Verletzung in dunkler Tiefgarage

Liebe Gemeinde, folgendes Problem und Frage.

In einer Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses ist schon seit 8 Wochen die Notbeleuchtung (eine Leuchtstoffröhre, die immer brennt) defekt.
(Gesamt rd. 20 Stellplätze und 15 Röhren in der TG)
Im Hausflur am Eingang ist für den Hausmeister und Hausverwaltung eine Pinnwand, auf der diese Probleme von den Mietern angeschrieben und eigendlich behoben werden.
Also seit den besagten Wochen tut sich nichts wegen der Schadensbehebung seitens der Verwaltung.
Wenn mann jetzt nicht schnell genug in der TG aus dem Auto zum Kellerausgang in den Hausflur gelangt, steht man im warsten Worte im Dunklen. (z. B. Einkaufstüten im Kofferraum oder Kleinkind vom Rücksitz befreien)
Wer ist bei einem Sturz in der dann plötzlich auftretenden Dunkelheit haftbar zu machen, wenn man jetzt z.B. auf Split ausrutscht oder über einen Gegenstand stolpert?

Was ist, wenn man dann wegen evtl. Verletzungen nicht mehr seinen Sport nachgehen kann oder sogar Probleme mit der Arbeitsstellung bekommt?

Wäre Nett, wenn jemand seine Erfahrung oder Kenntnis mitteilen könnte.

Vielen Dank vorab und viele Grüße aus dem tiefsten Bayern.

Bernd