Beitragsüberschrift:
Brief gegen Verleumdung von Arbeitsamt-Beamten, was halten Sie davon?
Hallo,
ich möchte folgenden Brief an einen Widersruchstelleleiter vom Arbeitsamt senden. Ich möchte allgemein Wissen, wie der Brief rüberkommt, was vielleicht noch dazugeschrieben werden könnte und was Sie von dem Brief halten. Für Infos wie weit man bei Verleumdung /Beleidigung oder übler Nachrede, Schritte einleiten kann wäre ich dankbar. Um was genau für Art (Verleumdung etc) handelt es sich bei der Sätzen 1. + 2.?
Fachaufsichtsbeschwerde
Verleumdung im Widerspuchsbescheid vom 17.07.2001
Sehr geehrter Herr …
am 19.07.2001 erhielt mein Rechtsanwalt einen Widerspruchsbescheid, geschrieben von Herr/Frau … der u.a. folgende Aussagen enthält.
1.) Der Widerspruchführer kann kein Vertrauen für sich beanspruchen.
2.) Der Vortrag in der Widerspruchsbegründung kann allenfalls als Schutzbehauptung gewertet werden.
Ich möchte mir diese entwürdigenden Behauptungen nicht gefallen lassen und sehe darin Art. 1 GG verletzt und die einschlägigen Bestimmungen der Landesverfassung.
Ich bitte um fachaufsichtliche Überprüfung und mir eine entsprechende Stellungnahme zukommen zu lassen.
Beitragsüberschrift:
Brief gegen Verleumdung von Arbeitsamt-Beamten, was halten Sie
davon?
Hallo
ich möchte folgenden Brief an einen Widersruchstelleleiter vom
Arbeitsamt senden.
Fachaufsichtsbeschwerde
Verleumdung im Widerspuchsbescheid vom 17.07.2001
Sehr geehrter Herr …
am 19.07.2001 erhielt mein Rechtsanwalt
folgende Aussagen:
1.) Der Widerspruchführer kann kein Vertrauen für sich
beanspruchen.
2.) Der Vortrag in der Widerspruchsbegründung kann allenfalls
als Schutzbehauptung gewertet werden.
Ich möchte mir diese entwürdigenden Behauptungen nicht
gefallen lassen und sehe darin Art. 1 GG verletzt und die
einschlägigen Bestimmungen der Landesverfassung.
Ich bitte um fachaufsichtliche Überprüfung und mir eine
entsprechende Stellungnahme zukommen zu lassen.
Hallo Salena,
wenn du einverstanden bist, schalten wir in deiner Angelegenheit auch unseren Rechtsanwalt ein. Wir können ihn morgen früh anrufen. Das Geld für so einen Fall hat er schon. Art. I kann bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Oder muß gleich dahin.
Das wird mir morgen früh unser Rechtsanwalt sagen.
Unser Interesse daran ist, daß wir in unserem Fanzine „Kossjathung“ über den Fortgang dieser Geschichte berichten können. Wobei wir natürlich alle internen Daten, die unter Datenschutz fallen, Hinweise auf deine Person usw. rausknallen. - Die Sache ist doch so, wenn einmal eine Entscheidung von einem hohen Gericht getroffen wurde, haben wir und alle anderen einen Präzedenzfall, der für spätere Fälle beispielgebend ist oder sein kann. - Und das ist uns Geld wert. Denn auch wir haben laufend mit Ämtern zu tun.
Und bekanntlich sagten ja schon die alten Chinesen: „Wenn der Wind ein Blatt Papier in ein Amt hineinweht, dann sind nach einem Jahr zwei Ochsen und vier Arbeiter nötig, um das Papier wieder raus- und wegzubringen.“
Du kannst uns auch anrufen. Tel. 030-44052859. Aber hier sind noch allzuoft Kinder am Apparat. Weil ich meist auf Partys Platten auflege und Peter? Da kann ich dir nicht sagen, wann der wo ist und/oder Schläft. Im Moment schläft er. Besser ist daher, ich stelle erstmal die Verknüpfung zu unserem Rechtsanwalt her und du setzt dich dann direkt mit ihm in Verbindung. Herr Flock ibefaßt sich fast nur mit Sozialrecht.
Sende also dein „okay“ und/oder Einwände, und dann sehen wir weiter.
Ich grüße dich
Jürgen
Warum kann, soll oder darf sie nicht sicher sein?
Mir hat auf diesem Brett noch nie jemand erklärt, was „Außenpolitik“ für ihn ist.
Wurde der Begriff gesetzlich festgelegt?
Oder durch Mehrheitsbeschluß im Bundestag?
Haben wir da was verschlafen?
Nimm bitte diese Fragen nicht ernst. Wenn dem so wäre, hätte unsere Rechtsabteilung uns durch ein Fax informiert.
Antwortend
Jürgen