Hallo Zusammen,
ich habe folgende Frage:
Wenn zwei Kinder gemeinsam beschließen einen gestellten Film mit Handy aufzunehmen, wobei das eine Kind filmt und das andere die Szene spielt. Ist hier das Persönlichkeitsrecht des aufgenommenen Kindes verletzt, wenn die Eltern dieser Aufnahme nicht zugestimmt haben?
Vielen Dank schon mal für Ihre Antworten.
Viele Grüße
Katja
Hallo,
nein, wieso sollte es?
Beatrix
Hallo Beatrix,
vielen Dank für deine Einschätzung. Die Behauptung, dass das die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt, kommt von der EDV-Lehrerin unserer Tochter. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass das richtig ist, aber es letztlich nicht weiß, war es eine Frage wert. Vielen Dank nochmal.
Katja
Persönlichkeitsrecht bedeutet ja „nur“ - freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Vielleicht meinte die Lehrerin ganz andere Aspekte,
z.B. bei einer Veröffentlichung des Filmes Rechte am eigenen Bild oder Recht auf informelle Selbstbestimmung.
LG Beatrix
Wenn zwei Kinder gemeinsam beschließen einen gestellten Film
mit Handy aufzunehmen, wobei das eine Kind filmt und das
andere die Szene spielt. Ist hier das Persönlichkeitsrecht des
aufgenommenen Kindes verletzt, wenn die Eltern dieser Aufnahme
nicht zugestimmt haben?
kann sein. kommt auf das alter etc. des kindes an. siehe:
http://www.boden-rechtsanwaelte.de/deutsch/aktuelles…