Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Ist es erlaubt, ein Gespräch mit einer anderen Person versteckt aufzuzeichnen, wenn es nur der Erinnerung* dient und nach einmaligem Ansehen (zuhause) gelöscht wird?

*bzw. um auf z.B. Körpersprache des Gegenübers zu achten

http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

Hallo,

Du lieferst die Quelle doch selbst:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sind also Sendungen mit versteckter Kamera und Tonaufnahme (z.B.: verstehen sie Spaß) illegal?

Sind also Sendungen mit versteckter Kamera und Tonaufnahme
(z.B.: verstehen sie Spaß) illegal?

Eindeutig ja, auch wenn sich die Medien da häufig nicht dran halten.

Ich erinnere hier an das Thema Ypsilanti:

http://satundkabel.magnus.de/buntes/artikel/update-y…

Gruß

S.J.

Ich bin schon wieder völlig fasziniert, dass es 2 Sterne bereits für die Frage gibt…

Aber egal:

Sind also Sendungen mit versteckter Kamera und Tonaufnahme
(z.B.: verstehen sie Spaß) illegal?

Eindeutig ja, auch wenn sich die Medien da häufig nicht dran
halten.

Na, hier muss wohl deutlich differenziert werden.

Gerade die Vorfälle, die in Sendungen wie versteckte Kamera vorkommen, fallen hierunter nicht, weil die Äußerungen der Gefilmten, bzw. Aufgenommenen nicht vertraulich sind. Die wenigsten (mir ist tatsächlich keine bekannt) der dort gezeigten Sitautionen fallen hierunter, denn:

„Die Äußerung muss nichtöffentlich gemacht sein. Dies ist der Fall, wenn sie nicht für einen größeren, nach Zahl und Individualität unbestimmten oder nicht durch persönliche oder sachliche Beziehungen miteinander verbundenen Personenkreis bestimmt oder unmittelbar verstehbar ist […] Nicht geschützt sind nach dem Grundgedanken des § 201 aber auch solche Äußerungen, die zwar nicht an die Öffentlichkeit gerichtet sind, die aber – dem Sprecher bewusst(!) – so in der Öffentlichkeit erfolgen, dass sie von Dritten ohne besonderes Bemühen mitangehört werden können und damit faktisch öffentlich sind“ (Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 27. Auflage 2006 § 201 Rdn. 4 ff. m.w.N.).

Die meisten der Szenen spielen aber gerade in Öffentlichkeiten wie Restaurants, Plätzen, Tankstellen, etc. Dem Sprecher muss dabei ja nicht bewusst sein, dass mitgeschnitten wird, sondern, dass sein Wort durch Dritte, ihm unbekannte Personen mitgehört werden kann. Das genügt bereits, um die Strafbarkeit zu negieren.

Bei anderen Sendungen kann das natürlich anders aussehen.

Im Übrigen stellt sich die Frage, ob die dort regelmäßig erteilte nachträgliche Genehmigung den Tatbestand nicht ohnehin entfallen lässt („unbefugt“) oder zumindest eine rechtfertigende Einwilligung erzeugt. Dazu habe ich jetzt aber nichts gefunden.

Es ist zudem zu beachten, dass eine Verneinung einer Strafbarkeit gem. § 201 StGB noch nichts darüber aussagt, ob das Vorgehen zivilrechtlich zulässig ist. Es ist dann halt nur nicht (zudem) strafbar.

Gruß
Dea

Hallo,

Ich bin schon wieder völlig fasziniert, dass es 2 Sterne
bereits für die Frage gibt…

Die Faszination teile ich uneingeschränkt

Na, hier muss wohl deutlich differenziert werden.

Das muss man immer. Ich habe bewusst den Fall Ypsilanti als Beispiel genannt, denn hier ist die Rechtslage eindeutig gewesen.

Zudem habe ich dem Titel „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ entnommen, dass es eben nicht um öffentliche Äußerungen geht.

Gruß

S.J.

Gut, dann kann man ja raus auf die Straße gehen und die ganzen Frauen, die man anspricht heimlich filmen (lassen), um sich hinterher zu verbessern.

Vielen Dank!

Die Titelwahl basiert auf dem Gesetz, was eventuell in Kraft tritt.

Wenn man sich auf der Straße unterhält (und die ganze Zeit fremde Leute an einem vorbei gehen), dann ist das ja öffentlich.

Die Titelwahl basiert auf dem Gesetz, was eventuell in Kraft
tritt.

Du meinst wohl eher, der Paragraph, der Anwendbar wäre…

Wenn man sich auf der Straße unterhält (und die ganze Zeit
fremde Leute an einem vorbei gehen), dann ist das ja
öffentlich.

Eben. Öffentlich und vertraulich sind aber völlig gegensätzliche Eigenschaften.

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlichkeit
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertraulichkeit

Gruß

S.J.