Verletzung Urheberrecht?

A ist Angler und hatte zuletzt einen kapitalen Fang. Davon eigene Fotos gemacht und in einer geschlossenen Facebookgruppe gezeigt.

Heute bekam A einen Anruf von einem Bekannten, dass sein Foto in einem gedruckten Angelmagazin abgebildet wurde, mit Nennung seines Namens. Es wurde aber nicht von ihm persönlich eingereicht, noch hat er jemnanden autorisiert. Aus verschiedenen Gründen sollte diese Foto nicht publik werden.

Es gibt doch das Recht am eigenen Bild, danach müsste es sich um eine Urheberrechtsverletzung handeln.

Welche Handhabe hat er gegen den Verlag - auch in Bezug auf Nennung des Namens der Person, die es dort eingereicht hat.

Danke für Tipps.

Hallo

Da bringst Du zwei Rechte durcheinander:

1.) Recht am eigenen Bild. Hierbei ist es von Interesse, ob ich auf einem Bild abgebildet werde und dieses Bild vielleicht und wenn ja wo veröffentlich wird.

2.) Das Recht des Urhebers. Hierbei geht es um das Recht dessen, der das Bild „geschossen“ hat.

Aber in der Tat können bei der Veröffentlichung beide Rechte gleichermaßen berührt sein. Zum einen ist der Angler ja (nach Deiner Beschreibung) der Urheber des Bildes und zum anderen ist er die abgebildete Person.

Aus diesem Grunde könnte man den Verlag auf Unterlassung der Verletzung des Rechtes am eigenen Bild „ansprechen“ und/ oder ihm die unerlaubte Nutzung des Bildes untersagen.

Ganz gewiefte Zeitgenossen werden dem Verlag vielleicht auch noch eine Rechnung für die bisherige Verwendung des Bildes zuschicken.

So machen es vor allem große Bildagenturen mit Nutzern ihrer Bilder.

Grüße

Steht irgendwo was in den AGB von FB, dass man seine Rechte an die Bilder abtritt?

Ja, Müsste man halt prüfen ob FB die Nutzungsrechte an dem Foto an die Angelzeitschrift übertragen hat. → https://ggr-law.com/fotorecht/faq/foto-facebook-fotografen-exklusive-nutzungsrechte/

Noch ein Grund, warum mein Konto dort seit drei Jahren verwaist ist

gemäß deinem eigenen link ist das schlicht nicht möglich.

Und was bedeutet dann der Passus aus meinem Link?

„Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte an geistigem
Eigentum (sog. „IP-Inhalte“) fallen, erteilst du uns durch deine
Privatsphäre- und App-Einstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns
eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie,
weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im
Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“).“

du musst einfach nur ein wenig weiterlesen.
machst du das nicht, wenn du uns hier irgendwas verlinkst?
zitat aus deinenm link:
„Es sind all die Nutzungen für Facebook erlaubt, die für den Betrieb eines sozialen Netzwerkes üblich sind.“
ist eine weitergabe an ein printmagazin neuerdings üblich für den betrieb eines sozialen netzwerks? da behaupte ich jetzt einfach mal: nein, das ist es nicht.

Solltest du vielleicht auch mal machen. Hervorhebung von mir:

"Man kann darüber streiten, ob eine Unterlizenzierung an andere
Unternehmen tatsächlich dem Vertragszweck entspricht. Es sind all die
Nutzungen für Facebook erlaubt, die für den Betrieb eines sozialen
Netzwerkes üblich sind. Soziale Netzwerke befinden sich in einem
stetigen Wandel und die Funktionen werden permanent erweitert. Was vor
einem halben Jahr noch komplettes Neuland war, ist plötzlich absoluter
Standard.

Daher muss man bei dieser Frage den Status Quo des sozialen Netzwerkes und den Einzelfall betrachten. Nach meiner aktuellen Ansicht würde eine Übertragung an dritte Unternehmen derzeit noch nicht vom Vertragszweck abgedeckt sein. Dies kann man aber auch anders sehen. Die Gefahr besteht."

habe ich. deine erweiterung und hervorhebung bringt keine neuen erkenntnisse. der abdruck eines bildes aus fb im angelmagazin hat genau gar nichts mit fb zu tun.

btw. glaube ich in keiner weise daran, dass fb das bild tatsächlich selber gegen geld weitergegeben hat. das hat sich der redakteuer des blättchens ganz einfach geklaut, weil es ihm so einfacher erschien. und weil er nicht damit gerechnet hat aufzufliegen.

Weshalb ich ja oben bereits schrieb dass man das prüfen müsste. „Ich denke“ und „ich glaube“ helfen nicht sonderlich weiter bei der Beurteilung von solchen Sachverhalten.

aha. gut, dass du als kompletter laie uns darauf hingewiesen hast. was du oben schriebst hat also mit wissen zu tun?

erlaube, dass ich mal kurz lache:

##HAHA!!