Hallo liebe www-Gemeinde, ich hätte gerne einmal eine Einschätzung zu folgendem fiktiven Fall:
Eine Frau (KM) hat einen fast 14 Jahre alten Sohn, für den der Kindsvater (KV) die Vaterschaft anerkannt hat, seit dessen Geburt aber nur sehr unregelmäßig Unterhalt bezahlt. Zunächst erhielt die KM noch Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, allerdings heiratete sie als der Sohn 4 Jahre alt war, einen anderen Mann, so dass ab diesem Zeitpunkt der Unterhaltsvorschuss nicht mehr geleistet wurde.
Der KV (seinerseits stolzer Erzeuger dreier Kinder von drei verschiedenen Frauen und Inhaber eines kleinen - nicht so recht funktionieren wollenden - Handwerksbetriebes) hat einerseits offenbar wirklich ein paar Schwierigkeiten, allen finanziellen Forderungen gerecht zu werden, zeigt andererseits aber auch nicht den Willen, zu bezahlen mit der Begründung, für den Sohn der KM sei gesorgt (mit einem monatlichen Einkommen des Ehemannes von auch nur ca. 1500€ netto,) daher habe er in erster Linie an die Mütter der beiden anderen Kinder gezahlt.
Der KV gab vor dem Richter zu, nicht wirklich zahlen zu wollen, da ihm der Umgang zu seinem Sohn verweigert würde. Dies istin Wahrheit wiederum eine Mischung aus nicht wollen, andererseits geht dies aber auch zum Teil aber auch von der KM aus; wirklich ernsthaft bemühen will sich der KV um den Umgang aber nicht.
Durch eine bestehende Beistandschaft vom Jugenamt gab es über die Jahre hinweg immer wieder Mahnungen, Termine (zu denen der KV nicht erschien), Pfändungstermine (zu denen niemand angetroffen wurde) usw.
Vor 3-4 Jahren ca. gab es ein erstes Verfahren gegen den KV wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, welches aber durch eine einmalige Zahlung von 900€ eingestellt wurde.
Da aber auch weiterhin die Zahlungen an die KM zum größten Teil ausblieben, wurde im Frühling letzten Jahres erneut ein Vefahren gegen den KV eingeleitet.
Zum ersten angesetzten Termin erschien der KV nicht.
Zum zweiten angesetzten Termin durfte der KV dann unter persönlichen Begleitschutz erscheinen.
Mit der Auflage des Richters, über einen Zeitraum von 12 Monaten regelmäßig einen Betrag von 100 € (welcher vom KV selbst vorgeschlagen wurde, da er diesen Betrag erübrigen könnte) an die KM zu entrichten und der Erläuterung, dass das KV mit dem Geld, welches er generell bezahlen könne, alle drei Mütter seiner Kinder zu gleichen Teilen bedienen müsse, wurde das Verfahren vorübergehend eingestellt.
In den darauffolgenden Monaten besserte sich die Zahlungsmoral nicht. Es wurde ein mal freiwillig bezahlt, der Betrag für weitere vier Monate wurde wieder nur sehr verspätet nach teilweise zweimaligem Mahnen geleistet, nun besteht alleine für den Zeitraum seit 1. August 2014 wieder ein Rückstand von von 300€.
Insgesamt hat sich seit der Geburt des Sohnes ein Betrag von 28500€ (nur für dieses Kind) angehäuft.
Zwischenzeitlich scheint auch eine Krankenkasse einen Insolvenzantrag für den Betreib des KV gestellt zu haben.
Nun wurde das Verfahren wieder aufgenommen und ein Termin für Juni angesetzt.
Nun könnten sich der Kindsmutter ja theoretisch folgende Fragen stellen:
Vor etwa 10 - 15 Jahren hat der KV wohl bereits eine Bewährungsstrafe von 1 Jahr erhalten. Weswegen weiß sie nicht. Aufgrund der Eigenschaften des KV könnte dies aber wegen BtMG, Körperverletzung oder Einbruch gewesen sein.
Hat eine bereits verbüßte Bewährungsstrafe Einfluss auf ein Urteil in der anstehenden Verhandlung? Ist es ausschlaggebend, weswegen die Bewährung ausgesprochen wurde (in diesem Fall handelt es sich ja um andere Vergehen/Straftaten).
Der Kindsmutter ist bewusst, dass es schwierig ist, eine Prognose zu stellen, zumal es auch sehr auf den Richter ankommt. Doch was wären mögliche Szenarien für den Ausgang der Verhandlung?
Die KM ist langsam aber sicher relativ gereizt, da es ein erwachsener Mann schafft, seit 14 Jahren Behörden und Ämtern auf der Nase herumzutanzen, ohne wirkliche Konsequenzen spüren zu müssen. Sie hat sich bereits damit abgefunden, diese 28000 € nie auch nur im Ansatz zu sehen.
Mit einer tatsächlichen Freiheitsstrafe für den KV (nicht zur Bewährung ausgesetzt) wäre niemandem gedient, da so der finanzielle Rückstand erst recht nicht aufzuholen ist, dessen ist sich die KM auch bewusst, aber irgendwann muss es doch auch hier einmal ums Prinzip gehen, dass die Mutter zusammen mit ihrem Ehemann gefühlte 85% der emotionalen als auch der finanziellen Verantwortung trägt, und sich der KV aber seit jeher drücken kann.
Wie wären in dem hier frei erfundenen Fall Eure Einschätzungen?
Vielen Dank schon mal das Lesen der irgendwie doch recht lang geratenen Geschichte, da ging wohl irgendwie die Phantasie mit dem Threadersteller durch…
Viele Grüße!
pflaume