Verleumdung / Rufschädigung

Hallo

ich habe da mal eine Frage und zwar hat Person A eine Firma gegründet. Sie hat aber mit dieser Firma noch nicht gearbeitet.
Jetzt findet sie in einem Forum folgenden Beitrag:

Das selbige betrifft den User XXXXXXX !!!
Hier kann ich nur zur größten Vorsicht raten. Der User XXXXXXX hat über die Firma XXXXXXX ein Unternehmen mit dem Namen XXXXXXX gegründet.
Weiterhin ist mir sowie dem K23 der Kassler Polizei bekannt das der Inhaberin der XXXXXXX schon vor einiger Zeit die Eidesstattliche Versicherung ab genommen wurde. Weiterhin hat diese trotz Ihren ALG II Bezuges soviel Geld gehabt dieses Unternehmens Form zu bestellen und auch zu Zahlen.
Der vorgesetzte Betrug war also auch der Ermittlerin von anfangs bekannt.
Weiterhin wurde das K23 in Kassel über diesen Sachverhalt Nachweislich in Kenntnis gesetzt und wird bestimmt angaben zu dem weiteren verfahren machen können da das Verfahren gegen die XXXXXXX nachweislich eingestellt wurde.
Des Weiteren wurde die leitende Ermittlerin Frau P. XXXXXXX. Über die hier geschilderten Umstände Informiert und mit der weiteren Ermittlung beauftragt.
Eine erneute Anfrage ergab da mir diese mitteilte das diese nichts weiter mit dem Sachverhalt zu tun hätte und auch kein weiteres Interesse an der weiteren Verfolgung hätte.
Weiterhin wurde auch die Entsprechende Ermittlerin darüber Informiert welchen Unternehmenszweck die Betreiberin der XXXXXXX seiner zeit voraus gesetzt hatte. In unserm Deutsch würde es ANLAGEBETRUG heißen.
Wenn wir uns die Anfragen bezüglich des User XXXXXXX in diesem Forum über die Suchfunktion einmal anschauen wird uns recht schnell schlüssig was der User XXXXXXX mit dem Unternehmen XXXXXXX eingetragen in XXXXXXX unter dem Namen XXXXXXX vor hat . Weitere Details sowie die Betreiber Daten gebe ich Ihnen gerne nach Nachweis des Berechtigten Interesses per Mail bekannt.

Person A wollte mit dieser Firma Geschäfte über das Internet
tätigen. Dies wird aber durch so eien Bericht sehr schwer bzw. evtl. unmöglich werden.
Was kann Person A in so einem Fall unternehmen ?
Darf ein Bericht überhaupt so in ein Forum gestellt werden ?

Über Infos zu dem Sachverhalt wäre ich dankbar.

Hallo

meines Wissens darf man sowas schreiben, wenn es stimmt. Zeitungen dürfen das jedenfalls, das kriegt man ja oft genug mit.

Der Schreiber muss im Zweifel nachweisen können, dass seine Behauptungen stimmen. Ansonsten ist es üble Nachrede (Straftat).

Was ich nicht glaube ist, dass der Schreiber dazu verpflichtet ist, den Sachverhalt objektiv darzustellen und nicht etwa durch Auslassung von Tatsachen das Bild zu entstellen. Wenn man dazu verpflichtet wäre, hätten gewisse Zeitungen ja ständig Klagen am Hals.

Soweit meine Vorstellungen von dieser Sache (Nicht-Juristin).

Viele Grüße
Simsy

Hallo Roswitha

wenn ich mit Hilfe des Textes mal google bemühe um ein paar mehr fiktive Hintergrundinfos zu bekommen, muss ich feststellen, dass Person A sich lieber einen Anwalt nehmen sollte.

mit besten Grüßen
schlaflos1971