Ich war heute einkaufen und bin an einem Regal aus Metall mit Gewürzen vorbei gelaufen. Direkt nach dem Regal musste ich um die Ecke laufen da ich dort hin wollte.
Das Regal war im unteren Bereich Beschädigt und stand deshalb ca. 10cm hervor, dort blieb ich mit meinem Bein hängen und und verletzte mich, ca. 2Euro große Stelle an der meine Oberhaut ab geplatzt ist, geblutet hat es nicht, aber die stelle war sofort rot und schwoll an, zudem hatte bzw. habe ich dort nun ziemliche Schmerzen.
Meine Lebensgefährtin war bei mir und wir machten von dem kaputten Regal Bilder. Danach ging ich zur Information und lies den Marktleiter ausrufen. Dieser schaute sich das ganze an Verletzung und Regal, das er darauf hin sofort entfernen lies. Er entschuldigte sich bei mir und ging.
Als ich den Markt verlassen wollte kam die Infodame auf mich zu und übergab mir ein kleines Präsent.
Da ich weiterhin Schmerzen habe und meine Haut dort geplatzt ist, werde ich am Montag auf jeden Fall zum Arzt gehen, für mich ist das mit dem Präsent so nicht abgetan.
Kann man für so was Schmerzensgeld verlangen, oder wie verhält man sich sonst bei so was? Es ist nicht nur eine kleine Schramme, die in ein paar Stunden vergessen ist.
Hast du eine Unfallversicherung, wenn ja sofort melden.Ich würde auf jeden FAll zum Arzt gehen und ihm den Sachverhalt darlegen.Auch ein Supermarkt hat eine Versicherung und wenn aus dieser Verletzung mehr Komplikationen entstehen, musst du das dort melden.
Mit dem Präsent hat man dich bloss abgespeist, weil sonst wieder viel Papierkram ausgefüllt werden muss.Frag dort erst mal nach dem Geschäftsführer und lass dich nicht abspeisen. Viel Glück und Gute Besserung
Lieben Gruss Silly55
Als Grundsatz gilt, dass derjenige den Schaden zu tragen hat, der ihn erleidet, es sei denn, jemand sei durch Gesetz oder Vertrag haftbar. - Wer oder was könnte in Frage kommen? Eine andere Person, die den Schaden widerrechtlich oder schuldhaft zugefügt hat, gibt es nicht oder ist diejenige Person, die das Gestell beschädigt hat, auch für den Folgeschaden verantwortlich? Oder sind der Filialleiter und die Angestellten, die das beschädigte Gestell nicht sofort entfernten, haftbar? Oder greift die Produktehaftpflicht wegen einer ungünstigen Konstruktion des Verkaufsgestells? Kommt Haftung des Grundstückbesitzers BGB §836 in Frage?
Ich habe mich nun eine Stunde lang intensiv mit Deiner Frage beschäftigt, gegoogelt und in Gesetzen nachgeschlagen. Leider bin ich nicht fündig geworden.
wenn ein Verschulden nachgewiesen werden kann und eigenes Unvermögen ausgeschlossen werden kann haftet der Ladenbesitzer. Gegen soetwas sind sie i.R. versichert. Der Ladenbesitzer hat schon von sich aus gezeigt, dass ihm die Sache leid tut.
Also Schmerzensgeld gibt es für so etwas zu Glück nicht, da kein Vorsatz und du dich hinterher ohne ärztliche Versorgung fortbewegen konntest. Ein paar Schmerzen wirst du schon aushalten können, bis ja kein Mä… . D ist nicht die UsA - zum Glück!
… dort blieb ich mit meinem Bein hängen und und
verletzte mich, …
Hier geht es um einen konkreten Fall und nicht um eine allgemeine Betrachtung, daher wäre eine Antwort unzulässige Rechtsberatung.
Kann man für so was Schmerzensgeld verlangen, oder wie verhält
man sich sonst bei so was?
Aber schau mal hier, da gibt es eine Sammlung von Schmerzensgeldurteilen mit Beschreibung der Schwere der Verletzung. Daraus lässt sich ableiten, wo ungefähr Deine Verletzung einzuordnen wäre.
Hallo,
verlangen kann man ne ganze Menge, ob man es bekommt, sei mal dahingestellt.
Hier könnte ein Verschulden des Ladeninhabers vorliegen - die Rechtsgrundlage wäre die „culpa in contrahendo“, also das „Verschulden bei Vertragsabschluss“.
Der die Krankenkasse würden sich über eine Mitteilung, dass ein anderer Schuld ist, sicher freuen, da sie dann die Behandlungskosten von dort zurückfordern kann.
Ein evtl. Schmerzensgeldanspruch muss vom Geschädigten eingeklagt werden - vielleicht hilft die Beratung beim Anwalt da etwas über die Erfolgsaussichten zu erfahren.
Rechtsgrundlagen hierfür existieren durchaus (als erstes denke man da immer mal an §823 BGB), aber, ohne dir zu nahe treten zu wollen, oder mir ein ärztliches Urteil anzumaßen:
Man reißt sich halt mal ein Stückchen Haut ab. Das kann auch mal am selben Tag ein paar Stunden weh tun. Wenn ein Kind geschubbst wird, hinfällt und sich das Knie aufschlägt, denkt ja wohl auch keiner gleich an Schadenersatz. Und das blutet oft sogar…
Ich würde vorsichtig schätzen, dass dich ein persönlicher Besuch beim Anwalt schon mehr kostet als die für diesen Fall anzudenkende Schadenersatzsumme.
Solltest du dir jedoch unmittelbar durch diesen „Kontakt“ mit dem Regal eine Blutvergiftung oder ähnliche ernste Verletzungen zugezogen haben, würde ich meine Ansicht dazu natürlich relativieren. Dann, wie gesagt, §823 BGB und den Rest dem Anwalt überlassen.
Also selbstverständlich hat der Supermarkt da gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen und natürlich können Sie Schmerzensgeld einfordern!
Ein kleines Problem könnte lediglich das bereits angenommene Präsent sein…
Bin gespannt, wie es ausgeht…normalerweise müsste man einfach nochmal zum Supermarkt, die geschwollene Wunde zeigen (und den ärztlichen Befund = Blutvergiftung etc., ggf. Krankschreibung/Verdienstausfall… mitteilen) und das informell klären.
Wenn nicht: Schriftlich Sachverhalt schildern, Arztbefund und Fotos dazu und mit Gericht drohen => per Einschreiben an Marktleiter!
Schmerzensgeld gibt es bei einer schuldhaften Beeinträchtigung Deiner Gesundheit. Der Markt hat eine Verkehrssicherungspflicht, daraus lässt sich eine Schuld dann ableiten, wenn nicht regelmäßig kontrolliert wurde. Das wirst Du beweisen müssen. Du wiederum darfst nicht „blind“ durch die Gegend laufen. Wäre das auch bei der üblichen Sorgfalt beim Begehen des Marktes passiert?
Du verstehst? Aus der Verkehrssicherungspflicht allein ist nur selten Schadenersatz zu erlangen. Es fehlt am aktiven Tun eines Beschäftigen, wenn z.B. der Gabelstapler auf der anderen Seite das Ganges eine Palette durchdrückt und die in Deinen Gang fällt.
Aber schildere den Vorgang mal der Hauptverwaltung des Marktes, vielleicht bekommst Du ja noch etwas mehr. Eine Klage würde ich deswegen nicht einreichen.
es gibt eine Tabelle im Netz worin enthalten ist was von Dir wieviel wert ist auch bei Verletzungen.
wenn Du stark eingeschränkt bist oder warst und auch beim Doc in Behandlung, könnte es sich (möglicherweise) lohnen zum (guten)Anwalt zu gehen mit allen Befunden und dem Foto natürlich!
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Ich habe 1500Euro Schmerzensgeld erhalten nachdem sich die Anwälte nach einem Briefwechsel geeinigt hatten, alle sonstigen Kosten Anwalt etc. wurden voll übernommen.
Vielen Dank für eure Bemühungen.