Hallo. Angenommen jemand hatte bereits 2 befristete Verträge in einem Job erhalten. Nun läuft der letzte Ende Januar 2011 aus. Vor ca. 8 Wochen hatte derjenige ein Gespräch mit dem Chef über die Zukunft. Da hat der Chef nur gelobt, hat einen unbefristeten Vertrag versprochen und sogar Aufstiegschancen. Kein Wort der Kritik. Wurde auch alles schriftl. im Protokoll fixiert. Nun hatte derjenige vergangene Woche wegen des Vertrages nachgefragt, weil er sich sonst beim Arbeitsamt melden müsste. Daraufhin hat ihn der Chef zu einem 4-Augen Gespräch gebeten. Da kamen die unglaublichsten Anschuldigungen: er wirke ständig krank, sei nicht belastbar, hätte die meisten Krankentage. Er hätte sich auch bei alten Chefs von demjenigen erkundigt, dort wäre ähnliches gesagt worden. Derjenige hatte 3 Wochen Kind Krankzeiten und 2 Tage eigene Krankheit, weil alleinerziehend und ca. 2 jähriges Kind, Kind geht aber auch sehr oft krank zur Tagesmutter. Beim letzten AG gab es gar keine krankzeiten und davor wegen 2 großer Operationen mit Reha 6 Monate Krankzeit in 5 Jahren.
Zum anderen nehmen die Kollegen und and. Vorgesetzten denjenigen überhaupt nicht als psych. krank war und als äußerst belastbar war.
Nun hat er demjenigen gesagt, er beschäftige ihn nur noch einmal befristet weiter und möchte sich in der Zeit seine Entwicklung hinsichtlich der o. g. Punkte anschauen aber eigentlich könne er sich was anderes suchen.
Das ist doch ein massives Druckmittel. Darf er das? Aber gibt es dafür rechtl. Grundlagen. Die Kollegen desjenigen waren äußerst geschockt. Die haben auch alle kleine Kinder und selber deutlich mehr Krankzeiten im letzten Jahr als derjenige.
Hallo,
Überschrift und Text führen wahrscheinlich doppelt in die Irre.
Ob es sich um eine Verleumdung im strafrechtlichen Sinn handelt, ist mehr als fraglich.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verleumdung
Auch bei einer Beleidigung scheitert es wohl an der Beweisbarkeit, wenn diese Äußerungen tatsächlich nur in einem 4-Augen-Gespräch gemacht wurden.
Erst recht nicht geht es um eine „Kündigung“, sondern um das Auslaufen und/oder ggfs. Verlängern eines befristeten Arbeitsvertrages.
Das hat rechtlich mit Kündigung überhaupt nix zu tun.
Der Chef kann vor Wochen gelobt haben, wie er will, einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung kann daraus nicht abgeleitet werden. Es gehört zum Wesen eines befristeten Vertrages, daß der AG für das Auslaufen-lassen keinerlei Grund braucht.
&Tschüß
Wolfgang