Verletzung nach Verkehrsunfall

Guten Abend,
habe folgende Frage/Problem. Hatte heute einen Verkehrsunfall. Habe mit meinem Fahrrad über einen Gehweg abgekürzt. Dabei kam ein älterer Mann sehr schnell aus seiner Ausfahrt und erwischte mich frontal und ich flog über das Auto und knallte auf den Boden. Die Polizei kam anschließend und mir wurde eine Teilschuld zugesprochen, im großen waren sie aber auf meiner Seite… Bin mir auch bewusst das ich mit dem Fahrrad nichts auf dem Gehweg zu suchen habe! Darum geht’s aber hier nicht… nach dem Unfall war ich etwas unter Adrenalin und hatte keine großen Schmerzen, da ich auch nicht viel Zeit hatte, habe ich mehrfach den Rettungswagen abgelehnt da nur die Hände ein bisschen aufgerieben waren und das Knie leicht weh tat… jetzt zur Frage/ zum Problem…: habe inzwischen immer mehr Schmerzen im Knie und mein unterer Rücken fühlt sich komisch an. Bin ich verpflichtet jetzt abends noch etwas dagegen zu Unternehmen wie zum Beispiel mich bei einem Unfallarzt zu melden oder kann ich einfach abwarten und wenn es bis morgen besser ist es einfach dabei belassen oder halt erst morgen zum normalen Hausarzt nach der Arbeit gehen? Ich hoffe ja es ist nur eine leichte Prellung, es ist auch nicht geschwollen. Danke für die Hilfe/Antwort. Liebe Grüße und einen schönen Abend!

Das war übrigens auf dem Heimweg von der Arbeit. Deswegen die Frage… zwecks Berufsgenossenschaft falls es doch mehr als eine Prellung ist. Danke!

Servus,

in welchem Land hat sich das

denn zugetragen? Das mit der Gewaltenteilung ist doch eigentlich inzwischen ziemlich verbreitet?

Schöne Grüße

MM

Du solltest ganz schleunigst Deine Verletzungen von Deinem Hausarzt besichtigen, feststellen, behandeln und dokumentieren lassen. Und das dann an die Polizei weitergeben. Weil Du den Rettungsdienst abgelehnt hast, ist er als Unfallfolge bislang nicht erfasst.
Das ist auch wichtig für die Berufsgenossenschaft.
LG

Ich meinte Deine Verletzungen, die bislang als Unfallfolge nicht existent sind.

Erstmal Danke für die schnelle Antwort. Das war in Deutschland aber es geht mir ja wie gesagt absolut nicht um die Schuldfrage sondern lediglich darum ob ich verpflichtet bin, wenn ich doch stärkere Beschwerden habe, sofort zum Arzt zu gehen oder ob ich bis morgen warten kann. Mein Knie tut immer mehr weh und mein unterer Rücken an der Wirbelsäule schmerzt etwas. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Danke

Okay vielen Dank für die schnelle Antwort, ich werde morgen meinen Hausarzt aufsuchen, der hat ja heute schon geschlossen. Danke und Liebe Grüße!

Servus,

grundsätzlich musst Du mit allem, was die Berufsgenossenschaft betrifft, zum Durchgangsarzt der Berufsgenossenschaft. Bei leichteren Verletzungen darf auch ein niedergelassener Allgemeinmediziner aufgesucht werden, aber der Haken daran ist, dass der Patient ja nicht beurteilen kann, wie schwer oder leicht er verletzt ist.

Um diese Zeit haben eh keine niedergelassenen Ärzte mehr Sprechstunde. Also heute noch zur nächsten Unfallaufnahme; die Unfallchirurgen an den Kliniken sind häufig von den Berufsgenossenschaften als Durchgangsärzte zugelassen.

Das Personal wird Dir dankbar sein, wenn Du nicht erst um zehne daherkommst.

Schöne Grüße

MM

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Gut so! Habe selber nun ziemliche Malessen mit den Spätfolgen eines als lala abgetanen uralten Sportunfalls. Wenns teuer wird, streiten sich die Versicherungsträger halt gern.

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Echt der Hammer wie schnell hier die Antworten kommen! Okay klingt plausibel. Der Polizist hat mir sein Name und Revier gegeben vielleicht Probiere ich ja das dort auch zu hinterfragen, möchte die ja nicht unnötig nerven hehe. Werde dann wohl oder übel den weg zum Krankenhaus gehen müssen. Sowas blödes :frowning: naja. Aber vielen Dank für Ihre/Deine Antwort. Hätte nie gedacht das hier so schnell Rückmeldung kommt. Echt top. Hoffe das wird schnell wieder. Danke und schönen Abend!

Servus,

das ist (1) zu spät, da nicht unverzüglich, und
(2) wahrscheinlich die falsche Adresse, weil Ausnahmen von dem bei Arbeitsunfällen zwingenden Besuch beim Durchgangsarzt (es gibt noch ein paar, die hier aber nicht greifen) unter den Bedingungen erlaubt sind:

  • bei kleinen Unfällen, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht über den Unfalltag hinaus besteht und die Behandlung nicht länger als eine Woche dauert. In diesem Fall kann der behandelnde Arzt die Behandlung ohne Überweisung an einen D-Arzt durchführen;
  • wenn der Verletzte keine bestimmten Heil- oder Hilfsmittel benötigt und zur Klärung der Diagnose die Hinzuziehung eines anderen Facharztes nicht erforderlich ist;

Die Berufsgenossenschaften sind dafür bekannt, dass sie grundsätzlich und immer alles nutzen, um eine Leistung zu verweigern. So leicht täte ich es der BG an Deiner Stelle nicht machen.

Aber es ist Deine Sache - mach einfach, was Du willst, egal wie verkehrt es ist.

Schöne Grüße

MM

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Sollte es Schwierigkeiten geben kannst Du dem Arzt morgen sagen, dass Du nicht klarer Sinne gewesen bist und unter Schock gestanden hast und nachdem Du geschlafen hast erst Schmerzen wahrnehmen konntest bzw. angemessen darauf reagieren konntest.

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Ja ich gebe dir vollkommen recht bin jetzt auf dem Weg zum Klinikum und dem Durchgangsarzt vor Ort. Wie gesagt vielen lieben Dank für die schnellen und nützlichen Antworten! Liebe Grüße

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OK, keine Kommentare zum Hergang…

Was ist mit deinem Rad? Wenn es nicht nur ein Baumarktrad ist, würde ich dir empfehlen, das begutachten zu lassen.

Ist ein Mountainbike von Stevens, hatte eine leichte Beschädigung schon davor der Schaden wurde von der Polizei auf 200 Euro geschätzt am Fahrrad und auf 500 Euro am Auto da es auch schon vorher etwas beschädigt war. Da ich über den Gehweg abgekürzt hab und mit meinen 26 Jahren dort absolut nichts zu suchen habe wurde mir eine Teilschuld zugesprochen mit 25 Euro Verwarnungsgeld, dem Autofahrer etwas mehr da er viel zu schnell ankam aus seiner Haus Ausfahrt. Hätte ja auch ein kleines Kind sein können so die Polizei. Ist mir voll in die Seite rein und ich im Bogen übers Auto auf den Boden geķlatscht… Kurz gesagt Polizei sagt da beide Teilschuld haben bleibt entweder die Private Einigung oder das Zivilgericht. Allerdings ist das mit viel Kosten, Nerven und Zeit verbunden, dass wollen wir uns beide ersparen. Danke für die Antwort! LG

Hallo,

hier die offizielle Aussage einer BG (mit Suchfunktion nach Durchgangsärzten):

Bei allen Ärzten und anderen Leistungserbringern immer sofort darauf hinweisen, dass es ein Arbeitsunfall war. Auf allen Rezepten darf nur die BG, nie die Krankenkasse stehen.

Gruß
RHW