Verleumdung? Rufschädigung?

Hi,

folgender fiktiver Fall:

ein Forumsteilnehmer postet folgenden Text.

"Hallo,

Vorsicht bei Buchungen beim Veranstalter Tjareborg. Ich habe eine teure Pauschalreise (1 Woche, 4* Gran Canaria, 2 Personen für immerhin stolze €2300) gebucht und musste den Reisetag um einen (ja EINEN) Tag verschieben. Diese Änderung erfolgte innerhalb von 3 Stunden nach dem Anruf ins Reisebüro um die Buchung fest zu machen (ursprünglicher Anruf ca. 16.30 Uhr, Änderungsanruf ca. 19.15 Uhr). Gleicher Veranstalter = Tjareborg, gleiche Fluggesellschaft und gleiches Hotel. Einzige Änderung: Reise um EINEN Tag verschoben.

Ursprünglich wollte Tjareborg für diese Umbuchung €900!!! ja, ihr liest richtig, €900 berechnen, sie liessen sich aber dann auf €200 Gebühr „herunterhandeln“. Dies, obwohl noch KEINE Reisebestätigung vorlag. Davon rückt dieser Veranstalter auch nicht ab, obwohl bei Prüfung feststeht, dass seitens Tjareborg noch nichts in der Buchung unternommen wurde und kein Schaden entstand. Dies ist reine Abzocke und grenzt, meiner Meinung nach, schon ans Betrügerische.

Also Vorsicht ist geboten, besser Finger weg von Reisen mit Tjareborg!!"

Ist sowas erlaubt?

Mir würde da der Gedanke an Verleumdung, Rufschädigung oder Unterlassungsklage kommen. Liege ich da völlig daneben?

GvC

Hallo.

Wenn der Bericht den Tatsachen entspricht, sehe ich keinen Unterlassungsanspruch und auch keine Strafbarkeit. Bei Firmen ist die Rechtsprechung in diesem Bereich großzügiger, weil sich ein Unternehmen sachliche Kritik, die der Wahrheit entspricht, grundsätzlich gefallen lassen muss - und zwar auch öffentlich. Hier gibt es einige Urteile mit Fundstellen:

http://www.damm-legal.de/olg-nuernberg-keine-kreditg…

http://www.lampmann-behn.de/lbr/infos-&-aktuelles/eb…

Verleumdung? Rufschädigung?
Hallo.

Wenn der Bericht den Tatsachen entspricht, sehe ich keinen
Unterlassungsanspruch und auch keine Strafbarkeit.

Ich bin nicht sicher, aber ist es nicht ein Unterschied, ob ich etwas schildere (die Umbuchungsgebühr, die Kulanz) und dann schreibe:
Ich werde deshalb nicht mehr bei dieser Fa. buchen.
oder:
Hände weg von dieser Firma. Das ist Abzocke.
?

Gruß
Elke

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Zustimmung.
Hi,

steht da nicht sogar.

„Dies ist reine Abzocke und grenzt, meiner Meinung nach, schon ans Betrügerische“

Einer Firma Betrug zu unterstellen???

GvC

Betrugsvorwurf = Meinungsäußerung
Hallo.

Es gibt Entscheidungen, wonach der Vorwurf des „Betrugs“ bei einer objektiv richtigen Darstellung des Sachverhalts als Meinungsäußerung zu bewerten ist und daher nicht strafbar:

LG Hannover, Urteil vom 13.05.2009, Az.: 6 O 102/08. Dort ging es um die negative Verkäuferbewertung auf eBay, wo der Käufer Folgendes äusserte: „Handy als „Neu“angeboten-Handy +Zubehör gebraucht-das nenne ich Betrug!!!“ Das Gericht sah hier keinen Unterlassungsanspruch und bewertete den Betrugsvorwurf als erlaubte Meinungsäußerung.

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Hi Leopold,

„bei einer objektiv richtigen Darstellung des Sachverhalts“

Du meinst das liegt in dem Fall vor? Kann doch höchstens Subjektiv sein?

GvC

Wenn Fakten geschildert werden, nichts Unwahres hinzugedichtet wird … wo soll dann die Strafbarkeit liegen?

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Danke
owT

Hallo,

Vorsicht bei Buchungen beim Veranstalter Tjareborg. Ich habe
eine teure Pauschalreise (1 Woche, 4* Gran Canaria, 2 Personen
für immerhin stolze €2300) gebucht und musste den Reisetag um
einen (ja EINEN) Tag verschieben.

Also hatte man schon einen Vertrag mit dem Veranstalter abgeschlossen.

Ursprünglich wollte Tjareborg für diese Umbuchung €900!!! ja,
ihr liest richtig, €900 berechnen, sie liessen sich aber dann
auf €200 Gebühr „herunterhandeln“. Dies, obwohl noch KEINE
Reisebestätigung vorlag.

Was sagt denn der Reisevertrag zu Umbuchungen oder Stornierungen? Ich gehe mal davon aus, dass dieser bei Reisebestellung bekannt war.

Davon rückt dieser Veranstalter auch
nicht ab, obwohl bei Prüfung feststeht, dass seitens Tjareborg
noch nichts in der Buchung unternommen wurde und kein Schaden
entstand. Dies ist reine Abzocke und grenzt, meiner Meinung
nach, schon ans Betrügerische.

Nee, nur wenn der Reiseveranstalter versucht, einen Irrtum zu erregen.

Also Vorsicht ist geboten, besser Finger weg von Reisen mit
T*****!!
Ist sowas erlaubt?

ich denke nicht, denn offensichtlich gibt es hier einen völlig normalen Geschäftsvorgang. Wichtig ist hier wirklich, was der Vertrag für Reiserücktritt oder Umbuchung vorsieht. Ein Vertrag wird abgeschlossen, einer hält den Vertrag nicht und der andere fordert Kosten ein. Ob es kulant ist oder nicht, das steht auf einem anderen Blatt. Und diesen unbequemen Geschäftsvorgang mit der öffentlich Warnung, nicht mit T****** zu reisen, zu verbinden, das kann durchaus rechtliche Folgen nach sich ziehen. Zumindest eine Abmahnung oder Unterlassungsklage.

Ich habe bei diesem Beitrag den leisen Verdacht, dass unter dem Mäntelchen des Ratsuchenden auch schon hier versucht wird, einen Reiseveranstalter madig zu machen. Warum denn auch sonst die volle Namensnennung? Dann kann es soooo fiktiv gar nicht sein. Ich gehe davon aus, dass der Ursprungsartikel (zu recht) gelöscht oder unleserlich gemacht wird.

Gruss

Iru

Hi,

Ich habe bei diesem Beitrag den leisen Verdacht, dass unter
dem Mäntelchen des Ratsuchenden auch schon hier versucht wird,
einen Reiseveranstalter madig zu machen.

Siehe www „Reise“

Ich gehe davon aus, dass der Ursprungsartikel (zu recht)
gelöscht oder unleserlich gemacht wird.

Das hatte ich eigentlich auch gehofft.

Gruss

Iru

GvC

Hallo C.

Danke für den Hinweis. Interessant, auf welche Art und Weise manche Menschen versuchen, ihrem (unverständlichen) Ärger Luft zu machen.

Gruss

Iru

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