Verleumdung Durch Nachbar

Mein Nachbar erzählt einer Nachbarin ich sei eine Lügnerin. Folgende Umstände sind dafür der Grund:

  1. Wir waren mit dem Nachbar 15 Jahre gut befreundet, als er nach einer Eigentümerversammlung gegen mein genehmigtes Dachflächenfenster hinter meinem Rücken Klagen will. Da mich der Verwalter und die Beiräte darüber informiert haben, weiß ich es. Ich sprach ihn darauf an und er verleugnet es, obwohl es von der Verwaltung bestätigt wurde. Seitdem nahmen wir Abstand von ihm. Ist mehr als einem halben Jahr schikaniert er uns, verbietet meinem 9-jährigem Einzelkind mit seinem Ball im Gemeinschaftsgarten zu spielen. Nach mehreren verbalen Angriffen gegen mich und mein Kind, versucht er mich durch diese Nachbarin schlecht zu machen. Diese Nachbarin ist bei uns auf dem Dorf als sog. Tageszeitung bekannt. Also können sie sich gut vorstellen wie sich diese weiter erzählten Lügenmärchen wie ein Lauffeuer verbreiten. "Junge Mutter schikaniert reichen und gesunden Rentner mit ballspielendem Kind.

Was soll ich gegen dieses Mobbing unternehmen? Danke für Ihre Hilfe.

Ob man da rechtlich etwas unternehmen kann, weiß ich nicht. Aber wenn die Nachbarin so gerne tratscht, könnten Sie das ja auch nutzen und Ihre Sicht der Dinge mit der Nachbarin besprechen.

Friede7

Das ist nicht so einfach.Wenn Sie einen Zeugen haben daß die Nachbarin so etwas herum erzählt,dann würde ich diese erst einmal zur Rede stellen und darauf hinweisen daß Sie eine Unterlassungsklage gegen Ihr einreichen und Sie sich öffendlich in der Zeitung entschuldigen muß.
Haben Sie keine Zeugen,steht Aussage gegen Aussage.
MfG

Also erst einmal ,es gibt in NRW
sogenannte Schiedsmänner, da müsste man hingehen, bevor man so etwas anzeigen könnte. Wobei die Frage ist , ob sich das wirklich lohnt. Einfacher ist es ,das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, das ganze zu ignorieren.
Das er gegen das Fenster klagen will, da gibt es eine einfache Lösung , erst einmal abwarten. Da müßte sich dann ja früher oder später ein Anwalt oder das Gericht melden und die Klage würde zugestellt. Dann wäre es wohl besser einen Rechtsanwalt mit Wahrung der Interessen zu beauftragen.
Den Gemeinschaftsgarten, wenn es eine Eigentumswohnung ist, entscheiden alle Eigentümer zusammen, wie der genutzt wird. Der Nachbar hat nicht mehr Rechte und nicht weniger Rechte als sie.
Allerdings kann er natürlich darauf bestehen, daß die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden.

Careen

ich nix wissen
ich nix wissen

Also erst einmal ein kurzer Tip, fühlen Sie sich nicht wie ein Opfer, erst dann hat Ihr Nachbar sein Ziel erreicht.
Wenn er nun diese Nachbarin, die Sie als „Tageszeitung“ bezeichnen, mit Unwahrheiten über Sie „informiert“, gehen Sie mal den gleichen Weg. Sie erzählen Ihr ganz im Vertrauen, „Sie hätten sich schon an einen Rechtsanwalt gewandt, der Ihnen geraten hätte, darüber in einer ortsansässigen Zeitung den Fall einmal aufzurollen und wollten fragen, ob Sie den Namen dieser Dame erwähnen dürften, Sie wäre ja Zeuge und würde diese Lügen des Herrn…weiter erzählen“. Bestimmt ist dann bald Ruhe…
Ich hatte auch mal so einen Nachbarn, ich habe immer laut gelacht, wenn er in der Nähe war, das hat dann so gewirkt, dass er mich in Ruhe gelassen hat.
Viel Glück

Meiner Meinung nach liegt noch kein strafbares Handeln des Nachbarn vor, wenn er sie lediglich als Lügnerin bezeichnet da er für eine Verleumdung eine unwahre Tatsache behaupten muss.

Zwar handelt es sich um einen beweisbaren Umstand aus der Vergangenheit oder Gegenwart, wenn man als Lügner bezeichnet wird, mithin um eine Tatsache,dies trifft aber meiner Meinung nach nur zu, wenn die Bezeichnung sich auf eine bestimmte Aussage bezieht. Wird jemand allgemein als Lügner bezeichnet, dann liegt darin regelmäßig ein Werturteil (man müsste ja ununterbrochen in jedem Satz lügen, um eine solche allgemeine Bezeichnung als Tatsache ansehen zu können). Ein solches Werturteil, das jemand in Bezug auf einen anderen einem Dritten gegenüber äußert ist m.A. von der Meinungsfreiheit umfasst.

Ob nun der Nachbar sie als Lügnerin bzgl. einer bestimmten Aussage bezeichnet hat wird beweisrechtlich nahezu unmöglich sein nachzuweisen, zumal es sich dann immer um Aussagen vom Hörensagen handelt.

Solange er also keine unwahren Tatsachen gegenüber anderen über Sie behauptet oder Ihnen gegenüber die Nicht- oder Verachtung kundtut, kann man gerichtlich nicht dagegen vorgehen.
Und wenn er dies dann doch macht, bleibt die Frage der beweismöglichkeit.

Am besten wäre wohl, mit ihm darüber zu reden, was meiner Erfahrung nach in den wenigsten Fällen erfolgsversprechend ist.

Hallo
das sind interne Nachbarstreitigkeiten, zu denen ichmich nicht äußern möchte. Zum einen fehlen mit viele konkrete Details, zum anderen fehlt die Sachverhaltsäußerung der anderen Beteiligten.
Eine Moderation wäre eine Möglicheit, anwaltlichen Beistand ebenso (jedoch würde ich diese als Letzte einstufen). Dritte Möglichkeit wäre konkret mit anderen des Dorfes über „die Tageszeitung“ zu reden, und zwar über deren Qualität und Wahrheitsgehaltes des Tratsches. Poentieren Sie, dass jede schriftliche Tageszeitung seriöser ist, als diese erstunken und erlogenen Phantasien von Wichtigtuern. Relativieren Sie, dass Gerüchte immer nur beschreiben jedoch allermeist in schlechter Qualität. Jeder kennt Tratsch, von daher sind Sie nicht allein.

Hallo,

Ich an Ihrer Stelle würde mich bezüglich einer konkreten Rechtsberatung an einen Anwalt wenden.
Denn die Abgrenzung zwischen § 186
Üble Nachrede und § 187
Verleumdung ist theoretisch zwar relativ simpel,im Alltag aber eventuell schwer zu beweisen.

Der Unterschied ist zum einen die Qualifikation dessen,ersteres könnte man simpel mit Tratschen vergleichen während letzteres wirklich fieses lügen und das Wissen darum beinhaltet.
Dies führt auch zu einem anderen Strafrahmen.
Ersteres enthält maximal 2 Jahre,aber nur in besonders schlimmen Fällen, letzteres im schlimmsten Fall bis zu 5 Jahren.

Oft wird jedoch gerade bei erst in Erscheinung tretenden Personen gegen Geldauflage eingestellt.

Ein Anwalt kann Ihnen genau sagen welche „Story“ und Verhalten welchem § betrifft und ob nicht noch andere § tangiert oder erfüllt sind (z.B. Beleidigung).
Außerdem kann er Ihre Interessen auch erst einmal außergerichtlich vertreten. Er kann den Nachbarn also auffordern bestimmtes Handeln zu unterlassen und ihm darlegen was sonst Ihre Möglichkeiten sind.

Zumindest im Hinblick auf Ihr Kind würde ich mir eine Erstberatung einholen um eine Expertenmeinung zu haben ob es sich lohnt dagegen vorzugehen.

Denn im Zweifel wird die Nachweisbarkeit die Sie dann leisten müssten einfach zu viel und man sollte es wohl wie von den Ärzten besungen in „lasse Reden“ halten: „Lass die Leute reden, denn wie das immer ist
Solang die Leute reden, machen sie nichts Schlimmeres
Und ein wenig Heuchelei kannst du dir durchaus leisten
Bleib hflich und sag nichts - das rgert sie am Meisten“

Ich weiß dass das schwer ist gerade im Hinblick auf Ihr Kind aber ein Anwalt könnte Ihnen dann sagen ob und wenn ja wie sie am effektivsten dagegen vorgehen.
Sicher könnten Sie auch selbst zur Polizei gehen und das anzeigen,aber es wird eben oft eingestellt.
Eine andere Alternative wäre noch ein Mediator (das machen auch manche Anwälte) aber ob Sie diese Möglichkeit selbst wünschen und die andere Partei zugänglich ist,weiß ich nicht.

Rein rechtlich würde ich das oben beschriebene nicht wirklich einordnen können da konkrete Beispiele nicht da sind und es bestimmt Zahlreiche sind. Weiß er es besser ist es Üble Nachrede, erzählt er ins blaue hinein wäre es Verleumdung. Ob die genannten verbalen Angriffe den Tatbestand einer Beleidigung erfüllen kann man auch erst bei konkreten Beispielen sagen und das dann zu beweisen wird auch schwer.

Schlussendlich rate ich aber dazu auf jeden Fall ein „Mobbingtagebuch“ zu führen. Notieren Sie wann was vorgefallen ist,wer hat es eventuell mitbekommen usw. das hat immerhin Beweiskraft auf lange Sicht.
Ob Sie schlussendlich einen Anwalt aufsuchen obliegt Ihnen, aber ich würde es raten.

Ich wünsche viel Erfolg das es bald ruhiger ist.

LG

Hallo Wendyhippele,
es ist schade dass ihr euch nicht mehr versteht:frowning:
Du könntest über euren Verwalter eine Schlichtung wünschen. Weil das ist schon Mobbing !
Direkt mit dem Nachbarn zu sprechen scheint ja nicht zu helfen.
Da du die Info ja von ihm hast sollte er dich rechtfertigen können.
Wegen dem Spielen auf dem Rasen/Garten wirst du in eurer Satzung fündig.
Aber wenn das Kind nicht stört wg. zB Ruhezeit und nichts kaputt macht wird es sicher erlaubt sein.
Da ihr beide wohnen bleiben wollt werdet ihr euch vertragen müssen !!!
Ihr ward doch mal gut bekannt und es ist doch schade dieses Hickhack.
Ich nehme an es ist dem Nachbarn peinlich dass du das erfahren hast.
Am besten ihr setzt euch zusammen mit einem unbeteiligten 3. und redet SACHLICH miteinander und räumt das ein für allemal aus dem Weg ! Frag ihn was er gegen deine Dachänderung hat und erkläre ihm deine Beweggründe in ruhigem Ton !
Mann könnte auf Unterlassung klagen oder wegen Mobbing aber überlege mal genau und wäge das für und wieder und nicht vergessen die Kosten ab.
Ich hoffe ihr vertragt euch und könnt über kurz oder lang wieder gut miteinander umgehen.
Alles Gute

das ist ein fall für psychologisch geschulte leute. die ursache für solche aktionen liegen meist sehr verboregn. ich würde auf das sprechen verweisen. reden sie mit ihm. was brennt ihm auf der seele? warum neidet er ihnen das dachfenster? das kann kaum einzige ursache sein, sondern eher ausdruck von längerer verärgerung. mobbing ist schlimm. aber, sie sollten das offensiv aufnehmen und versuchen, ihn besser kennen zu lernen. ein kaffee am rande hilft manchmal…

Guten Abend Sie Liebe,

ich kann Sie sehr gut verstehen.
Lassen Sie es nicht zu, das es so weiter geht, aber auch nicht aufregen, ruhig und freundlich bleiben.
Solche Nachbargeschichten sind sehr gut bei einem Schiedsmann/frau zu besprechen. Kostet nicht viel.

Wenn Sie neben dem Nachbar auch weiter noch wohnen bleiben, Gespräche und eine Einigung sind ratsam.

Versuchen sie es, in der Gemeinde im Rathaus kennen sie den/die Schiedsmann/frau der/die für Ihren Bezirk zuständig ist.

Ich wünsche Ihnen Gelassenheit und Erfolg!
In Liebe Licht 10

Es gibt grundsätzlich drei Vorgehensweisen: 1. Die Mediation, 2. zivilrechtliche Schritte, 3. strafrechtliche Schritte.

Bei weisen Menschen ist Nummer 1 die Nummer 1. Hier ein anschauliches Beispiel: http://www.youtube.com/embed/dAE0bX-1aKM?fs=1&hl=de_… Siehe auch: http://www.bmev.de/index.php?id=mediation

Zu 2.: Für jedes Verhalten, das erheblich in die Interessens-Sphäre eines anderen Menschen eingreift, insbesondere in dessen Persönlichkeitsrechte, gibt es die Möglichkeit, auf Unterlassung zu klagen und auf Schadensersatz (http://de.wikipedia.org/wiki/Persönlichkeitsrecht_(D…).

Zuvor kann aber auch erst abgemahnt werden und dabei eine Unterlassungserklärung verlangt werden - das spart zunächst Kosten, und der Kläger, der zuvor abgemahnt hatte, bleibt später nicht auf seinen Verfahrenskosten sitzen, falls der Gegner sofort nach der Klage zustimmt (http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung).

Zu 3.: Hier kann man das Strafgesetzbuch prüfen (oder einen Anwalt prüfen lassen oder gleich die Polizei): § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html und die Suchmaschine in http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite.

Aber eine öffentliche Aussage wie „Ihr Kind terrorisiert mich mit seinem Fußball“ ist da doch ein wenig dünn, sicher auch für den Staatsanwalt, wenn er ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung erkennen soll.

Der wird dann eher auf den Privatklageweg (http://de.wikipedia.org/wiki/Privatklage) verweisen - oder weiser Weise ebenfalls auf die Möglichkeit einer Mediation.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo Wendy,

Du hast verschiedene Möglichkeiten, zunächst folgende Informationen vorweg:

  1. Mobbing gibt es so in keinem deutschen Gesetz, je nach Inhalt und Auswirkung, wie gemobbt wird, finden ggf. verschiedene Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB), des BGB oder des Arbeitsrechts Anwendung.

  2. In dem von Dir geschilderten Fall wird wohl zunächst und am ehesten §186 StGB - üble Nachrede oder §187 - Verleumdung Anwendung finden. Google mal die beiden Paragraphen.

Deine Möglichkeiten:

  1. Du kannst bei der Polizei Anzeige erstatten. Häufig wird das Verfahren aber, sofern es überhaupt eröffnet wird, eingestellt, da bei ‚Nachbatschaftsstreitigkeiten‘ es immer kompliziert ist mit der Beweiskraft und viele Staatsanwälte auf solche ‚Kleinigkeiten‘ keine Lust haben.

  2. Mehr Erfolg könntest Du haben, wenn Du zu einem Anwalt gehst und mit diesem eine Unterlassungsklage gegen den Nachbarn erwirkst. Sofern Du damit Erfolg hast, würde er verurteilt werden, dass er nichts mehr über Dich verbreiten darf oder sonst eine Geldstrafe zahlen müsste. Evtl. hilft das, es kann die Lage aber auch verschärfen.

Ein Anwalt kann Dich unter Berücksichtigung der Detaillage über die Chancen und Risiken - vor allem der Prozesskosten - der Klage beraten.

Ich empfehle Dir vorab, ein genaues Protokoll zu führen, wann er was wem gegenüber gesagt hat und wie er Euch wann mit was genau schickaniert. Eine derartige Aufführung erhöht in jedem Fall Eure Erfolgschancen, wenn Ihr Klage einreicht. Wichtig ist vor allem, dass Du Zeugen benennen kannst, die auch gegen ihn aussagen würden.

Viel Erfolg
nch

Hallo,
das ist so ein weites feld. Ich geb nur mal wieder bzgl. Verleumdung und übler Nachrede:
…es kommt auf den Kenntnisstand des Täters an: eine Verleumdung liegt dann vor, wenn die Unterstellungen objektiv nicht der Wahrheit entsprechen und der Täter dies auch weiß. Dies muss ihm auch bewiesen werden, wenn er wegen Verleumdung bestraft werden soll. Eine üble Nachrede liegt in allen anderen Fällen vor, in welchen der Täter ehrenrührige Tatsachen über einen anderen behauptet, es sei denn, die betreffend Tatsache lässt sich einwandfrei als wahr feststellen. In der Praxis bedeutet dies, dass in Zweifelsfällen (die Wahrheit bzw. Falschheit der Unterstellung lässt sich nicht beweisen oder man kann dem Täter kein „besseres Wissen“ vorhalten) der Tatbestand der üblen Nachrede angenommen wird…
Ob das allerdings zum tragen kommt hängt davon ab ob er das wirklich tut und ob das die Dorftratsche auch tut.
Ich würde mich zuerst
a)an einen örtlichen Mieterverein wenden. http://www.mieterbund.de/so_helfen_vereine.html
Die können hier bestimmt erste Auskunft geben was z:b. das Thema Ballspielen und Dachausbau anbelangt.
b) Bei dem anderen würde ich einen Mediator in erwägung ziehen.Die gibts fast in jedem Ort. Kosten fast nix und helfen vielleicht die Situation wieder aufzulösen, denn eine Anzeige verhärtet die Front nur weiter und sie wohnen im gleichen haus.
Ich würde erst mal alles versuchen das es wieder gut wird. wenn der nachbar sich quer legt bleibt immer noch die Anzeige und anwaltliche Unterstützung. Aber das kostet kraft,zeit und geld und führt nicht zwangsläufig zu einer verbesserung der Situation
VG
dr.mo
P.S dies ist keine rechtsauskunft.

Die Beweisführung dürfte schwierig sein.
Aussprache mit den Nachbarn plus Zeuge oder Einschaltung eines Schiedmannes.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

Sie können nur dann etwas gegen Ihn unternehmen, wenn Sie mindestens 2 bis 3 Leute finden die bei der Polizei bzw. vor Gericht gegen ihn aussagen, und die Verleumdung bestätigen. Da dies immer recht unwahrscheinlich ist, gibts meist nur eine Möglichkeit: "Ruhig bleiben, mit freundlichkeit strafen. Menschen denen Sie etwas bedeuten werden bei Ihnen geziehlt nachfragen. Um sich Ihre Meinung dazu an zu höhren. Diese Menschen haben dann Mut und Rückrat. Leider ist es so, das meistens das ganze Dorf froh ist, das es endlich mal wieder etwas zu klatschen und tratschen gibt. Lassen Sie diese Leute links liegen. SInd die es Wert das man sich mit Ihnen befasst? Wer hierbei "was Wert " ist, merken Sie sehr schnell. Sie wissen doch, „Erst in der Not, zeigen sich die wahren Freunde“.

Mfg Andreas

Guten Tag,

Sie sollten zunächst den Herrn
persönlich ansprechen
ihn ggf. an einem neutralen Ort
im Gemeinschaftsgarten oder
ggf. einem Raum, ( Kneipe )
treffen, Dort sollte er viel Bewegungs
Möglichkeiten haben, damit er
ausweichen kann.-
Dann wird er sich öffnen und Sie können Ihn dann fragen, was er gegen das Dachfenster denn
einzuwenden hat.
Stellt er sich steif, oder verstockt,
sollten Sie ggf. jemanden neutrales
dazu bitten, der ggf. zwischen Ihnen
vermitteln kann.
Freundlich bleiben. Keine Nähe
mehr zulassen, der Mensch
ist evtl. Eifersüchtig auf Sie
fragen Sie Ihn und Sie können
nur gewinnen wenn er sich öffnen wird.-
viel Glück.
P.S. Sehen Sie es sportlich
nicht alle Bälle die in Ihr SPielfeld
geworfen werden müssen SIe retournieren oder darauf reagieren.
Will heißen. Lassen Sie das einfach
an sich abtropfen und wenn die
Genehmigung vorliegt, ziehen SIe
die Sache durch mit dem Fenster.
Dann müssen SIe allerdings
ein dickeres Fell bekommen.
mfg
Heumond