Konstruieren wir mal den Fall eine Person X habe in einem offenen Internetforum einen Artikel verfasst. Ein Teilnehmer Y hätte sich darauf ebenfalls zu Wort gemeldet und würde X (keiner muß verstehen warum) in jenem Forum - also öffentlich - die Mißhandlung X´ens eigener Kinder vorwerfen. X sein also einer der seine Kinder verprügele.
Noch dazu mit Verweis auf einen alten Artikel von X, der bei aufmerksamem Durchlesen aber das genau Gegenteil von Mißhandlung propagiert.
Die Adressdaten von Y seien X in dem Fall mal bekannt.
Erwüchse aus einem derartigen, natürlich vollkommen erfundenen Vorgehen ein Tatbestand gegen den X vorgehen könnte, müsste, sollte… ?
Nun, falls er im Prinzip nur die Worte wiedergibt, was soll man denn da machen können?
Diese besagte fiktive Person will doch nicht eine Anzeige erstatten?
Vorsicht, das könnte nach hinten losgehen, denn die andere Person wurde öffentlich beleidigt und hier wäre eine Anzeige angebrachter.
Wo genau liegt in diesem fiktiven Konstrukt die Beleidigung
für Y die X sauer aufstoßen müsste?
Da der Thread gelöscht wurde, wird man dir das wohl nicht mehr sagen können. Allerdings geht es mir auch nicht um eine Wertung dieser Konversation, sondern um deine Frage nach Verleumdung.
Eine Verleumdung war es nicht, da er nur Tatschen aufgeschrieben hat.
Eine Beleidigung kann jetzt auch nicht mehr nachgewiesen werden.
Haben also beide Seiten Glück gehabt. Wenn du allerdings, trotz Aussicht auf Erfolg, jemanden verklagen willst, kann das Team den gelöschten Thread wahrscheinlich wieder zugänglich machen. Dann kommt allerdings auch die Beleidigung wieder zum Vorschein.