Hallo,
Ich an Ihrer Stelle würde mich bezüglich einer konkreten Rechtsberatung an einen Anwalt wenden.
Denn die Abgrenzung zwischen § 186
Üble Nachrede und § 187
Verleumdung ist theoretisch zwar relativ simpel,im Alltag aber eventuell schwer zu beweisen.
Der Unterschied ist zum einen die Qualifikation dessen,ersteres könnte man simpel mit Tratschen vergleichen während letzteres wirklich fieses lügen und das Wissen darum beinhaltet.
Dies führt auch zu einem anderen Strafrahmen.
Ersteres enthält maximal 2 Jahre,aber nur in besonders schlimmen Fällen, letzteres im schlimmsten Fall bis zu 5 Jahren.
Oft wird jedoch gerade bei erst in Erscheinung tretenden Personen gegen Geldauflage eingestellt.
Ein Anwalt kann Ihnen genau sagen welche „Story“ und Verhalten welchem § betrifft und ob nicht noch andere § tangiert oder erfüllt sind (z.B. Beleidigung).
Außerdem kann er Ihre Interessen auch erst einmal außergerichtlich vertreten. Er kann den Nachbarn also auffordern bestimmtes Handeln zu unterlassen und ihm darlegen was sonst Ihre Möglichkeiten sind.
Zumindest im Hinblick auf Ihr Kind würde ich mir eine Erstberatung einholen um eine Expertenmeinung zu haben ob es sich lohnt dagegen vorzugehen.
Denn im Zweifel wird die Nachweisbarkeit die Sie dann leisten müssten einfach zu viel und man sollte es wohl wie von den Ärzten besungen in „lasse Reden“ halten: „Lass die Leute reden, denn wie das immer ist
Solang die Leute reden, machen sie nichts Schlimmeres
Und ein wenig Heuchelei kannst du dir durchaus leisten
Bleib hflich und sag nichts - das rgert sie am Meisten“
Ich weiß dass das schwer ist gerade im Hinblick auf Ihr Kind aber ein Anwalt könnte Ihnen dann sagen ob und wenn ja wie sie am effektivsten dagegen vorgehen.
Sicher könnten Sie auch selbst zur Polizei gehen und das anzeigen,aber es wird eben oft eingestellt.
Eine andere Alternative wäre noch ein Mediator (das machen auch manche Anwälte) aber ob Sie diese Möglichkeit selbst wünschen und die andere Partei zugänglich ist,weiß ich nicht.
Rein rechtlich würde ich das oben beschriebene nicht wirklich einordnen können da konkrete Beispiele nicht da sind und es bestimmt Zahlreiche sind. Weiß er es besser ist es Üble Nachrede, erzählt er ins blaue hinein wäre es Verleumdung. Ob die genannten verbalen Angriffe den Tatbestand einer Beleidigung erfüllen kann man auch erst bei konkreten Beispielen sagen und das dann zu beweisen wird auch schwer.
Schlussendlich rate ich aber dazu auf jeden Fall ein „Mobbingtagebuch“ zu führen. Notieren Sie wann was vorgefallen ist,wer hat es eventuell mitbekommen usw. das hat immerhin Beweiskraft auf lange Sicht.
Ob Sie schlussendlich einen Anwalt aufsuchen obliegt Ihnen, aber ich würde es raten.
Ich wünsche viel Erfolg das es bald ruhiger ist.
LG