Verletzung der T30 Brandschutztüren

Liebe/-r Experte/-in,

wir wohnen mit 7 Eigentümern in einer Eigentümergemeinschaft mit zwei Häusern und dementsprechenden Gemeinschaftsräumen wie Keller, Waschmaschinenraum, Heizungsraum, Tiefgarage mit einer jeweiligen Schleuse mit zwei T30 Brandschutztüren.
Da immer einer der beiden Türen offenstanden (kommt von der komprimierten Luft in der Schleuse wenn eine Tür zu ist), haben wir dies bei der Bauabnahme beim Bauträger bemängelt. Dieser lies von seinem Haus- und Hof-Schlosser an den vier Türen Diktatoren einbauen, welche nicht nach Herstellervorgabe eingebaut wurden, sondern zu weit in Richtung Türgriff montiert wurden, in dessen Folge die Türen nicht mehr von Kindern und auch von manchen Frauen zu Öffnen und Schließen gehen (zu hoher Kraftaufwand beim Überwinden des Öffnungsfederdrucks). Dies wurde wiederum bemängelt, und der Schlosser versetzt jetzt einfach die Diktatoren.
Folglich haben wir jetzt in jeder T30 Tür 7 und in den Türzargen 4 Löcher.
Meine Frage nun: Entsprechen diese Türen jetzt noch den Brandschutzvorschriften? wenn nicht, können wir dann den Einbau von neuen Türen fordern?

Vielen Dank!
Claus-Peter

Hallo zusammen,
ist zwar nicht gerade mein Fachgebiet,aber es stellen sich doch die Fragen:

Ist die Funktion der Brandschutztüren eingeschränkt?
Besteht die Gewährleistung des Brandschutztürenherstellers weiterehin?
Entspricht mit diesen „Veränderungen“ die Tür noch dem zugehörigen Prüfzeugnis?

Alle diese Fragen sind m. E. zunächst vom Brandschutztürenhersteller zu beantworten. Sieht er keine Einschränkung gegeben, dann erfüllt er auch seine Gewährleistung weiterhin. wenn nicht, dann muss in Abstimmung mit dem Hersteller nachgebessert werden - ggf. bis zum Austausch, falls nichts mehr anderes geht.

Hoffe ich konnt ein wenig weiterhelfen.
Gruß
Oliver

Also ich würde mich mit dieser Frage an den Türenhersteller wenden, die Löcher in den Türblättern erscheinen mir bedenklich, die in den Zargen weniger.
Freundliche Grüsse Peter

Hallo,

was wie an der jeweiligen Tür geändert, angebaut oder sonstiges gemacht werden darf ist in der bauaufsichtlichen Zulassung der jeweiligen Tür eindeutig beschrieben. Falls davon abgewichen wird, verliert die Tür ihre Zulassung und entspricht somit nicht mehr den Vorgaben. Ob die Tür in der Praxis dennoch Ihre Funktion erfüllt, ist natürlich nicht auszuschließen, aber auf dem Papier tut sie es eben nicht mehr.
Die geschilderte Veränderung hört sich sehr nach einer unzulässigen Veränderung der Tür an, aber dies wäre an Hand der Unterlagen nochmals zu prüfen bzw. Ihr ruft den direkt Türhersteller an.
Falls die Tür nicht mehr der Zulassung entspricht habt Ihr praktisch keine Brandschutztüren mehr und somit falls das Bausoll Brandschutztüren waren, Anspruch auf Austausch.

Viel Erfolg

Hallo,
vielen Dank für den Tip. Ich werde mich an den Tür-Hersteller wenden.

Grüße, Claus-Peter

Hallo und vielen Dank für den Tip. Ich werde mich an den Tür-Hersteller wenden.

Grüße, Claus-Peter

Also ich würde mich mit dieser Frage an den Türenhersteller
wenden, die Löcher in den Türblättern erscheinen mir
bedenklich, die in den Zargen weniger.
Freundliche Grüsse Peter

Hallo und vielen Dank für den Tip. Ich werde mich an den Tür-Hersteller wenden.

Grüße, Claus-Peter