Verleumdung oder üble Nachrede?

Partei A war Zeuge einer „Körperverletzung in einem minderschweren Fall“ zwischen Partei B und C. Aufgrund der Aussage von Partei A, zwei weiteren Zeugen und des Geständnisses von Partei B auf der Polizeidienststelle wurde Partei B ohne Gerichtsverhandlung zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Nun erzählt Partei A im Umfeld von Partei B und C, dass es sich bei dem Vorfall um „versuchten Totschlag“ gehandelt hätte und Partei B deshalb auch verurteilt und vorbestraft sei.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, diese „üble Nachrrede“ zu stoppen? Ist es das überhaupt? Wie werden eventuelle beruflichen Konsequenzen dieses Geschwätzes geregelt?

"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

– § 187 StGB
http://de.wikipedia.org/wiki/Verleumdung_%28Deutschl…