… Mutter mit Jugendamt Problemen wegen Umzug in ein anderes Bundesland, man nimmt ihr das Sorgercht und bekommt gerichtliche Auflagen diese tut sie einhalten. Jedoch Irgendwann bekommt sie einen Streit mit einer Terapheutin diese kennt die Probleme der Mutter. Diese Terapheutin würde nun aussagen das diese Mutter die Termine absagt obwohl dies nicht stimmt. Diese Aussage macht die Terapheutin bei der Familienhilfe und somit weis es auch das Jugendamt und der Vormund der Kinder. Ist dies eine Verleumdung oder nicht ?
Hallo,
§ 187 StGB Verleumdung.
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist,
Nein, Verleumdung wäre das nicht.
Zudem unterliegt die Therapeutin der ärztlichen Schweigepflicht und muss auf Verlangen aussagen.
Man sollte hier immer das Kindeswohl im Vordergrund sehen, zumal hier bereits das Sorgerecht entzogen wurde.
Schönen Tag noch.
Hallo,
wiederlegen kann man die Aussage der Therapeutin in dem man die Krankenkasse um Mithilfe bittet. Denn wenn die TP die Termine wahrheitsgemäß abgerechnet hat dann hat sie die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Endweder sie bekennt sich vor der KK als Betrüger wegen der Abrechnung oder aber sie gibt vor dem JA zu das sie gelogen hat.
Gruß Sunny
Hallo,
wiederlegen kann man die Aussage der Therapeutin in dem man
die Krankenkasse um Mithilfe bittet. Denn wenn die TP die
Termine wahrheitsgemäß abgerechnet hat dann hat sie die Wahl
zwischen Pest und Cholera.
Es wäre der erste bekannt gewordene Fall, dass eine Krankenkasse sich in eine zivilrechtliche Auseinandersetzung ziehen lassen würde, zudem die Krankenkasse ohne Zustimmung keinerlei Auskünfte erteilen darf.
Schönen Tag noch.
Endweder sie bekennt sich vor der KK als Betrüger wegen der
Abrechnung oder aber sie gibt vor dem JA zu das sie gelogen
hat.
Gruß Sunny
Es wäre der erste bekannt gewordene Fall, dass eine
Krankenkasse sich in eine zivilrechtliche Auseinandersetzung
ziehen lassen würde,
Hi,
wirklich? Was ist mit Verfahren gegen Ärzte, werden da die Unterlagen der Krankenkasse nicht mit herangezogen?
zudem die Krankenkasse ohne Zustimmung
keinerlei Auskünfte erteilen darf.
Die könnte der Patient doch erteilen.
Gruß
Tina