Mal angenommen jemand ist im besitz eines resthofs.
derjenige wohnt in dem haus und hat ein teil an eine partei vermietet.
Jetzt ist aber der eigentliche hof verpachtet worden.
Die mieter müssen jetzt um zu ihrem auto (garagenplatz auf dem hof)
über selbigen und stürzt dabei da nicht von schnee geräumt wurde.
Wer ist daran jetzt schuld?
klar die verletzte person selber, hätte ja aufpassen können. 
Aber wer ist denn nun in der pflicht zu räumen?
Der mieter?
Der vermieter?
Der Pächter?
Hallo Grabbelmann,
der Eigentümer - ist zwar nicht schuld, aber verantwortlich.
Gruß!
Horst
Hallo,
Aber wer ist denn nun in der pflicht zu räumen?
Der mieter?
Der vermieter?
Der Pächter?
Weitere und unter Umständen entscheidende Fragen könnten die nach der Uhrzeit sein und wann der Schneefall eingesetzt hat.
Grüße
Weitere und unter Umständen entscheidende Fragen könnten die
nach der Uhrzeit sein und wann der Schneefall eingesetzt hat.Grüße
Na sagen wir mal am mittwoch um 12:00 uhr fallen die flöckchen
und am donnestag um 12:00 falle ich auf die nase!
Aber inwiefern könnte dies denn interessant sein?
Also zunächst stellt sich in der Tat die Frage, ob überhaupt jemand verpflichtet wäre, den Bereich zu beräumen. In den Gemeinden ist eine Räumpflicht ja in der Regel nur für klar definierte Bereiche geregelt. An anderen Stellen sieht man schon mal ein Schild, mit dem Hinweis, das nicht geräumt wird und das Betreten somit auf eigene Gefahr erfolgt. Stellenweise ist dies dann auch berechtigt.
Aber mal angenommen es wäre jemand verpflichtet und könnte im Schadenfall tatsächlich haftbar gemacht werden.
Dann spielt die Zeit insofern eine Rolle, als das niemand 2 Sekunden nach Blitzeis alles gestreut, geräumt haben müßte. Auch während des Schneefalls ist niemand verpflichtet zu streuen oder zu Räumen (etwas anderes ist wieder Dauerschneefall, da muss man dann ggf. wiederholt streuen und räumen). Diese Pflicht setzt erst nach Ende des Schneefalls ein. Dann wird im Algemeinen auch nur von einer Räumpflicht zwischen 07.00 und 21.00 Uhr ausgegangen (variiert aber von Gemeinde zu Gemeinde).
Daher ist die Frage nach der Zeit des Unfalls durchaus nicht ganz unberechtigt.
Grüße