Hallo zusammen,
angenommen ein ehemaliger Arbeitnehmer (AN) zieht gegen seinen Arbeitgeber (AG) vor Gericht.
Der AN gewinnt auf ganzer Linie und das Arbeitsgericht gibt dem AG son manchen Rat mit auf den Weg (peinliche für den AG).
Der AN hatte selbst gekündigt und anschliessend eine hohe Lohnnachzahlung geltend gemacht. Es gab keine Abmahnungen während der Beschäftigung und die Kündigung war eine odentliche ohne Initiative seitens des AGs.
Nun befindet sich der AN in einer Familienangelegenheit wieder vor Gericht wieder.
Die Gegnerin dieses Verfahrens beruft den AG als Leumundszeugen gegen den AN auf.
Der AG berichtet nun einige Dinge, die negativ für den AN sind.
Diese Aussagen sind weder plausibel noch belegbar.
Zum Beispiel soll der AN permanent zu spät zur Arbeit erschienen sein und soll sich immer wieder unflätig gegenüber Kunden und Kollegen benommen haben.
Es wäre m.E. logisch sich zu fragen, warum der AG den AN nicht bei einem solchen Verhalten selbst abgemahnt oder gekündigt hat.
Diese Aussagen sind offensichtlich eine Retourekutsche für den verlorenen Prozeß vor dem Arbeitsgericht.
Welche Möglichkeiten hat nun der AN gegen seinen alten AG?
Wäre dies Verleumdung?
Grüße
Bori