Verleumdung nach negativen AG Urteil?!

Hallo zusammen,

angenommen ein ehemaliger Arbeitnehmer (AN) zieht gegen seinen Arbeitgeber (AG) vor Gericht.
Der AN gewinnt auf ganzer Linie und das Arbeitsgericht gibt dem AG son manchen Rat mit auf den Weg (peinliche für den AG).
Der AN hatte selbst gekündigt und anschliessend eine hohe Lohnnachzahlung geltend gemacht. Es gab keine Abmahnungen während der Beschäftigung und die Kündigung war eine odentliche ohne Initiative seitens des AGs.

Nun befindet sich der AN in einer Familienangelegenheit wieder vor Gericht wieder.
Die Gegnerin dieses Verfahrens beruft den AG als Leumundszeugen gegen den AN auf.
Der AG berichtet nun einige Dinge, die negativ für den AN sind.
Diese Aussagen sind weder plausibel noch belegbar.
Zum Beispiel soll der AN permanent zu spät zur Arbeit erschienen sein und soll sich immer wieder unflätig gegenüber Kunden und Kollegen benommen haben.
Es wäre m.E. logisch sich zu fragen, warum der AG den AN nicht bei einem solchen Verhalten selbst abgemahnt oder gekündigt hat.
Diese Aussagen sind offensichtlich eine Retourekutsche für den verlorenen Prozeß vor dem Arbeitsgericht.

Welche Möglichkeiten hat nun der AN gegen seinen alten AG?
Wäre dies Verleumdung?

Grüße
Bori

Hallo

Wäre dies Verleumdung?

Entscheide einmal selber: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html

Dem Ex-AN steht doch ein Anwalt im Familienrechtsstreit zur Seite, oder?

Gruß,
LeoLo

Nachfrage: Kenntnis Straftat im Richteramt
Hallo LeoLo,

danke für die Antwort.
Nun eine späte Nachfrage:

Gemäß deinem Link wäre die Handlung des AGs strafbar.
Aber die Aussagen lassen sich weder belegen noch widerlegen.
Es wäre nur möglich diese Vorwürfe mit der allgemeinen Lebenspraxis als nicht korrekt zu erkennen, nach dem Motto: „wenn sich ein AN so verhalten würde, wäre er schon früh entlassen worden“.

Muss ein Richter nicht selber eine Anzeige stellen, wenn er im Amt einer Straftat kenntlich wird?

Gruß
Bori