angenommen ein Immobilienkaufvertrag käme zustande, in dem vereinbart ist, dass die Mieter, die derzeit die Immobilie bewohnen, diese innerhalb von 3 Monaten verlassen haben. Wie der Vorbesitzer den Auszug zu regeln hat wird ihm überlassen.
Nun kommt Tag X und die Mieter haben noch keine neue Bleibe gefunden. Was hat der Verkäufer zu befürchten, gibt es dann eine Art Schadenersatz oder Konventionalstrafe?
Dank und Gruß
Mitch
gefunden. Was hat der Verkäufer zu befürchten, gibt es dann
eine Art Schadenersatz oder Konventionalstrafe?
Eine Konventionalstrafe müßte ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart sein. Mit einer Schadensersatzforderung muß der Verkäufer allerdings rechnen, wenn der Käufer durch die Nichterfüllung des Verkäufers einen Schaden erleidet.
vielen Dank schonmal… wonach würde das bemessen? An einem wirklich entstandenen Schaden oder an einem fiktiven Wert. Nehmen wir mal an, der Käufer würde aus Beziehungsgründen so schnell wie möglich aus der gemeinsamen Wohnung raus und die Immobilie erwerben. Im Kaufvertrag würde vereinbart, dass die gekaufte Immobilie zum Zeitpunkt X leer ist. Da die Mieter keine Wohung finden, wird Tag X nicht eingehalten und sagen wir mal um einen Monat überzogen. Kann der Käufer dann sowas wie eine Monatsmiete für eine vergleichbare Wohnung verlangen, obwohl er ja noch in seiner Wohnung bleiben kann, es ihm aber nur unangenehm wäre? Order müssten dann Rechnungen vorgelegt werden, die die entstandenen Schadenskosten belegen?
Vielen Dank im voraus
Mitch
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Der entstandene Schaden muß belegt werden, z.B. wenn der
Käufer einen Monat im Hotel logiert.
muss da nicht die Miete für den Monat gegengerechnet werden? Und besteht der Anspruch gegenüber dem Mieter oder ggü. dem Verkäufer? Ist eine Klausel überhaupt zulässig, die zum Auszug des Mieters verpflichtet, könnte sie evt. sittenwidrig sein weil zulasten eines dritten?
Gruß
loderunner
muss da nicht die Miete für den Monat gegengerechnet werden?
Welche Miete meinst Du? Wenn der Käufer in das Haus, das er gekauft hat, einziehen wollte, dann hätte er ja in seinem eigenen Haus keine Miete zahlen müssen. Ergo hätte er bei verspäteter Übergabe einen Schadenersatzanspruch für die deshalb aufgewendete Miete (das ist jetzt natürlich sehr grob, da er sich auch die Frage stellen lassen müsste, ob er sofort hätte einziehen können oder wegen zB. Renovierung nicht ohnehin einige Zeit noch woanders hätte unterkommen müssen).
Und besteht der Anspruch gegenüber dem Mieter oder ggü. dem
Verkäufer? Ist eine Klausel überhaupt zulässig, die zum Auszug
des Mieters verpflichtet, könnte sie evt. sittenwidrig sein
weil zulasten eines dritten?
Ein Vertrag zu Lasten Dritter wäre in der tat unzulässig (was aber mit Sittenwidrigkeit nichts zu tun hat). Allerdings vermute ich hier mal, dass ein solcher nicht vorliegt. Das wäre nur dann der Fall, wenn die Parteien vereinbart hätten, dass der Mieter ausziehen muss.
Solche Regelungen werden aber anders gehandhabt, indem der Verkäufer einfach erklärt, dass er dafür einsteht, dass die Immobilie dann und dann ohne Mieter übergeben werden musse. Den Mieter hat dieser Vertag überhaupt nicht zu interessieren und wie der Verkäufer das dann macht, ist seine Sache, und wenn es nicht klappt, muss er Schadenersatz leisten oder ggf. sogar den Rücktritt hinnehmen. Der Verkäufer übernimmt in solchen Fällen einfach das Risiko dafür, dass der Mieter nicht ausgezogen ist.
muss da nicht die Miete für den Monat gegengerechnet werden?
Welche Miete meinst Du?
Die Miete dessen, der nicht rechtzeitig ausgezogen ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Immobilie vor dem Verkauf (und noch mindestens drei Monate danach) vermietet gewesen. Dieser Mietvertrag sollte ja wohl weiter gelten, bis der Mieter endgültig draußen ist. Und die Miete wäre dann an den neuen Besitzer zu zahlen, in gleicher Höhe wie bisher. Richtig?
Die Miete dessen, der nicht rechtzeitig ausgezogen ist. Wenn
ich das richtig verstanden habe, ist die Immobilie vor dem
Verkauf (und noch mindestens drei Monate danach) vermietet
gewesen. Dieser Mietvertrag sollte ja wohl weiter gelten, bis
der Mieter endgültig draußen ist. Und die Miete wäre dann an
den neuen Besitzer zu zahlen, in gleicher Höhe wie bisher.
Richtig?
muss da nicht die Miete für den Monat gegengerechnet werden?
Das kann ich nicht beantworten. Mir ging es darum, dass ein Schaden aus der Nichterfüllung des Vertrages konkret belegt werden muß und nicht ein fiktiver Wert angesetzt werden kann.