hallo,
gesetzt dem Fall, Händler A bekommt von Kunden immer mal wieder gesteckt, dass Konkurrent und Händler B in „Verkaufsgesprächen“ besagten Händler A als „Bandit, Halsabschneider, Verbrecher“ usw. bezeichnet.
a) dies erfüllt doch eigentlich klar den tatbestand von verleumdung, oder?
b) da eine Anzeige ohne Zeugen nicht viel bringen wird: wäre es legitim, einen „fiktiven“ Kunden mit einem … handelsüblichen MP3-Player mit Aufnahmefunktion zu versehen und hinzuschicken, das ganze aufzunehmen? oder bin ich hier wieder von diversen Gaunerklamotten in die irre geführt worden? wäre sowas rechtlich ok und ggfs verwertbar bei einer anzeige?
weil - am telefon darf ich das ja nicht ohne weiteres… mitschneiden… hm
gäbe es darüber hinaus eine Möglichkeit, B in der Form was nachzuweisen?
Gruß