Also,
zunächst mal ein ernster Hinweis. Als Mitglied einer MAV wie auch eines Betriebsrates braucht man schon eine Qualifikation. Die wird kostenlos angeboten, wenn man Gewerkchaftsmitglied ist. Das würde ich nicht nur deswegen empfehlen, sondern auch, weil man sich dann beraten und unterstützen lassen kann. Empfehle verdi.de.
Nun zu den Fragen. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist die Lohnfestsetzung dem Betriebsrat als Tätigkeit verboten. Das dürfen nur Gewerkschaften, aus gutem Grund.
Gibt es keinen Tarifvertrag, kann der Arbeitgeber erst einmal den Beschäftigten zahlen, was er will. Er beurteilt die Menschen, ihre Arbeitsplätze etc. Abweichungen muss er ggf. mit Gründen versehen.
Mit MAVen kenne ich mich nicht aus. Betriebsräte haben das Recht, die Gehaltslisten einzusehen, sie sollten das auch tun.
Ich würde hier keinen Verstoß gegen Gleichbehandlung sehen (in rechtlicher Hinsicht mit entsprechenden Möglichkeiten)
Über die Einkommen der Beschäftigten habt Ihr Stillschweigen zu bewahren. Allenfalls könnte man generell ansprechen, dass es hier eine Ungleichbehandlung gibt. Dabei darf man aber niemanden, auch nicht indirekt outen.
Ihr könnt überlegen, was Ihr tut. Ich halte ein Entgegenkommen eines Arbeitgebers in Einzelfällen grundsätzlich nicht für falsch. Greift man das an, wird er sich in anderen, womöglich schwierigen Fällen, nicht dazu bereit erklären. Das kann man wollen oder auch nicht.
Viele Grüße
Peter