bezüglich des Straftatbestandes der Verletzung der Unterhaltspflicht habe ich eine theoretische Frage:
Gelten Hartz IV Empfänger als Leistungsunwillg, wenn Strafanzeige wegen obigen Straftatbestand erstattet wird?
Beispiel:
Papa X ist in der Insolvenz und Bezieher von Leistungen nach SGB II.
Gegen ihn ergeht ein Versäumnisurteil auf Zahlung von Kindesunterhalt.
Anschließend wird Strafanzeige erstattet.
Der Beschuldigte weist der ermittlenden Polizeibehörde umfangreiche Bewerbungsbemühungen nach, reicht eine Bescheinigung des Amtsarztes ein, welches ihm wegen gesundheitlicher Einschränkungen (u.a. GdB 70) eine eingeschränkte Vermittelbarkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt bescheinigt und ein Schreiben des Jugendamtes, das bescheinigt das Unterhaltsvorschuß geleistet wird.
Zumindest letzteres belegt doch, dass das JU geprüft hat ob der Zahlungspflichtige zahlungsfähig und -willig ist, oder?!
Ab wann gilt man bei einer Verurteilung als vorbestraft?
Und verjähren Vorstrafen?
bei UVG-Gewährung prüft das Amt nur, ob der Unterhaltspflichtige derzeit leistet, mehr nicht.
Erst zur Rückzahlung wird geprüft, ob der Unterhaltspflichtige überhaupt zahlungsfähig ist.
Ein Gewährungsbescheid ist also keine Feststellung daß der Unterhaltspflichtige nicht zahlungsfähig ist.
Gelten Hartz IV Empfänger als Leistungsunwillg, wenn
Strafanzeige wegen obigen Straftatbestand erstattet wird?
Beispiel:
Papa X ist in der Insolvenz und Bezieher von Leistungen nach
SGB II.
Gegen ihn ergeht ein Versäumnisurteil auf Zahlung von
Kindesunterhalt.
Warum Versäumnisurteil? Was hat der Hartz IV Empfänger versäumt?
Anschließend wird Strafanzeige erstattet.
Der Beschuldigte weist der ermittlenden Polizeibehörde
umfangreiche Bewerbungsbemühungen nach, reicht eine
Bescheinigung des Amtsarztes ein, welches ihm wegen
gesundheitlicher Einschränkungen (u.a. GdB 70) eine
eingeschränkte Vermittelbarkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt
bescheinigt und ein Schreiben des Jugendamtes, das bescheinigt
das Unterhaltsvorschuß geleistet wird.
Wegen des Unterhaltsvorschusses hat er jetzt nicht nur die Exfrau „am Hals“, sondern auch die Unterhaltsvorschusskasse. Die wollen nämlich auch das Geld vom Hartz IV-Empfänger zurück, das sie als Vorschuss bezahlt haben.
Wieviel Bewerbungen hat der Unterhaltspflichtige gemacht? Es müssen zwanzig bis dreißig ernsthafte Bewerbungen pro jedes MOnat (also innerhalb von drei Monaten sechzig bis neunzig Bewerbungen) sein, damit sie als ausreichende Bewerbungsunterlagen akzeptiert werden.
Zumindest letzteres belegt doch, dass das JU geprüft hat ob
der Zahlungspflichtige zahlungsfähig und -willig ist, oder?!
Nö, Jugendamt prüft nur, ob Unterhalt bezahlt wird und dass das KInd noch keine zwölf Jahre alt ist und noch keine 72 Monate Unterhaltsvorschuss kassiert hat.
Gelten Hartz IV Empfänger als Leistungsunwillg, wenn
Strafanzeige wegen obigen Straftatbestand erstattet wird?
Beispiel:
Papa X ist in der Insolvenz und Bezieher von Leistungen nach
SGB II.
Gegen ihn ergeht ein Versäumnisurteil auf Zahlung von
Kindesunterhalt.
Warum Versäumnisurteil? Was hat der Hartz IV Empfänger
versäumt?
Versäumnisurteil, weil er sich nicht geäußert hat. Es besteht offensichtlich Anwaltspflicht um sich in einem solchen Verfahren zu äussern und Anwälte habe ihm zu verstehen gegeben dass allein für die VKH Prüfung enorme Kosten auf ihn zukommen können, wenn die VKH nicht bewilligt wird. Und Die VKH würde nicht bewilligt, weil das Kind einen Anspruch hat.
Anschließend wird Strafanzeige erstattet.
Der Beschuldigte weist der ermittlenden Polizeibehörde
umfangreiche Bewerbungsbemühungen nach, reicht eine
Bescheinigung des Amtsarztes ein, welches ihm wegen
gesundheitlicher Einschränkungen (u.a. GdB 70) eine
eingeschränkte Vermittelbarkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt
bescheinigt und ein Schreiben des Jugendamtes, das bescheinigt
das Unterhaltsvorschuß geleistet wird.
Wegen des Unterhaltsvorschusses hat er jetzt nicht nur die
Exfrau „am Hals“, sondern auch die Unterhaltsvorschusskasse.
Die wollen nämlich auch das Geld vom Hartz IV-Empfänger
zurück, das sie als Vorschuss bezahlt haben.
Wieviel Bewerbungen hat der Unterhaltspflichtige gemacht? Es
müssen zwanzig bis dreißig ernsthafte Bewerbungen pro jedes
MOnat (also innerhalb von drei Monaten sechzig bis neunzig
Bewerbungen) sein, damit sie als ausreichende
Bewerbungsunterlagen akzeptiert werden.
Der Unterhaltspflichtige musste ein Paket versenden, weil ein normaler C4 Umschlag nicht für die Bewerbungen gereicht haben…
Papa X muss ja allein schon wegen der Insolvenz und des Jobcenters umfangreiche Bewerbungsbemühungen nachweisen.
Zumindest letzteres belegt doch, dass das JU geprüft hat ob
der Zahlungspflichtige zahlungsfähig und -willig ist, oder?!
Nö, Jugendamt prüft nur, ob Unterhalt bezahlt wird und dass
das KInd noch keine zwölf Jahre alt ist und noch keine 72
Monate Unterhaltsvorschuss kassiert hat.
Aber wird die Forderung nach Unterhalt dann nicht an das Jugendamt abgetreten, wen es Unterhaltsvorschuß zahlt?
Warum Versäumnisurteil? Was hat der Hartz IV Empfänger
versäumt?
Versäumnisurteil, weil er sich nicht geäußert hat.
… und zwar in einer anberaumten Gerichtsverhandlung, wo er entweder gar nicht erschienen ist oder sich dort nicht geäußert hat.
Es besteht
offensichtlich Anwaltspflicht um sich in einem solchen
Verfahren zu äussern und Anwälte habe ihm zu verstehen gegeben
dass allein für die VKH Prüfung enorme Kosten auf ihn zukommen
können, wenn die VKH nicht bewilligt wird. Und Die VKH würde
nicht bewilligt, weil das Kind einen Anspruch hat.
Auf die Möglichkeit eines Beratungsscheins für die anwaltliche Hilfe (die wahrscheinlich NICHT verpflichtend sein wird, aber hilfreich) soll noch hingewiesen werden.
Meines Wissens nach gibt es auch die Möglichkeit, bei eindeutiger Sachlage beim Jugendamt kostenfrei die Unterhaltspflicht zu bestätigen, dann hat man nicht noch die Gerichtskosten an der Backe.
Warum Versäumnisurteil? Was hat der Hartz IV Empfänger
versäumt?
Versäumnisurteil, weil er sich nicht geäußert hat.
… und zwar in einer anberaumten Gerichtsverhandlung, wo er
entweder gar nicht erschienen ist oder sich dort nicht
geäußert hat.
Es gab keine anberaumte Verhandlung. Laut Amtsgericht gilt Anwaltspflicht im KU Verfahren und PAPA x darf sich selbst nicht äussern.
Da Papa X die Kosten für einen abgelehnten VKH Antrag nicht aufbringen kann, hat er deshalb die Frist verstreichen lassen.
Es besteht
offensichtlich Anwaltspflicht um sich in einem solchen
Verfahren zu äussern und Anwälte habe ihm zu verstehen gegeben
dass allein für die VKH Prüfung enorme Kosten auf ihn zukommen
können, wenn die VKH nicht bewilligt wird. Und Die VKH würde
nicht bewilligt, weil das Kind einen Anspruch hat.
Auf die Möglichkeit eines Beratungsscheins für die anwaltliche
Hilfe (die wahrscheinlich NICHT verpflichtend sein wird, aber
hilfreich) soll noch hingewiesen werden.
Meines Wissens nach gibt es auch die Möglichkeit, bei
eindeutiger Sachlage beim Jugendamt kostenfrei die
Unterhaltspflicht zu bestätigen, dann hat man nicht noch die
Gerichtskosten an der Backe.
Seitens des Jugendamtes gab es längst einen bewilligten Unterhaltsvorschuß und Papa X hat dem Jugendamt gegenüber auch erklärt, er wolle Unterhalt zahlen, sobald er einen Job gefunden hat.
Versäumnisurteil, weil er sich nicht geäußert hat.
… und zwar in einer anberaumten Gerichtsverhandlung, wo er
entweder gar nicht erschienen ist oder sich dort nicht
geäußert hat.
Laut Amtsgericht gilt
Anwaltspflicht im KU Verfahren und PAPA x darf sich selbst
nicht äussern.
Da Papa X die Kosten für einen abgelehnten VKH Antrag nicht
aufbringen kann, hat er deshalb die Frist verstreichen lassen.
Ich entschuldige mich vielmals, in Unterhaltssachen gilt nach dem neuen FamFG in 1. Instanz tatsächlich Anwaltspflicht vor Gericht. Mein Fehler.
Meines Wissens nach gibt es auch die Möglichkeit, bei
eindeutiger Sachlage beim Jugendamt kostenfrei die
Unterhaltspflicht zu bestätigen, dann hat man nicht noch die
Gerichtskosten an der Backe.
Seitens des Jugendamtes gab es längst einen bewilligten
Unterhaltsvorschuß und Papa X hat dem Jugendamt gegenüber auch
erklärt, er wolle Unterhalt zahlen, sobald er einen Job
gefunden hat.
Man kann vor dem Jugendamt per Urkunde einen Unterhaltstitel fertigen lassen, der in vollstreckbarer Form vorliegt - damit erübrigt sich ein Gerichtsverfahren zur Erlangung dieses Titels. Dürfte auch nicht ganz kostenfrei sein, aber sicher deutlich günstiger als ein Gerichtsverfahren mit Anwalt.