation verfügen, die heute in der unseren Gesellschaft erwartet wird, wenn jemand putzen gehen möchte, sollte er möglichst abitur und am besten noch ein studium vorzuweisen haben… naja, in diesem Laden wird so schnell keiner mehr was kaufen und einen bösen Brief bin ich auch gerade am Verfassen…schaun mer mal, aber die sollen wissen, dass ich mich sooo leicht nicht zur Seite schieben lasse…Danke für jedes einzelne Posting!!!
Eure Christin.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Tom!

Was heißt in diesem Fall 50:50?

Damit meine ich, daß nach Abzug aller Kosten wohl ca. 5ß% der erstrebten Summe überbleiben dürften.

Gruß,

Mathias