Liebe/-r Experte/-in,
wir wohnen mit 7 Eigentümern in einer Eigentümergemeinschaft mit zwei Häusern und dementsprechenden Gemeinschaftsräumen wie Keller, Waschmaschinenraum, Heizungsraum, Tiefgarage mit einer jeweiligen Schleuse mit zwei T30 Brandschutztüren.
Da immer einer der beiden Türen offenstanden (kommt von der komprimierten Luft in der Schleuse wenn eine Tür zu ist), haben wir dies bei der Bauabnahme beim Bauträger bemängelt. Dieser lies von seinem Haus- und Hof-Schlosser an den vier Türen Diktatoren einbauen, welche nicht nach Herstellervorgabe eingebaut wurden, sondern zu weit in Richtung Türgriff montiert wurden, in dessen Folge die Türen nicht mehr von Kindern und auch von manchen Frauen zu Öffnen und Schließen gehen (zu hoher Kraftaufwand beim Überwinden des Öffnungsfederdrucks). Dies wurde wiederum bemängelt, und der Schlosser versetzt jetzt einfach die Diktatoren.
Folglich haben wir jetzt in jeder T30 Tür 7 und in den Türzargen 4 Löcher.
Meine Frage nun: Entsprechen diese Türen jetzt noch den Brandschutzvorschriften? wenn nicht, können wir dann den Einbau von neuen Türen fordern?
Vielen Dank!
Claus-Peter