Hi,
folgender fiktiver Fall:
ein Forumsteilnehmer postet folgenden Text.
"Hallo,
Vorsicht bei Buchungen beim Veranstalter Tjareborg. Ich habe eine teure Pauschalreise (1 Woche, 4* Gran Canaria, 2 Personen für immerhin stolze €2300) gebucht und musste den Reisetag um einen (ja EINEN) Tag verschieben. Diese Änderung erfolgte innerhalb von 3 Stunden nach dem Anruf ins Reisebüro um die Buchung fest zu machen (ursprünglicher Anruf ca. 16.30 Uhr, Änderungsanruf ca. 19.15 Uhr). Gleicher Veranstalter = Tjareborg, gleiche Fluggesellschaft und gleiches Hotel. Einzige Änderung: Reise um EINEN Tag verschoben.
Ursprünglich wollte Tjareborg für diese Umbuchung €900!!! ja, ihr liest richtig, €900 berechnen, sie liessen sich aber dann auf €200 Gebühr „herunterhandeln“. Dies, obwohl noch KEINE Reisebestätigung vorlag. Davon rückt dieser Veranstalter auch nicht ab, obwohl bei Prüfung feststeht, dass seitens Tjareborg noch nichts in der Buchung unternommen wurde und kein Schaden entstand. Dies ist reine Abzocke und grenzt, meiner Meinung nach, schon ans Betrügerische.
Also Vorsicht ist geboten, besser Finger weg von Reisen mit Tjareborg!!"
Ist sowas erlaubt?
Mir würde da der Gedanke an Verleumdung, Rufschädigung oder Unterlassungsklage kommen. Liege ich da völlig daneben?
GvC