Verleumdung

Hallo liebe Wissenden,

Mieter A hätte da eine frage und zwar.

Mieter A beschwert sich über Mieter B wegen ständiger allgemeine Ruhestörung.
Jetzt kam Mieter B zum Mieter A und meinte,wenn er nicht aufhört sich zu beschweren würde Mieter B eine Anzeige wegen Verleumdung machen.
Denn Mieter B meinte,dass er am Tage wo sich Mieter A über Lärm beschwert hat,Mieter B überhauptgarnicht zu Hause war.
Als Mieter A fragte wann dieser besagte Tag war,wüsste Mieter B dies überhaupt garnicht.

Wie kann Mieter B dann überhaupt wissen,an welchem Tag sich Mieter A über Mieter B beschwert hat,wenn Mieter B nicht zu hause war?
Kann Mieter B überhaupt eine Anzeige wegen Verleumdung stellen?

Danke im voraus

mfg

Servus Yuuncynn !

Vorab: Bin kein Jurist!

Mieter A beschwert sich über Mieter B wegen ständiger
allgemeine Ruhestörung.

bei wem?

Jetzt kam Mieter B zum Mieter A und meinte,wenn er nicht
aufhört sich zu beschweren würde Mieter B eine Anzeige wegen
Verleumdung machen.

OK

Denn Mieter B meinte,dass er am Tage wo sich Mieter A über
Lärm beschwert hat,Mieter B überhauptgarnicht zu Hause war.

Kann jeder behaupten

Als Mieter A fragte wann dieser besagte Tag war,wüsste Mieter
B dies überhaupt garnicht.

irrelevant

Wie kann Mieter B dann überhaupt wissen,an welchem Tag sich
Mieter A über Mieter B beschwert hat,wenn Mieter B nicht zu
hause war?

Vielleicht hat sich Mieter A bei Mieter C über Mieter B beschwert, und Mieter C hat es dann Mieter B weitergesagt.

Kann Mieter B überhaupt eine Anzeige wegen Verleumdung
stellen?

Nach meiner Kenntnis spricht nichts dagegen (oder wie mal ein Kollege hier im Brett in einem anderen Fall geantwortet hat :„Ich kann Dich auch anzeigen, weil Du gestern gefurzt hast!“). Ob diese Anzeige aber weiterverfolgt wird mit juristischen Konsequenzen für den Angezeigten, kann von hier aus nicht beantwortet werden.

Grüße aus Wien
Helmut