Verleumdung im Netz

Hallo,
ich möchte mich bei allen bedanken, die mir so rasch einen Rat geben
konnten. Jetzt hat er heute früh gemailt, dass er mit Foto und Mails
auf meine Nachbarschaft losgehen will, um sie über mich aufzuklären, was für eine Schlampe und Hure ich sei. Ich bin 70 und führe einen
anständigen Lebenswandel.
Das macht mich krank.

Liebe Grüße und nochmal danke.
Kassandra

dass er mit Foto und Mails
auf meine Nachbarschaft losgehen will, um sie über mich
aufzuklären, was für eine Schlampe und Hure ich sei.

dann mail ihm doch das:

StGB § 187 Verleumdung


Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

tolle aussichten für den netten kerl :smile:

gruß
datafox